Innenminister Hövelmann: Chancen für
strengeres Waffenrecht stehen gut/ Sachsen-Anhalts Initiative mit Aussicht auf
Erfolg im Bundestag
05.02.2008, Magdeburg – 61
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 061/08
Magdeburg, den 5. Februar 2008
Innenminister Hövelmann: Chancen für
strengeres Waffenrecht stehen gut/ Sachsen-Anhalts Initiative mit Aussicht auf
Erfolg im Bundestag
Die Aussichten für
Sachsen-Anhalts Initiative zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes sind
gut. ¿Wir haben gute Chancen, unser Ziel eines möglichst weitreichenden Verbots
von Anscheinswaffen durchzusetzen¿, berichtete Innenminister Holger Hövelmann
in der heutigen Kabinettssitzung in Magdeburg.
Ende Mai/Anfang
Juni 2007 hatten sich die Innenminister der Länder bei ihrer Tagung in Berlin
dafür ausgesprochen, das Führen von Waffenimitaten zu verbieten. Hövelmann:
¿Sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch die Opfer von Überfällen werden
immer häufiger mit Waffennachbildungen bedroht, die dem Original täuschend
ähnlich sehen. Die Politik sollte dem nicht tatenlos zusehen.¿
Im Entwurf der
Bundesregierung für eine Novellierung des Waffengesetzes waren zunächst nur
Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns angesprochen worden. ¿Die spielen
aber im Kriminalitätsgeschehen praktisch keine Rolle¿, unterstrich Hövelmann.
¿Banküberfälle werden ja nicht mit nachgemachten Panzern verübt.¿
Auf Antrag
Sachsen-Anhalts hatte der Bundesrat deshalb am 20. Dezember 2007 beschlossen,
ein weitreichendes Verbot von Anscheinswaffen zu fordern. Diese Position wollen
jetzt offenbar auch die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen in Berlin
übernehmen. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zum
Bundesratsvotum und aus öffentlichen Äußerungen von Bundestagsabgeordneten
hervor. Diese Entwicklung sei gut für die innere Sicherheit, sagte Hövelmann.
Er kündigte an, ein Waffenrechtsexperte des Magdeburger Innenministeriums werde
bei einer Anhörung im Bundestag in der nächsten Woche dafür plädieren, auch den
Handel mit Anscheinswaffen zu verbieten: ¿Sonst bleibt das Verbot halbherzig.¿
Die abschließende
Beratung zur Novelle des Waffengesetzes ist für den 21./22. Februar im
Deutschen Bundestag und für den 14. März im Bundesrat vorgesehen.
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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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