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Weiter Handlungsbedarf beim Thema Impfen /
Ministerin Kuppe appelliert an Fürsorgepflicht der Eltern

29.01.2008, Magdeburg – 52

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 052/08

 

 

 

Magdeburg, den 29. Januar 2008

 

 

 

Weiter Handlungsbedarf beim Thema Impfen /

Ministerin Kuppe appelliert an Fürsorgepflicht der Eltern

 

Beim Impfstatus der Kinder in Sachsen-Anhalt gibt

es Licht- und Schattenseiten. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle

Impfschutzbericht, den Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe am heutigen

Dienstag vorstellte. Schulanfängerinnen und Schulanfänger verfügen über einen

soliden Basisschutz. Einzelne Impflücken werden jedoch sichtbar.

 

Die altersgerechte Impfung ist im Vergleich zu den

Vorjahren gestiegen. Eine Ausnahme bildet die Impfung gegen Masern, Mumps und

Röteln (MMR). Bis zum Alter von zwei Jahren sollte jedes Kind über zwei

MMR-Impfungen verfügen, um ausreichend geschützt zu sein. Bei den einzuschulenden

Kindern, die in der Regel etwa fünf Jahre alt waren, hatten zwar 97 Prozent die

erste Impfung, aber nur 84 Prozent die notwendige zweite Impfung.

 

Bei den Kindern der dritten Klassenstufe ist ein

leichter Rückgang der Impfung mit der Auffrischimpfung gegen Diphtherie und

Tetanus sowie mit der ersten und zweiten MMR-Impfung zu erkennen. Die Durchimpfung

gegen Hepatitis B ist hingegen deutlich gestiegen (87,4 Prozent).

 

Die Impfung der sechsten Klassen ist in einigen

Teilbereichen rückläufig, zum Beispiel bei der 2. MMR-Impfung. Bei der

Grundimmunisierung gegen Keuchhusten und Hepatitis ist ein Aufwärtstrend zu

erkennen.

 

Ministerin Kuppe appellierte an die Eltern, sich um

den Impfschutz ihrer Kinder zu kümmern. Kuppe sagte: ¿Es ist ein Trugschluss zu

glauben, dass eine einmalige Impfung ein Leben lang helfen könnte. Viele Impfungen

schützen nur über einen begrenzten Zeitraum und müssen dann aufgefrischt

werden. Andere Impfungen entfalten erst nach einer Wiederholung ihren

vollständigen Schutz.¿

 

Kuppe verwies auf einen Zusammenhang zwischen der

nachlassenden Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und

rückläufigem Impfschutz. Sie sagte: ¿Bei Kleinst- und Kleinkindern gibt es bei

Vorsorgeuntersuchungen und Impfschutz Kleinst- und kleine Lücken, bei größeren

und großen Kindern große Lücken. Das hat damit zu tun, dass die Kinderärzte bei

der Vorsorgeuntersuchung auch nach dem Impfstatus schauen. Kommen die Eltern

allerdings mit ihren Kindern nicht zur Vorsorgeuntersuchung, entfällt auch

dieser Check.¿

 

So sollte die zweite MMR-Impfung spätestens nach

Vollendung des zweiten Lebensjahres verabreicht werden. Ein günstiger Zeitpunkt

dafür könnte die Vorsorgeuntersuchung U7 sein.

 

Kuppe ermutigte die Gesundheitsämter, ihre Besuche,

Beratungen und Impfaktionen in den Schulen fortzusetzen. ¿Aufklärung und

Beratung ist der richtige Weg.¿   Das

Gesundheitsministerium wird in diesem Jahr im Rahmen der Gesundheitsziele-Diskussion

einen Schwerpunkt auf den altersgerechten Impfschutz bei Kindern und

Jugendlichen legen. Kuppe sagte: ¿Wir werden mit allen Partnern weitere Kräfte

mobilisieren, um den Impfstatus zu verbessern.¿

 

Zum

Hintergrund:

 

Der Impfbericht Sachsen-Anhalt erscheint jährlich.

Grundlage sind die Impfdaten von einzuschulenden Kindern sowie die Nachweise

laut Impfausweis für Kinder der Klassenstufen drei und sechs. Für den Bericht

2006 haben die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Daten

von 39.611 Kindern ausgewertet. Zeigen sich Impflücken, werden die Eltern

darüber schriftlich informiert und gebeten, die fehlenden Impfungen nachholen

zu lassen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de