Verkehrsminister Daehre: Nach
Gerichtsentscheidung können vorbereitende Maßnahmen für Weiterbau der
„Nordharzautobahn“ wieder aufgenommen werden
17.01.2008, Magdeburg – 8
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
008/08
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 008/08
Magdeburg, den 17. Januar 2008
Verkehrsminister Daehre: Nach
Gerichtsentscheidung können vorbereitende Maßnahmen für Weiterbau der
Nordharzautobahn wieder aufgenommen werden
Sachsen-Anhalts
Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig begrüßt, wonach ein Eilantrag zum
Bauabschnitt 13.2 der B6n (Höhe Güsten) abgewiesen wurde. Nun können wir
zumindest die Bau vorbereitenden Maßnahmen an der so genannten Nordharzautobahn
fortsetzen, sagte er heute in Magdeburg.
Nach Auskunft des
Ministers sollen noch im Februar die im Teilabschnitt 13.2 vorgesehenen fünf
Brückenbauwerke ausgeschrieben werden. Aufgrund der Einwände gegen das Bauvorhaben
mussten entsprechende Aktivitäten gestoppt worden.
Mit dem Bau der
Brücken könne bei normalem Verlauf des Vergabeverfahrens voraussichtlich im
Sommer dieses Jahres begonnen werden, sagte Daehre. Einen Termin für den Weiterbau
an der Strecke könne er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Hierzu müssten
die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden. Aus
technologischen Gründen ist nur eine durchgehende gemeinsame Baudurchführung
der Abschnitte 13.2 und 13.3 sinnvoll, betonte der Minister. Auch eine
spürbare Entlastung Güstens vom Durchgangsverkehr gäbe es erst dann, wenn beide
Teilabschnitte fertig gestellt seien.
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