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Finanzamtsstrukturreform geht in die
Umsetzungsphase/ Bullerjahn: Entscheidungen der Landesregierung zur
Strukturreform der Finanzämter abgeschlossen

22.01.2008, Magdeburg – 43

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 043/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. Januar 2008

 

 

 

Finanzamtsstrukturreform geht in die

Umsetzungsphase/ Bullerjahn: Entscheidungen der Landesregierung zur

Strukturreform der Finanzämter abgeschlossen

 

Mit der Entscheidung über den

Finanzamtsstandort im Landkreis Harz (Quedlinburg) hat die Landesregierung

heute die letzte wichtige Entscheidung zur Reform der Finanzämterstruktur

getroffen. Künftige Standorte der Finanzämter sind Bitterfeld-Wolfen,

Dessau-Roßlau, Eisleben, Genthin, Haldensleben, Halle, Magdeburg, Merseburg,

Naumburg, Quedlinburg, Salzwedel, Staßfurt, Stendal und Wittenberg.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn

dazu: ¿Alle wichtigen Entscheidungen sind jetzt gefallen. Die Strukturen werden

effizienter und effektiver.¿  Bis zum

Jahre 2011 werden durch die nunmehr getroffenen Entscheidungen durch

Zusammenlegung, Vergrößerung der Zuständigkeitsbezirke und Nutzung vorhandener

Flächenreserven zukunftsfähige Struktureinheiten geschaffen. Mit der stärkeren

Bündelung des Fachwissens in einer Behörde und einem Gebäude werden darüber

hinaus Synergien erschlossen und Abstimmungsprozesse beschleunigt. Mit der

Auflösung von sieben Finanzämtern ist derzeit keine Personalreduzierung für die

steuerfachlichen Aufgaben in den Finanzämtern verbunden. Minister Bullerjahn:

¿Wir brauchen alle Fachkräfte und Experten, aber wir brauchen nicht mehr alle

Gebäude!¿

 

¿Die Konzentration der

Finanzämter¿, so der Minister weiter, ¿führt längerfristig zu finanziellen

Entlastungen im Landeshaushalt. Diese Entlastung haben wir über einen Zeitraum

von zehn Jahren noch einmal berechnet. Sie beträgt nicht nur ca. 16 Mio. ¿, wie

wir zunächst dachten, sondern nach aktuellen Ermittlungen etwa 20 Mio. ¿.¿

 

Hinsichtlich der Vorschläge für

die Standorte in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Harz ist die

Landesregierung besonders auf die Interessen der betroffenen Landkreise

eingegangen.

 

Finanzamt in

Bitterfeld-Wolfen

 

So hatte der Landkreis

Anhalt-Bitterfeld ein großes Interesse, seine Bediensteten weitestgehend in

Köthen zusammenzuführen. Dies ist nur dann wirtschaftlich vertretbar, wenn dem

Landkreis das Finanzamtsgebäude in Köthen zur Verfügung gestellt wird. Dadurch

muss allerdings der Finanzamtsstandort von Köthen nach Bitterfeld verlegt werden.  Dazu sagte der Finanzminister heute im

Kabinett: ¿Die durch diese Entscheidung verursachten Mehrkosten auf Seiten des

Landes sind im gesamtstaatlichen Interesse des Landes durch die Landesregierung

bereits im Januar 2007 akzeptiert worden. Hinderungsgründe für einen Umzug sind

entgegen anderslautender Pressemitteilungen nicht erkennbar.¿

 

Finanzamt in

Quedlinburg

 

Die strukturpolitische

Entscheidung zugunsten des Finanzamtsstandortes in Quedlinburg hat im Vorfeld

zu Diskussionen geführt. Zunächst gab es noch im Januar 2007 einen Eigentümer,

der das Finanzamt zu einem Preis von 5,5 Mio. ¿ angeboten hat. Außerdem wurden

Liegenschaften in Wernigerode und in Halberstadt angeboten, die nach Aussagen

der Eigentümer noch günstiger in der Herrichtung sein sollten. Bereits im Vorfeld

hat die Landesverwaltung zu diesen Liegenschaften festgestellt, dass die

Angebotspreise in Wernigerode und Halberstadt nach einer Grobanalyse über dem

Angebot in Quedlinburg lagen.

