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2007 rund 17 Mio. Euro
Unternehmensentschädigung ausgezahlt

09.01.2008, Halle (Saale) – 1

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 1/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 1/08

 

 

 

Magdeburg, den 3. Januar 2008

 

 

 

2007 rund 17 Mio. Euro

Unternehmensentschädigung ausgezahlt

 

 

 

Bisher

höchsten Einzelbeitrag erhielt Erbengemeinschaft mehrerer landwirtschaftlicher

Betriebe

 

 

 

Mit

558.903,39 Euro wurde im Jahr 2007 der bisher höchste Einzelbetrag als

Unternehmensentschädigung vom Landesverwaltungsamt an eine Erbengemeinschaft

mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe ausgezahlt. Insgesamt erhielten 2007

ehemalige Besitzer von Betrieben, Unternehmen o. ä. bzw. deren Rechtsnachfolger

rund 17 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs‑

und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) aus dem Entschädigungsfonds des Bundes.

Seit dem Jahr 2004 wurden durch das Landesverwaltungsamt mehr als 72 Millionen

Euro an die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der jeweils ausgezahlten

Einzelsummen bewegte sich dabei zwischen 511,29 Euro und der bisherigen

Höchstsumme von 558.903,39 Euro.

 

Diese

Leistungen werden den Berechtigten zum Ausgleich für eine nach dem 08.05.1945

erfolgte Enteignung ihrer land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie

Industrieunternehmen durch die damalige sowjetische Besatzungsmacht oder die

DDR gewährt.

 

 

 

Bis

Ende 2003 wurden derartige Leistungen durch die Ausgabe von

Schuldverschreibungen des Bundes erfüllt. Durch die Ämter und das Landesamt zur

Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen‑Anhalt waren bis dahin

rund 65 Millionen Euro an Schuldverschreibungen zum Ausgleich des Verlustes von

Grund‑ und Unternehmensvermögen, Mobilien, Wertpapieren und Konten an die

Berechtigten ausgegeben worden.

 

 

 

Hintergrund

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt ist mit dem Referat Unternehmensentschädigung (Landesamt

zur Regelung offener Vermögensfragen - LARoV) zuständig für die Überprüfung und

Bewilligung von Anträgen nach dem Entschädigungs‑ und

Ausgleichsleistungsgesetz.

 

 

 

Das

Ausgleichsleistungsgesetz regelt die Ansprüche für die zwischen dem 08.05.1945

und dem 06.10.1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht erfolgten Enteignungen

(z. B. durch die Bodenreform). In ihm ist geregelt, unter welchen

Voraussetzungen dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern Leistungen

gewährt werden dürfen. Deren Höhe bestimmt sich nach den Regelungen des

Entschädigungsgesetzes.

 

 

 

Das

Entschädigungsgesetz ist ein so genanntes Annexgesetz zum Vermögensgesetz.

Sofern ein Wiedergutmachungsanspruch besteht, aber die beantragte Rückgabe nach

dem Vermögensgesetz nicht möglich ist, erhält der Enteignete oder ein Erbe eine

Entschädigung, die auf der Grundlage der im Entschädigungsgesetz enthaltenen

Vorschriften berechnet und erfüllt wird.

 

 

 

Die

Durchführung dieser Gesetze obliegt im Land Sachsen‑Anhalt den bei den

Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Ämtern zur Regelung offener

Vermögensfragen (ÄRoV) sowie dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

(LARoV) im Landesverwaltungsamt. Das LARoV bearbeitet in erster Linie

unternehmensbezogene Ansprüche, während die ÄRoV über alle Anträge ohne einen

derartigen Bezug zu entscheiden haben.

 

 

 

Daneben

ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowohl für

die Entscheidung über die Rückgabeanträge der NS‑Verfolgten als auch für

deren Entschädigung nach dem NS‑Verfolgtenentschädigungsgesetz zuständig.

 

 

 

 

Sämtliche von den vorgenannten

Behörden festgesetzte Leistungen werden aus dem Entschädigungsfonds, einem

nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes, erbracht. Er wird durch

Einnahmen aus Verkäufen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte

Sonderaufgaben bzw. einer mit diesen Verkäufen betrauten Gesellschaft sowie

weiteren Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Wiedergutmachungsrecht erzielt

werden, gefüllt.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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