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Landtag berät abschließend Begleitgesetz zu
Gemeindegebietsreform /
Hövelmann: Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu warten

24.01.2008, Magdeburg – 10

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 010/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 010/08

 

 

 

Magdeburg, den 24. Januar 2008

 

 

 

Sperrfrist: Donnerstag, 24.1.2008, 11.00

Uhr

 

 

 

Landtag berät abschließend Begleitgesetz zu

Gemeindegebietsreform /

Hövelmann: Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu warten

 

Der Landtag berät am heutigen

Donnerstag in dritter und letzter Lesung über das Begleitgesetz zur

Gemeindegebietsreform. ¿An einigen Orten wurden Entscheidungen für die

freiwillige Phase bis heute zurück gestellt, weil die kommunalen Akteure die

gesetzlichen Regelungen schwarz auf weiß sehen wollten¿, erklärte dazu

Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Ab jetzt gibt es keinen Grund mehr zu

warten, die Verfahrensregeln stehen definitiv fest.¿

 

Das Begleitgesetz setzt die Maßgaben des Leitbildes für

die Gemeindegebietsreform vom August 2007 um. ¿ Ziel der Reform ist es, in

unserem Land starke Gemeinden zu schaffen, die die künftigen Anforderungen an

eine leistungsfähige, effiziente und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger

entsprechende Verwaltung bewältigen können¿, erklärte der Minister vor dem

Landtag. ¿Denn nur starke Städte und Gemeinden bilden das Fundament für ein

zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt. Wir brauchen eine Reform, an deren Ende überall

im Lande leistungsstarke Strukturen stehen, die in eigener Verantwortung

Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung für ihre Bürger und mit ihren Bürgern

erfüllen können.¿

 

Niemand brauche Angst um die

Identität seines Ortes zu haben, betonte der Minister: ¿Die Reform wird zwar

Gemeindegrenzen ändern, aber wir wollen dabei die Identität der Gemeinden und

Städte bewahren. Egal, ob die Gemeinde einmal zu einer Stadt oder einer

größeren Gemeinde gehören wird, die Nachbarn bleiben die gleichen, die Vereine

bleiben die gleichen und die Häuser auch.¿ Die bisherigen Gemeinden würden auch

als künftige Ortsteile ihren Namen behalten, unterstrich Hövelmann. Als

Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden Ortsbürgermeister

und Ortschaftsräte oder Ortsvorsteher die Belange der Ortschaft wahren.

 

Gegenüber dem Regierungsentwurf

wurden im Zuge der parlamentarischen Beratungen einige Änderungen vorgenommen.

Hövelmann sprach von einem ¿ausgewogenen Entwurf¿, der Anregungen von den

kommunalen Spitzenverbänden, aus den Kreiskonferenzen und aus der Anhörung des

Innenausschusses aufgreife. Die wesentlichen Änderungen:

 

·

Wenn in einer Verwaltungsgemeinschaft die weit

überwiegende Mehrheit (drei Viertel der Mitgliedsgemeinden mit zwei Dritten der

Einwohner) die Bildung einer Einheits- oder Verbandsgemeinde beschließt, kann

diese genehmigt werden, auch wenn die erforderliche Einwohnerzahl erst durch

die spätere Zuordnung der übrigen Gemeinden erreicht wird.

 

·

Die Bildung von Verbandsgemeinden und ihrer

mindestens 1.000 Einwohner starken Mitgliedsgemeinden kann auch in einem

Schritt erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de