Landtag berät abschließend Begleitgesetz zu
Gemeindegebietsreform /
Hövelmann: Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu warten
24.01.2008, Magdeburg – 10
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 010/08
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 010/08
Magdeburg, den 24. Januar 2008
Sperrfrist: Donnerstag, 24.1.2008, 11.00
Uhr
Landtag berät abschließend Begleitgesetz zu
Gemeindegebietsreform /
Hövelmann: Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu warten
Der Landtag berät am heutigen
Donnerstag in dritter und letzter Lesung über das Begleitgesetz zur
Gemeindegebietsreform. ¿An einigen Orten wurden Entscheidungen für die
freiwillige Phase bis heute zurück gestellt, weil die kommunalen Akteure die
gesetzlichen Regelungen schwarz auf weiß sehen wollten¿, erklärte dazu
Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Ab jetzt gibt es keinen Grund mehr zu
warten, die Verfahrensregeln stehen definitiv fest.¿
Das Begleitgesetz setzt die Maßgaben des Leitbildes für
die Gemeindegebietsreform vom August 2007 um. ¿ Ziel der Reform ist es, in
unserem Land starke Gemeinden zu schaffen, die die künftigen Anforderungen an
eine leistungsfähige, effiziente und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger
entsprechende Verwaltung bewältigen können¿, erklärte der Minister vor dem
Landtag. ¿Denn nur starke Städte und Gemeinden bilden das Fundament für ein
zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt. Wir brauchen eine Reform, an deren Ende überall
im Lande leistungsstarke Strukturen stehen, die in eigener Verantwortung
Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung für ihre Bürger und mit ihren Bürgern
erfüllen können.¿
Niemand brauche Angst um die
Identität seines Ortes zu haben, betonte der Minister: ¿Die Reform wird zwar
Gemeindegrenzen ändern, aber wir wollen dabei die Identität der Gemeinden und
Städte bewahren. Egal, ob die Gemeinde einmal zu einer Stadt oder einer
größeren Gemeinde gehören wird, die Nachbarn bleiben die gleichen, die Vereine
bleiben die gleichen und die Häuser auch.¿ Die bisherigen Gemeinden würden auch
als künftige Ortsteile ihren Namen behalten, unterstrich Hövelmann. Als
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden Ortsbürgermeister
und Ortschaftsräte oder Ortsvorsteher die Belange der Ortschaft wahren.
Gegenüber dem Regierungsentwurf
wurden im Zuge der parlamentarischen Beratungen einige Änderungen vorgenommen.
Hövelmann sprach von einem ¿ausgewogenen Entwurf¿, der Anregungen von den
kommunalen Spitzenverbänden, aus den Kreiskonferenzen und aus der Anhörung des
Innenausschusses aufgreife. Die wesentlichen Änderungen:
·
Wenn in einer Verwaltungsgemeinschaft die weit
überwiegende Mehrheit (drei Viertel der Mitgliedsgemeinden mit zwei Dritten der
Einwohner) die Bildung einer Einheits- oder Verbandsgemeinde beschließt, kann
diese genehmigt werden, auch wenn die erforderliche Einwohnerzahl erst durch
die spätere Zuordnung der übrigen Gemeinden erreicht wird.
·
Die Bildung von Verbandsgemeinden und ihrer
mindestens 1.000 Einwohner starken Mitgliedsgemeinden kann auch in einem
Schritt erfolgen.
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