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Innenstaatssekretär Erben: 200. Stiftung des
Privatrechts in Sachsen-Anhalt anerkannt

04.01.2008, Magdeburg – 2

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 002/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 002/08

 

 

 

Magdeburg, den 6. Januar 2008

 

 

 

 

 

Innenstaatssekretär Erben: 200. Stiftung des

Privatrechts in Sachsen-Anhalt anerkannt

 

 

 

Erben (SPD): ¿In Sachsen-Anhalt hat am 1. Januar 2008 die 200. Stiftung

des Privatrechts ihre Arbeit aufgenommen. Es handelt sich um die Stiftung

Händel-Haus mit Sitz in Halle. Mit der geänderten Rechtsform ist ein Anreiz für

neue Förderer und Sponsoren geschaffen worden, sich für das Händel-Haus zu

engagieren. Die Stiftung richtet u.a. jährlich die Händelfestspiele aus. Die

Schirmherrschaft über die Festspiele 2009, dem Jahr, in dem sich der Todestag

des Komponisten Georg Friedrich Händel zum 250. Male jährt, haben

übrigens der Bundespräsident und die englische Königin übernommen.¿

 

Am 31. Dezember 2007 bestanden in Sachsen-Anhalt 199 Stiftungen des

bürgerlichen Rechts. Im Jahr 2007 gab es 44 Stiftungsinitiativen. In 15 Fällen

konnte bereits die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erfolgen. So viele

Stiftungsanerkennungen in einem Jahr gab es bisher nicht. Im ersten Quartal

dieses Jahres sind weitere fünf Anerkennungen zu erwarten.

 

Dem Stiftungswesen wird in Sachsen-Anhalt immer mehr Bedeutung

beigemessen. Gerade in einer Zeit notwendiger Sparmaßnahmen der öffentlichen

Hand können gemeinnützige Stiftungen entstandene Lücken füllen und zum

Gemeinwohl beitragen. Erfreulicherweise machen Privatleute und Unternehmen

einen großen Anteil unter den Stiftern aus. ¿Die Landesregierung begrüßt diese

Entwicklung,¿ so Erben. ¿Sie sieht im Stiftungswesen eine Möglichkeit, durch

bürgerschaftliches Engagement aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens

mitzuwirken, und freut sich, dass auch in Sachsen-Anhalt langsam wieder eine ¿

wenn auch noch überschaubare ¿ Stiftungslandschaft heranwächst.

 

Am Anfang steht eine Idee, die jede Stifterin und jeden Stifter

antreibt. Stiftungen gibt es daher auf ganz verschiedenen Gebieten. Im

Vordergrund stehen soziale Zwecke, gefolgt von Bildung und Erziehung, Kunst und

Kultur sowie Wissenschaft und Forschung.

 

In Sachsen-Anhalt ist Stiftungsbehörde das Landesverwaltungsamt. Mit

der Aufgabenkonzentration auf nur eine Behörde wurden Synergieeffekte erzielt

und personeller Sachverstand gebündelt. Die Stiftungsbehörde ist kompetenter

Ansprechpartner für bestehende Stiftungen und potentielle Stifterinnen und

Stifter. Im Rahmen der laufenden Stiftungsaufsicht prüft die Stiftungsbehörde,

ob die Stiftung auch in der Praxis ¿funktioniert¿ Geprüft wird zum einen, ob

die Erträge des Stiftungsvermögens tatsächlich für die Erfüllung des

Stiftungszwecks verwendet wurden, und zum anderen, ob das Stiftungsvermögen

erhalten geblieben ist.

 

Ein Arbeitsschwerpunkt der Stiftungsbehörde ist die Revitalisierung von

Altstiftungen. Es wird geprüft, ob wiederbelebungsfähiges

Stiftungsvermögen vorhanden ist und ob die rechtlichen und tatsächlichen

Voraussetzungen zur Wiederbelebung vorliegen. I m

Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt waren im Jahr 1947 über 1700

Stiftungen des Privatrechts registriert. Die meisten der damals bestehenden

Stiftungen wurden aufgelöst oder gerieten in Vergessenheit. Zu den ältesten noch bestehenden Stiftungen, die mitunter

bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen, gehören z. B. sogenannte

Anstaltsstiftungen wie das ¿St. Katharinen-Hospital¿ in Derenburg, der ¿St.

Georgenhof zu Blankenburg¿ oder das ¿Stift St. Spiritus¿ in Sangerhausen.

 

Wer Fragen zum Stiftungsrecht hat, kann sich an die Stiftungsbehörde,

das Landesverwaltungsamt, Postfach 20 02 56, 06003 Halle, wenden. Umfangreiche

Informationen zum Stiftungsrecht, insbesondere zur Errichtung von Stiftungen,

können über www.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort ¿Stiftungen¿

abgerufen werden. Dort sind auch die Ansprechpartner für eine telefonische und

persönliche Beratung angeführt.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de