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Zertifikate für Sachsen-Anhalts
erste "Schülerrichter"

29.01.2008, Magdeburg – 6

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 006/08

 

 

 

Magdeburg, den 28. Januar 2008

 

 

 

Zertifikate für Sachsen-Anhalts

erste "Schülerrichter"

 

Halberstadt (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz baut in Halberstadt im Rahmen

eines auf drei Jahre angelegten Modellprojekts erste ¿Schülergremien¿ auf. Vierzehn

Jugendliche werden in der ersten Phase mitarbeiten. Sie haben ihre Ausbildung

jetzt nahezu abgeschlossen. ¿Schülergremien leisten einen Beitrag im Kampf

gegen Jugendkriminalität¿, so die Ministerin, die den Jugendlichen gestern Zertifikate

übergab. Vorbild für diese kriminalpädagogischen Gremien sind ¿Schülerrichter¿

und ¿Kriminalpolitische Schülerprojekte¿ anderer Bundesländer. In

Schülergremien reden geschulte Jugendliche ¿ eingebunden in das strafrechtliche

Ermittlungsverfahren - mit jungen Beschuldigten über deren Taten und legen eine

Sanktion fest ¿ wie zum Beispiel die schriftliche Auseinandersetzung mit dem

Geschehenen oder die Teilnahme am Verkehrsunterricht.

 

Jugendliche der Sekundarschule ¿Am Gröpertor¿ und des

Gymnasiums ¿Martineum¿ haben sich im vergangenen halben Jahr umfassend auf ihre

ehrenamtliche Aufgabe vorbereitet. Die14- bis 18-jährigen Schüler absolvierten

eine vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e.V. (AGZ) geleitete 50-stündige Ausbildung.

Schwerpunkte waren u.a. Kommunikation und Wahrnehmung, Gruppendynamik und

Gruppenprozesse, Gesprächsführung und Rollenspiele, sagte

AGZ-Vereinsvorsitzende Evelyn Zinke.

 

Auch die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft,

insbesondere im Rahmen dieses Projektes, wurde den zukünftigen

Gremiumsmitgliedern anschaulich vermittelt.

 

Die Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen

Ermittlungsverfahren angesiedelt. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, 

dass in bestimmten Fällen ein Verfahren ohne Anklage und Gerichtsentscheidung

beendet werden kann. Für jugendliche Straftäter kommt dabei die Verhängung

anderer erzieherischer Maßnahmen in Betracht. Künftig prüfen Polizei und

Staatsanwaltschaft, welche Fälle für ein Verfahren vor dem Schülergremium

geeignet sind. Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel

Ladendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Sind der

Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten einverstanden, führt das

Schülergremium in Anwesenheit eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein

Gespräch und legt eine Sanktion/Wiedergutmachung für die Tat fest. Jugendlichen

sei die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig, so die Ministerin in

Halberstadt. Die Reaktion von Altersgenossen führe darum zu einer intensiveren

Auseinandersetzung mit der Tat. Zugleich machten die Schüler, die in den

Gremien mitarbeiten, wertvolle Erfahrungen.

 

 

 

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