 

Nachdem der Anbieter aus

Quedlinburg sein Angebot (5,5 Mio. ¿) am 12. Aug. 2007 zurückgezogen hatte,

konnte diese Lösung nicht mehr umgesetzt werden. Im weiteren Verlauf des

Verfahrens hat sich die Landesregierung darauf verständigt, alle in Betracht kommenden

Liegenschaften in eine neue und detailliertere Wirtschaftlichkeitsberechnung

einzubeziehen und danach die wirtschaftlichste und strukturpolitisch

zweckmäßigste Lösung zu ermitteln. Dieser Auftrag hat zu der Zurückstellung der

endgültigen Entscheidung bis heute geführt.

 

Der günstigste Anbieter ist

jetzt der neue Eigentümer der Liegenschaft in Quedlinburg, Klopstockweg 10, mit

ca. 7,3 Mio. ¿. Die zunächst günstiger erscheinenden Angebote in Halberstadt

und Wernigerode haben sich bei näherer Betrachtung als nicht belastbar erwiesen.

 

 

Darüber hinaus hat auch der

Vermieter des bisherigen Finanzamtsgebäudes in Wernigerode sein interessantes

Angebot im Januar 2008 zurückgezogen, weil er ein deutlich höheres Angebot von

anderer Seite erhalten hat.

 

Wenngleich die reinen Baukosten

der noch in die nähere Betrachtung einbezogenen Variante in Wernigerode,

Kurtsstraße 13, unterhalb der Kaufsumme in Quedlinburg liegt, würden durch die

schlechtere Unterbringungssituation höhere Kosten in den Folgejahren entstehen.

 

 

Das Gebäude in Wernigerode,

Kurtsstraße 13,  ist als Wohnheim

geplant worden. Wegen seiner statisch-konstruktiven Gegebenheiten (Querwandbauweise)

ist eine wirtschaftliche und den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht

werdende optimale Nutzung der Flächen nicht möglich. Ferner wäre das Finanzamt

in zwei getrennt voneinander gelegenen Gebäuden mit den dadurch auftretenden

Belastungen untergebracht.

 

Die Standortvariante in

Quedlinburg ist rd. 2,5 Mio. ¿ wirtschaftlicher, so dass die Entscheidung

unzweifelhaft zugunsten Quedlinburgs, das auch strukturpolitisch empfohlen worden

ist, ausfallen musste.

 

Verbleibende

Risiken

 

Natürlich gibt es auch Risiken

bei der Umsetzung des Konzeptes. So würde z.B. eine verzögerte Realisierung der

einzelnen Baumaßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen bei den Standortschließungen

führen. Die Veräußerung von Liegenschaften bzw. die Aufgabe von angemieteten

Objekten wäre dann erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Solche

Entwicklungen verringern die Haushaltsentlastungen.

 

So ist beispielsweise die durch

die Landesregierung am 14. Febr. 2006 getroffene Entscheidung zur Sanierung der

für das Finanzamt in Halle vorgesehenen sog. ¿Scheibe C¿ ein Grundpfeiler für

die Umsetzung des Strukturkonzeptes im Süden Sachsen-Anhalts. Bisher ist für

diese Baumaßnahme ein Kostenrahmen von 14 Mio. ¿ ermittelt und im Haushalt

vorgesehen. Sollte die Detailplanung deutlich höhere Kosten ausweisen, hätte

dies erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Realisierbarkeit des Finanzamtes

in Halle, sondern auf die gesamte Strukturreform im angrenzenden Bereich.

Genauere Erkenntnisse werden Mitte des Jahres 2008 erwartet.

 

Der Finanzminister

abschließend: ¿Wir sind ein großes Stück vorangekommen. Das Finanzressort wird

gemeinsam mit dem Bauministerium die Einhaltung der Umsetzung besonders

beobachten und ggf. korrigierend eingreifen. Die heute beschlossene Lösung ist

für die Landesregierung ein guter Abschluss der wichtigsten strukturpolitischen

Entscheidungen über die Neuausrichtung der Finanzamtslandschaft.¿

 

 

 

Hintergrund:

 

Nach der Wahl im April 2006 hat

die Landesregierung mit Blick auf die demografische Entwicklung und die

Neuordnung der Landkreise beschlossen, auch die Struktur der Finanzverwaltung

den aktuellen Entwicklungen anzupassen und die Zahl der Finanzämter im Land

Sachsen-Anhalt von 21 auf 14 zu reduzieren.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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