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Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts
Haseloff: Jetzt Rechtsklarheit ? auf die Leistungsfähigkeit der Kommunen
vertrauen

28.12.2007, Magdeburg – 215

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 215/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 215/07

 

 

 

Magdeburg, den 20. Dezember 2007

 

 

 

Nach der Entscheidung des

Bundesverfassungsgerichts

Haseloff: Jetzt Rechtsklarheit ¿ auf die Leistungsfähigkeit der Kommunen

vertrauen

 

 

 

 

 

Wirtschaftsminister

Dr. Reiner Haseloff hat das heute vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil

zur Struktur der Arbeitsgemeinschaften begrüßt. Er sagte: ¿Jetzt herrscht

Rechtsklarheit, die Diskussion um die viel zu komplizierte Struktur der

Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur und Kommunen ist damit beendet.¿

 

 

 

Jetzt

komme es darauf an, dass mit der jetzt notwendigen Neustrukturierung die auf

die Grundsicherung für Arbeit angewiesenen Bürger nicht durch erneute

zusätzliche bürokratische Anforderungen verunsichert würden, so der Minister.

Die Kommunen müssten von den gesellschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit

entlastet werden, das Prinzip eines automatischen Finanzausgleichs zwischen

finanzstarken und -schwachen Kommunen müsse vollständig auf das System der Grundsicherung

übertragen werden.

 

 

 

¿Auf

die Leistungsfähigkeit der Kommunen kann man vertrauen. Bereits in den

vergangenen Jahren haben die in Eigenregie arbeitenden optierenden Kommune

bewiesen, dass sie die Aufgaben mindestens genauso gut erfüllen¿, betonte der

Minister.

 

 

 

Keinesfalls

dürfe man jetzt vergessen, an die Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften zu

denken. Diese hätten gute Arbeit geleistet und seien möglicherweise durch das

heutige Urteil verunsichert worden. Die Arbeit müsse jetzt nahtlos weiter

fortgeführt werden. Die anstehende Strukturveränderung dürfe sich in der

täglichen Arbeit weder für die Hartz-IV-Empfänger noch für die Mitarbeiter der

ARGEN negativ auswirken.

 

 

 

 

 

 

 

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