Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen/
Finanzminister Jens Bullerjahn: neue Muster für die steuerliche
Berücksichtigung von Spenden im Internet
01.02.2008, Magdeburg – 32
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 032/08
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 032/08
Magdeburg, den 1. Februar 2008
Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen/
Finanzminister Jens Bullerjahn: neue Muster für die steuerliche
Berücksichtigung von Spenden im Internet
Spenden
können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie durch eine
Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger nach
amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt hat .
Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht
ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen haben eine
Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen erforderlich gemacht.¿
Der Minister weist darauf hin, dass die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen
im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums unter www.sachsen-anhalt.de
(und dort unter > Politik + Verwaltung > Ministerien >
Ministerium der Finanzen > Steuern > Gesetze, Infos, Formulare) abrufbar
sind. Wegen der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts wird es vom Finanzamt
nicht beanstandet, wenn für eine
Übergangszeit bis zum 30. Juni 2008 noch die bisherigen Muster für
Zuwendungsbestätigungen verwendet werden.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Finanzämter gern.
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