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Innenstaatssekretär Erben: Harzwappen
genehmigt!

04.01.2008, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 003/08

 

 

 

Magdeburg, den 4. Januar 2008

 

 

 

 

 

Innenstaatssekretär Erben: Harzwappen

genehmigt!

 

 

 

 

 

Erben (SPD:¿Das

Wappen für den Harzkreis ist genehmigt!¿

 

Die Neugestaltung

von Wappen, Flagge und Siegel für den Landkreis Harz war erforderlich, da diese

Verwaltungskörperschaft aus der Fusion dreier bisher eigenständiger Landkreise

Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode entstand, deren Insignien mit dieser

Fusion nicht mehr rechtsgültig sind.

 

Um ein Wappen zu

führen, bedarf es dessen staatlicher Genehmigung. Die gesetzliche Grundlage

dazu bildet z. Z. der Runderlass des Innenministeriums. Der Verfahrensweg ist,

dass sich der Landkreis mit einem Wappenentwurf an das Landeshauptarchiv

Sachsen-Anhalt als zuständige Gutacherstelle der Regierung wendet. Von hier

wird ein Gutachten erstellt; über das Innenministerium erfolgt erst nach einer

positiven Bewertung die Genehmigung.

 

¿Bei der

Entwicklung eines Wappens ist davon auszugehen, dass es zeitlos seine

Gültigkeit haben muss und sich die Menschen auch in Zukunft mit ihm

identifizieren,¿ so der Staatssekretär. ¿Im vorliegenden Fall wurden die Wappen

bzw. Elemente davon der vorangehenden Landkreise kombiniert.¿

 

So wurde ein

gespaltener Schild beschlossen, dessen Blasonierung lautet: ¿Gespalten von

Silber und Rot, vorn zwei zugewendete, steigende rote Forellen, hinten zwei

schräg gekreuzte silberne Kredenzmesser mit goldenen Griffen¿.

 

Die Forellen haben

ihren Ursprung aus dem Wappen der Grafen von Wernigerode und waren ursprünglich

keine Forellen, sondern nur Fische. Das hat den Grund darin, dass die Grafen

von Wernigerode den kirchlichen Auftrag hatten, die Gegend zu missionieren. Der

Fisch als frühchristliches Symbol nimmt darauf Bezug, denn in der

mythologischen Überlieferung trug ihn Petrus, der Fischer war, im Wappen. Die

Kredenzmesser aus dem Wappen des ehemaligen Landkreises Quedlinburg gehen auf

das alte Reichsstift Quedlinburg zurück. Es war der Wunsch und Beschluss der

Vertreter aller Landkreise Forellen und Kredenzmesser ins Halberstädter

Wappenschild zu übernehmen. Die Anordnung der grafischen Elemente im

viergeteilten Schild erfolgt nicht zufällig, sondern in Anlehnung an das Wappen

des Bistums (wie auch Landkreises) Halberstadt, das von Silber und Rot

gespalten war.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de