B6n - Bundesverwaltungsgericht
hat Eilantrag zum Bauabschnitt 13.2 (Güsten) abgewiesen
16.01.2008, Halle (Saale) – 3
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 03/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 03/08
Halle, den 16. Januar 2008
B6n - Bundesverwaltungsgericht
hat Eilantrag zum Bauabschnitt 13.2 (Güsten) abgewiesen
Das
Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines privaten Einwenders zum
Bauabschnitt 13.2. (Höhe Güsten) der B6n abgewiesen. Weiterhin anhängig ist ein
entsprechender Eilantrag zum Bauabschnitt 13.3 (Anschluss zur A 14). Hier liegt
noch keine Entscheidung des Gerichts vor. Eine Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren
steht ebenfalls noch aus.
Hintergrund
Am 6. Dezember 2007 hatte
Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach gut zweijähriger Bauzeit drei
weitere Teilabschnitte der B 6n mit einer Gesamtlänge von 17,3 Kilometern für
den Verkehr freigegeben. Damit ist die Trasse zwischen der A 395 bei
Vienenburg in Niedersachsen bis nahe Güsten auf einer Länge von fast 78
Kilometern auf vier Spuren ausgebaut und befahrbar.
Noch nicht gebaut werden können
bisher zwei Teilabschnitte (13.2. und 13.3. ¿ Siehe Karte) im Bereich Güsten ¿
Ilberstedt (Salzlandkreis), um die Verbindung zur A 14 komplett zu machen. In
diesen Bereichen laufen gegen die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse des
Landesverwaltungsamtes derzeit noch Klageverfahren betroffener Bürger und einer
Gemeinde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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