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Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen/
Finanzminister Jens Bullerjahn: neue Muster für die steuerliche
Berücksichtigung von Spenden im Internet

01.02.2008, Magdeburg – 32

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 032/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 032/08

 

 

 

Magdeburg, den 1. Februar 2008

 

 

 

Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen/

Finanzminister Jens Bullerjahn: neue Muster für die steuerliche

Berücksichtigung von Spenden im Internet

 

 

 

Spenden

können nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie durch eine

Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger nach

amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt hat .

 

Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung

des bürgerschaftlichen Engagements haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht

ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen haben eine

Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestäti­gungen erforderlich gemacht.¿

 

Der Minister weist darauf hin, dass die neuen Muster für Zuwendungsbestäti­gungen

im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums unter www.sachsen-anhalt.de

(und dort unter > Politik + Verwaltung > Ministerien >

Ministerium der Finanzen > Steuern > Gesetze, Infos, Formulare) abrufbar

sind. Wegen der rück­wirkenden Änderung des Spendenrechts wird es vom Finanzamt

nicht beanstandet, wenn für eine

Übergangszeit bis zum 30. Juni 2008 noch die bisherigen Mus­ter für

Zuwendungsbestätigungen verwendet werden.

 

Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Finanzämter gern.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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