2007 wurden 15 Stiftungen des
privaten Rechts in Sachsen-Anhalt anerkannt
30.01.2008, Halle (Saale) – 8
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 008/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 008/08
Halle, den 30. Januar 2008
2007 wurden 15 Stiftungen des
privaten Rechts in Sachsen-Anhalt anerkannt
Das
Landesverwaltungsamt hat in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 insgesamt 15 neue
Stiftungen per Urkunde anerkannt. Dies ist die höchste Anzahl von neu
anerkannten Stiftungen in einem Jahr seit 1990. Damit setzt sich der Trend der
Stiftungsneugründungen weiter fort. Darüber hinaus konnten erneut 3
Altstiftungen (Errichtung vor 1990) wiederbelebt werden. Die Gesamtzahl der vom
Landesverwaltungsamt in das Stiftungsverzeichnis eingetragenen Stiftungen stieg
im Jahre 2007 damit auf 199 an.
Alle
neu anerkannten Stiftungen sind Stiftungen des privaten Rechts. Die Höhe der
jeweiligen eingebrachten Stiftungsvermögen variiert zwischen 50 000 Euro und 30
Mio. Euro. Das Gesamtvermögen der neuen Stiftungen beträgt ca. 39 Millionen
Euro Barvermögen zuzüglich Gebäude- und Grundvermögen bzw. GmbH-Anteile, so das
Landesverwaltungsamt.
Waren
bisher Schwerpunkte der Stiftungsaktivitäten in Magdeburg und Halle (Saale) zu
finden, so haben sich diese durch die Kreisgebietsreform nunmehr auch auf den
Salzlandkreis und den Landkreis Harz ausgedehnt. Die Stiftungsanerkennungen
sowie die Gesamtanzahl der Stiftungen verteilen sich auf die Landkreise und
kreisfreien Städte wie folgt:
Landkreis/kreisfreie
Stadt
Anzahl der anerkannten
Stiftungen 2007
Anzahl der revitalisierten
Altstiftungen 2007
Anzahl der Stiftungen des
privaten Rechts (Gesamt)
Altmarkkreis
Salzwedel
1
6
Anhalt-Bitterfeld
1
19
Börde
8
Burgenlandkreis
1
13
Dessau-Roßlau
8
Halle
(Saale)
1
1
24
Harz
3
1
25
Jerichower
Land
5
Magdeburg
3
27
Mansfeld-Südharz
8
Saalekreis
2
10
Salzlandkreis
2
1
27
Stendal
7
Wittenberg
1
12
Gesamt
15
3
199
Stiftungen
sind inzwischen wichtige Akteure in unserer Gesellschaft, so das
Landesverwaltungsamt weiter. Die Mehrzahl der Stifter wollen im sozialen
Bereich, gefolgt von den Bereichen Kunst- und Kultur, Bildung, Erziehung,
Wissenschaft und Forschung, fördern. Hier geben die Stiftungen zusätzliche oder
neue Impulse, initiieren Projekte und organisieren Veranstaltungen.
Die
Stiftungszwecke gliedern sich in Sachsen-Anhalt wie folgt:
Stiftungszwecke :
(Mehrfachnennungen möglich)
Anzahl der
Stiftungen
% von 199
Stiftungen
Bildung und Erziehung
82
41,20%
Familienstiftungen und Unternehmen
24
12,06%
Kunst und Kultur
63
31,65%
Soziale Zwecke
115
57,78%
Umweltschutz
17
8,54%
Wissenschaft und Forschung
40
20,10%
andere gemeinnützige Zwecke
(z.B. kirchliche Zwecke, Denkmalschutz, Naturschutz, Traditions- und
Heimatpflege, Sport etc.)
131
65,82%
Grundsätzlich
kann jeder eine Stiftung gründen. Die Stiftungsbehörde muss im
Anerkennungsverfahren unter anderem prüfen, ob mit den Erträgen aus dem
vorgesehenen Stiftungskapital der gewünschte Zweck nachhaltig und dauerhaft
erfüllt werden kann. Das ist unabdingbar. Bei der Überwachung der Stiftungen
ist zudem darauf zu achten, dass das Stiftungsvermögen in seinem Bestand
ungeschmälert erhalten bleibt und der Ertrag des Vermögens nur entsprechend der
Zweckbestimmung verwendet wird.
Beim
Landesverwaltungsamt können sich potentielle Interessenten zum Thema Stiftungen
und Stiftungsneugründung von den Ansprechpartnern (Frau Roscher, Tel.
0345-5141826 und Frau Trautmann, Tel: 0345-5142084) beraten lassen.
Eine
Übersicht aller bisher anerkannten und revitalisierten Stiftungen sowie
Informationen für Stifter und Musterunterlagen für die Gründung einer Stiftung
finden sich auch auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/stiftungen
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
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