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Justizministerin Kolb fordert: Erbschein
künftig vom Notar

22.01.2008, Magdeburg – 42

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 042/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 042/08

 

 

 

Magdeburg, den 22. Januar 2008

 

 

 

Justizministerin Kolb fordert: Erbschein

künftig vom Notar

 

Sachsen-Anhalt will den Notaren neue Aufgaben zuweisen.

Das Kabinett habe grünes Licht für eine entsprechende Bundesratsinitiative

gegeben, die gemeinsam mit Bayern gestartet werden soll, sagte Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erbscheine vom Notar

und nicht mehr vom Amtsgericht ausgestellt werden. Notare sollen für alle

Aufgaben von der Nachlass-Sicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur

Überwachung von Testamentsvollstreckern zuständig sein. Kolb: ¿Wir wollen, dass

die Länder eine entsprechende Aufgabenübertragung vornehmen können.¿

 

Bisher können Bürger sowohl beim Notar wie bei

Gericht Erbscheinanträge einreichen, die Erbscheine selbst dagegen stellt

allein das Amtsgericht aus. ¿Die neue Lösung entlastet die Gerichte, vermeidet

Doppelzuständigkeiten und verkürzt die Wege für die Bürger, denn Notare gibt es

in Sachsen-Anhalt in 40 Orten¿, so die Ministerin. Richtig sei auch, unter der

Regie der Bundesnotarkammer ein zentrales elektronisches Testamentsregister für

Deutschland aufzubauen. Kolb: ¿Dann werden Dokumente im Erbfall schneller und

einfacher gefunden.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de