Weiter Handlungsbedarf beim Thema Impfen /
Ministerin Kuppe appelliert an Fürsorgepflicht der Eltern
29.01.2008, Magdeburg – 52
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 052/08
Magdeburg, den 29. Januar 2008
Weiter Handlungsbedarf beim Thema Impfen /
Ministerin Kuppe appelliert an Fürsorgepflicht der Eltern
Beim Impfstatus der Kinder in Sachsen-Anhalt gibt
es Licht- und Schattenseiten. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle
Impfschutzbericht, den Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe am heutigen
Dienstag vorstellte. Schulanfängerinnen und Schulanfänger verfügen über einen
soliden Basisschutz. Einzelne Impflücken werden jedoch sichtbar.
Die altersgerechte Impfung ist im Vergleich zu den
Vorjahren gestiegen. Eine Ausnahme bildet die Impfung gegen Masern, Mumps und
Röteln (MMR). Bis zum Alter von zwei Jahren sollte jedes Kind über zwei
MMR-Impfungen verfügen, um ausreichend geschützt zu sein. Bei den einzuschulenden
Kindern, die in der Regel etwa fünf Jahre alt waren, hatten zwar 97 Prozent die
erste Impfung, aber nur 84 Prozent die notwendige zweite Impfung.
Bei den Kindern der dritten Klassenstufe ist ein
leichter Rückgang der Impfung mit der Auffrischimpfung gegen Diphtherie und
Tetanus sowie mit der ersten und zweiten MMR-Impfung zu erkennen. Die Durchimpfung
gegen Hepatitis B ist hingegen deutlich gestiegen (87,4 Prozent).
Die Impfung der sechsten Klassen ist in einigen
Teilbereichen rückläufig, zum Beispiel bei der 2. MMR-Impfung. Bei der
Grundimmunisierung gegen Keuchhusten und Hepatitis ist ein Aufwärtstrend zu
erkennen.
Ministerin Kuppe appellierte an die Eltern, sich um
den Impfschutz ihrer Kinder zu kümmern. Kuppe sagte: ¿Es ist ein Trugschluss zu
glauben, dass eine einmalige Impfung ein Leben lang helfen könnte. Viele Impfungen
schützen nur über einen begrenzten Zeitraum und müssen dann aufgefrischt
werden. Andere Impfungen entfalten erst nach einer Wiederholung ihren
vollständigen Schutz.¿
Kuppe verwies auf einen Zusammenhang zwischen der
nachlassenden Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und
rückläufigem Impfschutz. Sie sagte: ¿Bei Kleinst- und Kleinkindern gibt es bei
Vorsorgeuntersuchungen und Impfschutz Kleinst- und kleine Lücken, bei größeren
und großen Kindern große Lücken. Das hat damit zu tun, dass die Kinderärzte bei
der Vorsorgeuntersuchung auch nach dem Impfstatus schauen. Kommen die Eltern
allerdings mit ihren Kindern nicht zur Vorsorgeuntersuchung, entfällt auch
dieser Check.¿
So sollte die zweite MMR-Impfung spätestens nach
Vollendung des zweiten Lebensjahres verabreicht werden. Ein günstiger Zeitpunkt
dafür könnte die Vorsorgeuntersuchung U7 sein.
Kuppe ermutigte die Gesundheitsämter, ihre Besuche,
Beratungen und Impfaktionen in den Schulen fortzusetzen. ¿Aufklärung und
Beratung ist der richtige Weg.¿ Das
Gesundheitsministerium wird in diesem Jahr im Rahmen der Gesundheitsziele-Diskussion
einen Schwerpunkt auf den altersgerechten Impfschutz bei Kindern und
Jugendlichen legen. Kuppe sagte: ¿Wir werden mit allen Partnern weitere Kräfte
mobilisieren, um den Impfstatus zu verbessern.¿
Zum
Hintergrund:
Der Impfbericht Sachsen-Anhalt erscheint jährlich.
Grundlage sind die Impfdaten von einzuschulenden Kindern sowie die Nachweise
laut Impfausweis für Kinder der Klassenstufen drei und sechs. Für den Bericht
2006 haben die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Daten
von 39.611 Kindern ausgewertet. Zeigen sich Impflücken, werden die Eltern
darüber schriftlich informiert und gebeten, die fehlenden Impfungen nachholen
zu lassen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






