Finanzamtsstrukturreform geht in die
Umsetzungsphase/ Bullerjahn: Entscheidungen der Landesregierung zur
Strukturreform der Finanzämter abgeschlossen
22.01.2008, Magdeburg – 43
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 043/08
Magdeburg, den 22. Januar 2008
Finanzamtsstrukturreform geht in die
Umsetzungsphase/ Bullerjahn: Entscheidungen der Landesregierung zur
Strukturreform der Finanzämter abgeschlossen
Mit der Entscheidung über den
Finanzamtsstandort im Landkreis Harz (Quedlinburg) hat die Landesregierung
heute die letzte wichtige Entscheidung zur Reform der Finanzämterstruktur
getroffen. Künftige Standorte der Finanzämter sind Bitterfeld-Wolfen,
Dessau-Roßlau, Eisleben, Genthin, Haldensleben, Halle, Magdeburg, Merseburg,
Naumburg, Quedlinburg, Salzwedel, Staßfurt, Stendal und Wittenberg.
Finanzminister Jens Bullerjahn
dazu: ¿Alle wichtigen Entscheidungen sind jetzt gefallen. Die Strukturen werden
effizienter und effektiver.¿ Bis zum
Jahre 2011 werden durch die nunmehr getroffenen Entscheidungen durch
Zusammenlegung, Vergrößerung der Zuständigkeitsbezirke und Nutzung vorhandener
Flächenreserven zukunftsfähige Struktureinheiten geschaffen. Mit der stärkeren
Bündelung des Fachwissens in einer Behörde und einem Gebäude werden darüber
hinaus Synergien erschlossen und Abstimmungsprozesse beschleunigt. Mit der
Auflösung von sieben Finanzämtern ist derzeit keine Personalreduzierung für die
steuerfachlichen Aufgaben in den Finanzämtern verbunden. Minister Bullerjahn:
¿Wir brauchen alle Fachkräfte und Experten, aber wir brauchen nicht mehr alle
Gebäude!¿
¿Die Konzentration der
Finanzämter¿, so der Minister weiter, ¿führt längerfristig zu finanziellen
Entlastungen im Landeshaushalt. Diese Entlastung haben wir über einen Zeitraum
von zehn Jahren noch einmal berechnet. Sie beträgt nicht nur ca. 16 Mio. ¿, wie
wir zunächst dachten, sondern nach aktuellen Ermittlungen etwa 20 Mio. ¿.¿
Hinsichtlich der Vorschläge für
die Standorte in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Harz ist die
Landesregierung besonders auf die Interessen der betroffenen Landkreise
eingegangen.
Finanzamt in
Bitterfeld-Wolfen
So hatte der Landkreis
Anhalt-Bitterfeld ein großes Interesse, seine Bediensteten weitestgehend in
Köthen zusammenzuführen. Dies ist nur dann wirtschaftlich vertretbar, wenn dem
Landkreis das Finanzamtsgebäude in Köthen zur Verfügung gestellt wird. Dadurch
muss allerdings der Finanzamtsstandort von Köthen nach Bitterfeld verlegt werden. Dazu sagte der Finanzminister heute im
Kabinett: ¿Die durch diese Entscheidung verursachten Mehrkosten auf Seiten des
Landes sind im gesamtstaatlichen Interesse des Landes durch die Landesregierung
bereits im Januar 2007 akzeptiert worden. Hinderungsgründe für einen Umzug sind
entgegen anderslautender Pressemitteilungen nicht erkennbar.¿
Finanzamt in
Quedlinburg
Die strukturpolitische
Entscheidung zugunsten des Finanzamtsstandortes in Quedlinburg hat im Vorfeld
zu Diskussionen geführt. Zunächst gab es noch im Januar 2007 einen Eigentümer,
der das Finanzamt zu einem Preis von 5,5 Mio. ¿ angeboten hat. Außerdem wurden
Liegenschaften in Wernigerode und in Halberstadt angeboten, die nach Aussagen
der Eigentümer noch günstiger in der Herrichtung sein sollten. Bereits im Vorfeld
hat die Landesverwaltung zu diesen Liegenschaften festgestellt, dass die
Angebotspreise in Wernigerode und Halberstadt nach einer Grobanalyse über dem
Angebot in Quedlinburg lagen.
