Speicheltest zur Aufklärung einer
Sexualstraftat
21.12.2007, Dessau – 77
- Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 077/07
Polizeidirektion Dessau -
Pressemitteilung Nr.: 077/07
Dessau, den 21. Dezember 2007
Speicheltest zur Aufklärung einer
Sexualstraftat
Die
Polizeidirektion Dessau-Roßlau ermittelt seit Mitte August 2007 in einem
Verfahren wegen des Verdachtes einer Sexualstraftat an einer 22-jährigen
Geschädigten aus dem Landkreis Anhalt Bitterfeld. Am 19.08.2007 war die
Geschädigte zu Fuß auf der Landstraße zwischen Aken und Kühren unterwegs. Dort
wurde sie zwischen 03.00 Uhr und 05.00 Uhr von einer derzeit unbekannten
männlichen Person überfallen und zu Boden gerissen. Anschließend nahm der
Unbekannte sexuelle Handlungen an der 22-Jährigen vor. Bis zum heutigen Tag
konnte die Straftat nicht aufgeklärt werden. Durch das Amtsgericht Köthen wurde
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein Beschluss zum Reihengentest
erlassen. Dieser Test wird beginnend ab dem 07.Januar 2008 in Aken durchgeführt.
Zum
Test werden männliche Personen geladen, welche 16 bis 25 Jahre alt und 165 cm
bis 180 cm groß sind und zum Tatzeitpunkt in der Stadt Aken wohnhaft waren. Die
Personen, welche die Kriterien erfüllen, werden durch die Polizeidirektion
Dessau-Roßlau schriftlich zum Test geladen. Der Test an sich geschieht so, dass
ein Abstrich aus der Mundschleimhaut genommen wird und aus diesem wird dann
ein DNA-Identifizierungsmuster erstellt. Mit diesem Muster erfolgt anschließend
ein Abgleich mit den vorhandenen Spuren. Die entnommenen Speichelproben werden
nur für die Bearbeitung im vorliegenden Strafverfahren benutzt und werden
anschließend vernichtet, es erfolgt keine Speicherung der Daten.
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