Zertifikate für Sachsen-Anhalts
erste "Schülerrichter"
29.01.2008, Magdeburg – 6
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 006/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 006/08
Magdeburg, den 28. Januar 2008
Zertifikate für Sachsen-Anhalts
erste "Schülerrichter"
Halberstadt (MJ). Sachsen-Anhalts Justiz baut in Halberstadt im Rahmen
eines auf drei Jahre angelegten Modellprojekts erste ¿Schülergremien¿ auf. Vierzehn
Jugendliche werden in der ersten Phase mitarbeiten. Sie haben ihre Ausbildung
jetzt nahezu abgeschlossen. ¿Schülergremien leisten einen Beitrag im Kampf
gegen Jugendkriminalität¿, so die Ministerin, die den Jugendlichen gestern Zertifikate
übergab. Vorbild für diese kriminalpädagogischen Gremien sind ¿Schülerrichter¿
und ¿Kriminalpolitische Schülerprojekte¿ anderer Bundesländer. In
Schülergremien reden geschulte Jugendliche ¿ eingebunden in das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren - mit jungen Beschuldigten über deren Taten und legen eine
Sanktion fest ¿ wie zum Beispiel die schriftliche Auseinandersetzung mit dem
Geschehenen oder die Teilnahme am Verkehrsunterricht.
Jugendliche der Sekundarschule ¿Am Gröpertor¿ und des
Gymnasiums ¿Martineum¿ haben sich im vergangenen halben Jahr umfassend auf ihre
ehrenamtliche Aufgabe vorbereitet. Die14- bis 18-jährigen Schüler absolvierten
eine vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz e.V. (AGZ) geleitete 50-stündige Ausbildung.
Schwerpunkte waren u.a. Kommunikation und Wahrnehmung, Gruppendynamik und
Gruppenprozesse, Gesprächsführung und Rollenspiele, sagte
AGZ-Vereinsvorsitzende Evelyn Zinke.
Auch die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft,
insbesondere im Rahmen dieses Projektes, wurde den zukünftigen
Gremiumsmitgliedern anschaulich vermittelt.
Die Schülergremien sind im staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren angesiedelt. Hier eröffnet das Gesetz die Möglichkeit,
dass in bestimmten Fällen ein Verfahren ohne Anklage und Gerichtsentscheidung
beendet werden kann. Für jugendliche Straftäter kommt dabei die Verhängung
anderer erzieherischer Maßnahmen in Betracht. Künftig prüfen Polizei und
Staatsanwaltschaft, welche Fälle für ein Verfahren vor dem Schülergremium
geeignet sind. Der in Betracht kommende Deliktskatalog umfasst zum Beispiel
Ladendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sachbeschädigung. Sind der
Beschuldigte und seine Erziehungsberechtigten einverstanden, führt das
Schülergremium in Anwesenheit eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein
Gespräch und legt eine Sanktion/Wiedergutmachung für die Tat fest. Jugendlichen
sei die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig, so die Ministerin in
Halberstadt. Die Reaktion von Altersgenossen führe darum zu einer intensiveren
Auseinandersetzung mit der Tat. Zugleich machten die Schüler, die in den
Gremien mitarbeiten, wertvolle Erfahrungen.
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