Innenstaatssekretär Erben: 200. Stiftung des
Privatrechts in Sachsen-Anhalt anerkannt
04.01.2008, Magdeburg – 2
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 002/08
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 002/08
Magdeburg, den 6. Januar 2008
Innenstaatssekretär Erben: 200. Stiftung des
Privatrechts in Sachsen-Anhalt anerkannt
Erben (SPD): ¿In Sachsen-Anhalt hat am 1. Januar 2008 die 200. Stiftung
des Privatrechts ihre Arbeit aufgenommen. Es handelt sich um die Stiftung
Händel-Haus mit Sitz in Halle. Mit der geänderten Rechtsform ist ein Anreiz für
neue Förderer und Sponsoren geschaffen worden, sich für das Händel-Haus zu
engagieren. Die Stiftung richtet u.a. jährlich die Händelfestspiele aus. Die
Schirmherrschaft über die Festspiele 2009, dem Jahr, in dem sich der Todestag
des Komponisten Georg Friedrich Händel zum 250. Male jährt, haben
übrigens der Bundespräsident und die englische Königin übernommen.¿
Am 31. Dezember 2007 bestanden in Sachsen-Anhalt 199 Stiftungen des
bürgerlichen Rechts. Im Jahr 2007 gab es 44 Stiftungsinitiativen. In 15 Fällen
konnte bereits die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erfolgen. So viele
Stiftungsanerkennungen in einem Jahr gab es bisher nicht. Im ersten Quartal
dieses Jahres sind weitere fünf Anerkennungen zu erwarten.
Dem Stiftungswesen wird in Sachsen-Anhalt immer mehr Bedeutung
beigemessen. Gerade in einer Zeit notwendiger Sparmaßnahmen der öffentlichen
Hand können gemeinnützige Stiftungen entstandene Lücken füllen und zum
Gemeinwohl beitragen. Erfreulicherweise machen Privatleute und Unternehmen
einen großen Anteil unter den Stiftern aus. ¿Die Landesregierung begrüßt diese
Entwicklung,¿ so Erben. ¿Sie sieht im Stiftungswesen eine Möglichkeit, durch
bürgerschaftliches Engagement aktiv an der Gestaltung des Gemeinwesens
mitzuwirken, und freut sich, dass auch in Sachsen-Anhalt langsam wieder eine ¿
wenn auch noch überschaubare ¿ Stiftungslandschaft heranwächst.
Am Anfang steht eine Idee, die jede Stifterin und jeden Stifter
antreibt. Stiftungen gibt es daher auf ganz verschiedenen Gebieten. Im
Vordergrund stehen soziale Zwecke, gefolgt von Bildung und Erziehung, Kunst und
Kultur sowie Wissenschaft und Forschung.
In Sachsen-Anhalt ist Stiftungsbehörde das Landesverwaltungsamt. Mit
der Aufgabenkonzentration auf nur eine Behörde wurden Synergieeffekte erzielt
und personeller Sachverstand gebündelt. Die Stiftungsbehörde ist kompetenter
Ansprechpartner für bestehende Stiftungen und potentielle Stifterinnen und
Stifter. Im Rahmen der laufenden Stiftungsaufsicht prüft die Stiftungsbehörde,
ob die Stiftung auch in der Praxis ¿funktioniert¿ Geprüft wird zum einen, ob
die Erträge des Stiftungsvermögens tatsächlich für die Erfüllung des
Stiftungszwecks verwendet wurden, und zum anderen, ob das Stiftungsvermögen
erhalten geblieben ist.
Ein Arbeitsschwerpunkt der Stiftungsbehörde ist die Revitalisierung von
Altstiftungen. Es wird geprüft, ob wiederbelebungsfähiges
Stiftungsvermögen vorhanden ist und ob die rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen zur Wiederbelebung vorliegen. I m
Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt waren im Jahr 1947 über 1700
Stiftungen des Privatrechts registriert. Die meisten der damals bestehenden
Stiftungen wurden aufgelöst oder gerieten in Vergessenheit. Zu den ältesten noch bestehenden Stiftungen, die mitunter
bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen, gehören z. B. sogenannte
Anstaltsstiftungen wie das ¿St. Katharinen-Hospital¿ in Derenburg, der ¿St.
Georgenhof zu Blankenburg¿ oder das ¿Stift St. Spiritus¿ in Sangerhausen.
Wer Fragen zum Stiftungsrecht hat, kann sich an die Stiftungsbehörde,
das Landesverwaltungsamt, Postfach 20 02 56, 06003 Halle, wenden. Umfangreiche
Informationen zum Stiftungsrecht, insbesondere zur Errichtung von Stiftungen,
können über www.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort ¿Stiftungen¿
abgerufen werden. Dort sind auch die Ansprechpartner für eine telefonische und
persönliche Beratung angeführt.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
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