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Verkehrsminister Daehre: Rechtliche Bedenken
gegen Erhöhung der Parkgebühren in Magdeburg

17.01.2008, Magdeburg – 7

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:

007/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung

und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 007/08

 

 

 

Magdeburg, den 17. Januar 2008

 

 

 

 

 

Verkehrsminister Daehre: Rechtliche Bedenken

gegen Erhöhung der Parkgebühren in Magdeburg

 

 

 

Nach einer

rechtlichen Überprüfung bekräftigt Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr.

Karl-Heinz Daehre seine Position gegen höhere Parkgebühren in der

Landeshauptstadt. ¿Es gibt klare Regeln, die eine Gebührenerhöhung zum Zwecke

der Haushaltskonsolidierung ausschließen¿, sagte der Minister. Mit dem

Straßenverkehrsgesetz sei eine Gebührenerhöhung zur ausschließlichen

Haushaltskonsolidierung nicht vereinbar. Die Einnahmen aus Parkgebühren sollten

vor allem dazu dienen, den Verkehr im Innenstadtbereich in Bewegung zu halten.

 

 

 

Daehre widerspricht

damit einer anderen Auffassung. ¿Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

im Jahre 2004 sei das Ziel verfolgt worden, flexibler auf den Parkdruck im

öffentlichen Straßenraum durch Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse zu

reagieren.¿, erläuterte der Minister. Diese Regelung als Freibrief für eine beliebige Gebührenerhebung

auszulegen, halte er für rechtlich nicht vertretbar.

 

 

 

¿Wir dürfen nicht

vergessen, dass jeder Verkehrsteilnehmer gerichtlich überprüfen lassen kann, ob

die ihm auferlegte Parkgebühr dem geltenden Recht entspricht¿, betonte Daehre.

Auch aus diesem Grunde sei die Angelegenheit in seinem Hause sehr sorgfältig geprüft

worden, um Verwaltung und Gerichte keinen Rechtstreitigkeiten auszusetzen.

 

 

 

Nach Auskunft des

Verkehrsministers wird das Land die landesweit geltende Parkgebührenverordnung

überarbeiten. Es sei beabsichtigt, den Kommunen künftig mehr

Gestaltungsspielräume zu geben. Örtliche Gegebenheiten könnten über eine

differenzierte Parkgebühr mehr Berücksichtigung finden, als dies bisher möglich

sei. ¿Dieser Spielraum soll sich aber an der verkehrlichen Situation vor Ort

orientieren. Parkgebühren als willkommene Einnahmequelle wird es nicht geben¿,

sagte Daehre. Verkehrsbezogene Einnahmen wie Parkgebühren sollten für

Investitionen in das Straßennetz und für die Schaffung von Parkplätzen

verwendet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für

Landesentwicklung und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail:

presse@mlv.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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