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Altenpflegeheim ?Am
Luisengarten? - Betriebsuntersagung im Wesentlichen durch Verwaltungsgericht
Magdeburg bestätigt

21.12.2007, Halle (Saale) – 82

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 82/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 82/07

 

 

 

Halle, den 20. Dezember 2007

 

 

 

Altenpflegeheim ¿Am

Luisengarten¿  - Betriebsuntersagung im Wesentlichen durch Verwaltungsgericht

Magdeburg bestätigt

 

 

 

Heute hat

das Verwaltungsgericht Magdeburg über einen Eilantrag der Landeshauptstadt

Magdeburg entschieden, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die

Betriebsuntersagung des Altenpflegeheims ¿Am Luisengarten¿ bis zum 29.02.2008

wiederherzustellen und damit die Räumung des Heims vorerst auszusetzen. Im

Übrigen hat das Gericht die Auffassung des Landesverwaltungsamtes zu den

Missständen und Mängeln bei der Pflege und gesundheitlichen Betreuung der

Heimbewohner in vollem Umfang bestätigt. Die Kosten des Verfahrens sind zu 80 %

der Landeshauptstadt auferlegt worden.

 

 

 

In seiner

Begründung führt das Gericht aus, dass die durch das 16-köpfige Expertenteam

festgestellten unzumutbaren Zustände in diesem Heim nicht angezweifelt werden. Das

Gericht erkennt ausdrücklich an, dass die Behörde die Missstände bereits über

mehr als zwei Jahren beobachtet hat und mit ihrer Entscheidung über die

Schließung nicht mehr warten konnte. Bei seiner Bestätigung der im Einzelnen

festgestellten Mängel bezieht sich das Verwaltungsgericht unter anderem auf

nicht erkannte Wundgeschehen, unterbliebene Maßnahmen der Körperpflege, eine

unzureichende Bevorratung von Medikamenten sowie die lückenhafte Versorgung mit

Getränken. Aber auch die fehlende Einhaltung der hygienischen Anforderungen in

den Bewohnerzimmern sowie die Pflichtverstöße bei der Dokumentation von

Pflegeleistungen würden die Untersagungsentscheidung tragen. Da sich trotz der

wiederholten Hinweise des Landesverwaltungsamtes in den vergangenen zwei Jahren

die Situation nicht entscheidend gebessert hatte, ist nach Auffassung des

Gerichts die Prognose zutreffend, dass auch zukünftig eine bessere Betreuung

der Bewohner nicht erwartet werden kann.

 

 

 

Das

Verwaltungsgericht hat lediglich festgelegt, dass die vom Landesverwaltungsamt

angegebene Frist zur Räumung (31.12.07) bis zum 29.02.2007 aufgeschoben wird.

 

 

 

Bei

dieser Entscheidung hat das Gericht die Interessen der Heimbewohner bzw. deren

Angehörigen an einem angemessen planbaren Umzug sowie die Berücksichtigung

individueller Wünsche bei der Suche nach geeigneten Unterkunfts- und

Pflegealternativen offensichtlich höher gewichtet als das öffentliche Interesse

an einem sofortigen Abstellen der Mängel. Das Landesverwaltungsamt akzeptiert

die Argumentation des Gerichts und wird gegen diesen Beschluss keine Rechtsmittel

einlegen.

 

 

 

Ebenso

erkennt das Landesverwaltungsamt die Begründung des Gerichts zur

Rechtswidrigkeit der mit der Betriebsuntersagung verbundenen

Zwangsgeldandrohung an. ¿Die Androhung des Zwangsgelds ist in der Tat nicht

richtig gewesen¿, so Präsident Thomas Leimbach. Wenn es sich bei dem Adressaten

einer Untersagungsverfügung um eine öffentliche Körperschaft handele, könne die

Verwaltung uneingeschränkt darauf vertrauen, dass die staatlicherseits

angeordnete Maßnahme auch umgesetzt werde und sich die Körperschaft

selbstverständlich rechtstreu verhalte, so habe dies auch das

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in einer Entscheidung aus dem

Jahr 2005 klargestellt. ¿Allein für den Fall, dass eine Kommune eine

behördliche Anordnung tatsächlich nicht befolgen sollte, würden letztlich immer

noch die Mittel der Kommunalaufsicht zur Verfügung stehen¿, so Leimbach weiter.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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