2007 rund 17 Mio. Euro
Unternehmensentschädigung ausgezahlt
09.01.2008, Halle (Saale) – 1
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 1/08
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 1/08
Magdeburg, den 3. Januar 2008
2007 rund 17 Mio. Euro
Unternehmensentschädigung ausgezahlt
Bisher
höchsten Einzelbeitrag erhielt Erbengemeinschaft mehrerer landwirtschaftlicher
Betriebe
Mit
558.903,39 Euro wurde im Jahr 2007 der bisher höchste Einzelbetrag als
Unternehmensentschädigung vom Landesverwaltungsamt an eine Erbengemeinschaft
mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe ausgezahlt. Insgesamt erhielten 2007
ehemalige Besitzer von Betrieben, Unternehmen o. ä. bzw. deren Rechtsnachfolger
rund 17 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem Entschädigungs‑
und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) aus dem Entschädigungsfonds des Bundes.
Seit dem Jahr 2004 wurden durch das Landesverwaltungsamt mehr als 72 Millionen
Euro an die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der jeweils ausgezahlten
Einzelsummen bewegte sich dabei zwischen 511,29 Euro und der bisherigen
Höchstsumme von 558.903,39 Euro.
Diese
Leistungen werden den Berechtigten zum Ausgleich für eine nach dem 08.05.1945
erfolgte Enteignung ihrer land‑ und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie
Industrieunternehmen durch die damalige sowjetische Besatzungsmacht oder die
DDR gewährt.
Bis
Ende 2003 wurden derartige Leistungen durch die Ausgabe von
Schuldverschreibungen des Bundes erfüllt. Durch die Ämter und das Landesamt zur
Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen‑Anhalt waren bis dahin
rund 65 Millionen Euro an Schuldverschreibungen zum Ausgleich des Verlustes von
Grund‑ und Unternehmensvermögen, Mobilien, Wertpapieren und Konten an die
Berechtigten ausgegeben worden.
Hintergrund
Das
Landesverwaltungsamt ist mit dem Referat Unternehmensentschädigung (Landesamt
zur Regelung offener Vermögensfragen - LARoV) zuständig für die Überprüfung und
Bewilligung von Anträgen nach dem Entschädigungs‑ und
Ausgleichsleistungsgesetz.
Das
Ausgleichsleistungsgesetz regelt die Ansprüche für die zwischen dem 08.05.1945
und dem 06.10.1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht erfolgten Enteignungen
(z. B. durch die Bodenreform). In ihm ist geregelt, unter welchen
Voraussetzungen dem Geschädigten oder seinen Rechtsnachfolgern Leistungen
gewährt werden dürfen. Deren Höhe bestimmt sich nach den Regelungen des
Entschädigungsgesetzes.
Das
Entschädigungsgesetz ist ein so genanntes Annexgesetz zum Vermögensgesetz.
Sofern ein Wiedergutmachungsanspruch besteht, aber die beantragte Rückgabe nach
dem Vermögensgesetz nicht möglich ist, erhält der Enteignete oder ein Erbe eine
Entschädigung, die auf der Grundlage der im Entschädigungsgesetz enthaltenen
Vorschriften berechnet und erfüllt wird.
Die
Durchführung dieser Gesetze obliegt im Land Sachsen‑Anhalt den bei den
Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Ämtern zur Regelung offener
Vermögensfragen (ÄRoV) sowie dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
(LARoV) im Landesverwaltungsamt. Das LARoV bearbeitet in erster Linie
unternehmensbezogene Ansprüche, während die ÄRoV über alle Anträge ohne einen
derartigen Bezug zu entscheiden haben.
Daneben
ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowohl für
die Entscheidung über die Rückgabeanträge der NS‑Verfolgten als auch für
deren Entschädigung nach dem NS‑Verfolgtenentschädigungsgesetz zuständig.
Sämtliche von den vorgenannten
Behörden festgesetzte Leistungen werden aus dem Entschädigungsfonds, einem
nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes, erbracht. Er wird durch
Einnahmen aus Verkäufen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben bzw. einer mit diesen Verkäufen betrauten Gesellschaft sowie
weiteren Einnahmen, die im Zusammenhang mit dem Wiedergutmachungsrecht erzielt
werden, gefüllt.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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