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B6n - Bundesverwaltungsgericht
hat Eilantrag zum Bauabschnitt 13.2 (Güsten) abgewiesen

16.01.2008, Halle (Saale) – 3

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 03/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 03/08

 

 

 

Halle, den 16. Januar 2008

 

 

 

B6n - Bundesverwaltungsgericht

hat Eilantrag zum Bauabschnitt 13.2 (Güsten) abgewiesen

 

 

 

Das

Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines privaten Einwenders zum 

Bauabschnitt 13.2. (Höhe Güsten) der B6n abgewiesen. Weiterhin anhängig ist ein

entsprechender Eilantrag zum Bauabschnitt 13.3 (Anschluss zur A 14). Hier liegt

noch keine Entscheidung des Gerichts vor. Eine Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren

steht ebenfalls noch aus.

 

 

 

Hintergrund

 

Am 6. Dezember 2007 hatte 

Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre nach gut zweijähriger Bauzeit drei

weitere Teilabschnitte der B 6n mit einer Gesamtlänge von 17,3 Kilometern für

den Verkehr freigegeben. Damit  ist die Trasse zwischen der A 395 bei

Vienenburg in Niedersachsen bis nahe Güsten auf einer Länge von fast 78

Kilometern auf vier Spuren ausgebaut und befahrbar.

 

 

 

Noch nicht gebaut werden können

bisher zwei Teilabschnitte (13.2. und 13.3. ¿ Siehe Karte) im Bereich Güsten ¿

Ilberstedt (Salzlandkreis), um die Verbindung zur A 14 komplett zu machen. In

diesen Bereichen laufen gegen die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse des

Landesverwaltungsamtes derzeit noch Klageverfahren betroffener Bürger und einer

Gemeinde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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