Justizministerin Kolb fordert: Erbschein
künftig vom Notar
22.01.2008, Magdeburg – 42
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 042/08
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 042/08
Magdeburg, den 22. Januar 2008
Justizministerin Kolb fordert: Erbschein
künftig vom Notar
Sachsen-Anhalt will den Notaren neue Aufgaben zuweisen.
Das Kabinett habe grünes Licht für eine entsprechende Bundesratsinitiative
gegeben, die gemeinsam mit Bayern gestartet werden soll, sagte Justizministerin
Prof. Dr. Angela Kolb. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Erbscheine vom Notar
und nicht mehr vom Amtsgericht ausgestellt werden. Notare sollen für alle
Aufgaben von der Nachlass-Sicherung über die Testamentseröffnung bis hin zur
Überwachung von Testamentsvollstreckern zuständig sein. Kolb: ¿Wir wollen, dass
die Länder eine entsprechende Aufgabenübertragung vornehmen können.¿
Bisher können Bürger sowohl beim Notar wie bei
Gericht Erbscheinanträge einreichen, die Erbscheine selbst dagegen stellt
allein das Amtsgericht aus. ¿Die neue Lösung entlastet die Gerichte, vermeidet
Doppelzuständigkeiten und verkürzt die Wege für die Bürger, denn Notare gibt es
in Sachsen-Anhalt in 40 Orten¿, so die Ministerin. Richtig sei auch, unter der
Regie der Bundesnotarkammer ein zentrales elektronisches Testamentsregister für
Deutschland aufzubauen. Kolb: ¿Dann werden Dokumente im Erbfall schneller und
einfacher gefunden.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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