Zur Situation in der
Handwerkskammer Magdeburg
Ministerium weist für 2008 die Aussetzung des Grundbeitrags zur Kammer an
28.12.2007, Magdeburg – 213
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 213/07
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 213/07
Magdeburg, den 19. Dezember 2007
Zur Situation in der
Handwerkskammer Magdeburg
Ministerium weist für 2008 die Aussetzung des Grundbeitrags zur Kammer an
Nach
der nicht beschlussfähigen Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg am 18.
Dezember hat das Wirtschaftsministerium als zuständige Rechtsaufsicht heute die
Kammer angewiesen, den Grundbeitrag ihrer Mitglieder in Höhe von 132 Euro für
2008 auszusetzen. ¿Die Kammer Magdeburg hat nicht haushaltsrelevant untersetzte
Rücklagen in Millionenhöhe. Sie war von uns aufgefordert worden, spätestens auf
der gestrigen Vollversammlung Beschlüsse zum Umgang und zum Abbau dieser
Rücklagen zu fassen. Das ist angesichts der bekannten Sachlage nicht geschehen.
Deshalb sehen wir uns als Rechtsaufsicht zu diesem Schritt verpflichtet¿, sagte
Minister Dr. Reiner Haseloff.
Das
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sieht zudem nach umfänglicher Prüfung der
Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt keine durch den Paragrafen 115 gedeckte
Situation, die ein Eingreifen der Rechtsaufsicht in die Selbstverwaltung der
Kammer legitimiert. ¿Die Selbstverwaltung der Kammer ist ein hohes Gut, das die
Handwerkerschaft immer vehement gegen mögliche Eingriffe von außen verteidigt
hat¿, so Haseloff. ¿Gemäß Satzung ist die Kammer nach wie vor beschluss- und
damit auch arbeitsfähig. Auf der bereits neu anberaumten Vollversammlung am 29.
Januar 2008 könnten ¿ dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden - alle
bereits gestern vorliegenden Beschlüsse gefasst werden. Damit wären die Weichen
auf einen selbstbestimmten Neuanfang gestellt, so wie ihn auch das Ministerium
fordert.¿
Haseloff
lässt allerdings allerdings keinen Zweifel daran, dass das Ministerium bereits
weitere Schritte prüft, ¿falls alles scheitert und die Akteure der Kammerorgane
weiter derart vehement auf eine Selbsteliminierung der Handwerkskammer
Magdeburg zusteuern¿. Daraus ergäben sich auch, so Haseloff, ¿Überlegungen, ob
der Verwaltungsakt vom Oktober 2007 zur Festsetzung der Kammergrenzen in
Sachsen-Anhalt mit Blick auf die Handwerkskammern aufrechtzuerhalten¿ sei. Die
IHK¿n und Handwerkskammern hatten sich mit Zustimmung des Ministeriums
verständigt, ungeachtet der neugefassten Kreisgrenzen die bisherigen
Kammergrenzen unverändert zu belassen. ¿Für die Handwerkskammern ist angesichts
der aktuellen Situation ernsthaft zu prüfen, ob dieser Verwaltungsakt aufrecht
erhalten werden kann oder ob es zu einer Zusammenlegung beider Kammern in
Sachsen-Anhalt kommen müsste. Wenn die Akteure der Handwerkskammer Magdeburg
das wollen, müssen sie nur so weitermachen¿, bekräftigt Haseloff die Position
des Ministeriums.
In
der von Minister Dr. Reiner Haseloff unterschriebenen Anordnung an die
Handwerkskammer Magdeburg heißt es unter anderem:
¿Wie
in der Vergangenheit bereits beanstandet, sind bei der Handwerkskammer
Magdeburg vorhandene nicht zweckgebundene Rücklagen in Höhe von rd. 18,9 Mio.
Euro weder durch die Haushaltskassenrechnungslegungsordnung (HKRO) noch durch
die Rücklagenordnung (RLO) gedeckt. Die Struktur der Rücklagen verstößt somit
gegen das autonome Recht der Kammer.
Die
für den 18.12.2007 ordnungsgemäß geladene Vollversammlung hat sich gestern als
nicht beschlussfähig erwiesen, so dass eine mit dem Satzungsrecht der Kammer
übereinstimmende Rechtslage nicht herbeigeführt wurde.
Daher
ordne ich folgendes an:
1)
Für den 29.01.2008 ist unter Beachtung der Einladungsfrist des § 11 Abs. 1 Satz
1 der Satzung der Handwerkskammer eine neue Vollversammlung mit derselben
Tagesordnung einzuberufen. In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass die
Vollversammlung in dieser Sitzung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
Mitglieder beschlussfähig ist.
2)
Die nicht zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von rd. 18,9 Mio. Euro sind
hinsichtlich zu finanzierender Maßnahmen mit Vollversammlungsbeschlüssen zu
unterlegen. Der Vorstand hat diesbezüglich die Absenkung der Grundbeiträge -
vgl. § 4 der Beitragsordnung der Handwerkskammer - auf Null für das
Beitragsjahr 2008 vorgeschlagen. Die Umsetzung dieses Vorschlages ordne ich
hiermit konkret an.
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