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Innenminister Hövelmann: Chancen für
strengeres Waffenrecht stehen gut/ Sachsen-Anhalts Initiative mit Aussicht auf
Erfolg im Bundestag

05.02.2008, Magdeburg – 61

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 061/08

 

 

 

Magdeburg, den 5. Februar 2008

 

 

 

Innenminister Hövelmann: Chancen für

strengeres Waffenrecht stehen gut/ Sachsen-Anhalts Initiative mit Aussicht auf

Erfolg im Bundestag

 

Die Aussichten für

Sachsen-Anhalts Initiative zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes sind

gut. ¿Wir haben gute Chancen, unser Ziel eines möglichst weitreichenden Verbots

von Anscheinswaffen durchzusetzen¿, berichtete Innenminister Holger Hövelmann

in der heutigen Kabinettssitzung in Magdeburg.

 

Ende Mai/Anfang

Juni 2007 hatten sich die Innenminister der Länder bei ihrer Tagung in Berlin

dafür ausgesprochen, das Führen von Waffenimitaten zu verbieten. Hövelmann:

¿Sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch die Opfer von Überfällen werden

immer häufiger mit Waffennachbildungen bedroht, die dem Original täuschend

ähnlich sehen. Die Politik sollte dem nicht tatenlos zusehen.¿

 

Im Entwurf der

Bundesregierung für eine Novellierung des Waffengesetzes waren zunächst nur

Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns angesprochen worden. ¿Die spielen

aber im Kriminalitätsgeschehen praktisch keine Rolle¿, unterstrich Hövelmann.

¿Banküberfälle werden ja nicht mit nachgemachten Panzern verübt.¿

 

Auf Antrag

Sachsen-Anhalts hatte der Bundesrat deshalb am 20. Dezember 2007 beschlossen,

ein weitreichendes Verbot von Anscheinswaffen zu fordern. Diese Position wollen

jetzt offenbar auch die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen in Berlin

übernehmen. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zum

Bundesratsvotum und aus öffentlichen Äußerungen von Bundestagsabgeordneten

hervor. Diese Entwicklung sei gut für die innere Sicherheit, sagte Hövelmann.

Er kündigte an, ein Waffenrechtsexperte des Magdeburger Innenministeriums werde

bei einer Anhörung im Bundestag in der nächsten Woche dafür plädieren, auch den

Handel mit Anscheinswaffen zu verbieten: ¿Sonst bleibt das Verbot halbherzig.¿

 

Die abschließende

Beratung zur Novelle des Waffengesetzes ist für den 21./22. Februar im

Deutschen Bundestag und für den 14. März im Bundesrat vorgesehen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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