Nachdem der Anbieter aus
Quedlinburg sein Angebot (5,5 Mio. ¿) am 12. Aug. 2007 zurückgezogen hatte,
konnte diese Lösung nicht mehr umgesetzt werden. Im weiteren Verlauf des
Verfahrens hat sich die Landesregierung darauf verständigt, alle in Betracht kommenden
Liegenschaften in eine neue und detailliertere Wirtschaftlichkeitsberechnung
einzubeziehen und danach die wirtschaftlichste und strukturpolitisch
zweckmäßigste Lösung zu ermitteln. Dieser Auftrag hat zu der Zurückstellung der
endgültigen Entscheidung bis heute geführt.
Der günstigste Anbieter ist
jetzt der neue Eigentümer der Liegenschaft in Quedlinburg, Klopstockweg 10, mit
ca. 7,3 Mio. ¿. Die zunächst günstiger erscheinenden Angebote in Halberstadt
und Wernigerode haben sich bei näherer Betrachtung als nicht belastbar erwiesen.
Darüber hinaus hat auch der
Vermieter des bisherigen Finanzamtsgebäudes in Wernigerode sein interessantes
Angebot im Januar 2008 zurückgezogen, weil er ein deutlich höheres Angebot von
anderer Seite erhalten hat.
Wenngleich die reinen Baukosten
der noch in die nähere Betrachtung einbezogenen Variante in Wernigerode,
Kurtsstraße 13, unterhalb der Kaufsumme in Quedlinburg liegt, würden durch die
schlechtere Unterbringungssituation höhere Kosten in den Folgejahren entstehen.
Das Gebäude in Wernigerode,
Kurtsstraße 13, ist als Wohnheim
geplant worden. Wegen seiner statisch-konstruktiven Gegebenheiten (Querwandbauweise)
ist eine wirtschaftliche und den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht
werdende optimale Nutzung der Flächen nicht möglich. Ferner wäre das Finanzamt
in zwei getrennt voneinander gelegenen Gebäuden mit den dadurch auftretenden
Belastungen untergebracht.
Die Standortvariante in
Quedlinburg ist rd. 2,5 Mio. ¿ wirtschaftlicher, so dass die Entscheidung
unzweifelhaft zugunsten Quedlinburgs, das auch strukturpolitisch empfohlen worden
ist, ausfallen musste.
Verbleibende
Risiken
Natürlich gibt es auch Risiken
bei der Umsetzung des Konzeptes. So würde z.B. eine verzögerte Realisierung der
einzelnen Baumaßnahmen zu zeitlichen Verzögerungen bei den Standortschließungen
führen. Die Veräußerung von Liegenschaften bzw. die Aufgabe von angemieteten
Objekten wäre dann erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Solche
Entwicklungen verringern die Haushaltsentlastungen.
So ist beispielsweise die durch
die Landesregierung am 14. Febr. 2006 getroffene Entscheidung zur Sanierung der
für das Finanzamt in Halle vorgesehenen sog. ¿Scheibe C¿ ein Grundpfeiler für
die Umsetzung des Strukturkonzeptes im Süden Sachsen-Anhalts. Bisher ist für
diese Baumaßnahme ein Kostenrahmen von 14 Mio. ¿ ermittelt und im Haushalt
vorgesehen. Sollte die Detailplanung deutlich höhere Kosten ausweisen, hätte
dies erhebliche Auswirkungen nicht nur auf die Realisierbarkeit des Finanzamtes
in Halle, sondern auf die gesamte Strukturreform im angrenzenden Bereich.
Genauere Erkenntnisse werden Mitte des Jahres 2008 erwartet.
Der Finanzminister
abschließend: ¿Wir sind ein großes Stück vorangekommen. Das Finanzressort wird
gemeinsam mit dem Bauministerium die Einhaltung der Umsetzung besonders
beobachten und ggf. korrigierend eingreifen. Die heute beschlossene Lösung ist
für die Landesregierung ein guter Abschluss der wichtigsten strukturpolitischen
Entscheidungen über die Neuausrichtung der Finanzamtslandschaft.¿
Hintergrund:
Nach der Wahl im April 2006 hat
die Landesregierung mit Blick auf die demografische Entwicklung und die
Neuordnung der Landkreise beschlossen, auch die Struktur der Finanzverwaltung
den aktuellen Entwicklungen anzupassen und die Zahl der Finanzämter im Land
Sachsen-Anhalt von 21 auf 14 zu reduzieren.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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