Menu
menu

Zur Situation in der
Handwerkskammer Magdeburg
Ministerium weist für 2008 die Aussetzung des Grundbeitrags zur Kammer an

28.12.2007, Magdeburg – 213

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 213/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 213/07

 

 

 

Magdeburg, den 19. Dezember 2007

 

 

 

Zur Situation in der

Handwerkskammer Magdeburg

Ministerium weist für 2008 die Aussetzung des Grundbeitrags zur Kammer an

 

 

 

 

 

Nach

der nicht beschlussfähigen Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg am 18.

Dezember hat das Wirtschaftsministerium als zuständige Rechtsaufsicht heute die

Kammer angewiesen, den Grundbeitrag ihrer Mitglieder in Höhe von 132 Euro für

2008 auszusetzen. ¿Die Kammer Magdeburg hat nicht haushaltsrelevant untersetzte

Rücklagen in Millionenhöhe. Sie war von uns aufgefordert worden, spätestens auf

der gestrigen Vollversammlung Beschlüsse zum Umgang und zum Abbau dieser

Rücklagen zu fassen. Das ist angesichts der bekannten Sachlage nicht geschehen.

Deshalb sehen wir uns als Rechtsaufsicht zu diesem Schritt verpflichtet¿, sagte

Minister Dr. Reiner Haseloff.

 

 

 

Das

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sieht zudem nach umfänglicher Prüfung der

Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt keine durch den Paragrafen 115 gedeckte

Situation, die ein Eingreifen der Rechtsaufsicht in die Selbstverwaltung der

Kammer legitimiert. ¿Die Selbstverwaltung der Kammer ist ein hohes Gut, das die

Handwerkerschaft immer vehement gegen mögliche Eingriffe von außen verteidigt

hat¿, so Haseloff. ¿Gemäß Satzung ist die Kammer nach wie vor beschluss- und

damit auch arbeitsfähig. Auf der bereits neu anberaumten Vollversammlung am 29.

Januar 2008 könnten ¿ dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden - alle

bereits gestern vorliegenden Beschlüsse gefasst werden. Damit wären die Weichen

auf einen selbstbestimmten Neuanfang gestellt, so wie ihn auch das Ministerium

fordert.¿

 

 

 

Haseloff

lässt allerdings allerdings keinen Zweifel daran, dass das Ministerium bereits

weitere Schritte prüft, ¿falls alles scheitert und die Akteure der Kammerorgane

weiter derart vehement auf eine Selbsteliminierung der Handwerkskammer

Magdeburg zusteuern¿. Daraus ergäben sich auch, so Haseloff, ¿Überlegungen, ob

der Verwaltungsakt vom Oktober 2007 zur Festsetzung der Kammergrenzen in

Sachsen-Anhalt mit Blick auf die Handwerkskammern aufrechtzuerhalten¿ sei. Die

IHK¿n und Handwerkskammern hatten sich mit Zustimmung des Ministeriums

verständigt, ungeachtet der neugefassten Kreisgrenzen die bisherigen

Kammergrenzen unverändert zu belassen. ¿Für die Handwerkskammern ist angesichts

der aktuellen Situation ernsthaft zu prüfen, ob dieser Verwaltungsakt aufrecht

erhalten werden kann oder ob es zu einer Zusammenlegung beider Kammern in

Sachsen-Anhalt kommen müsste. Wenn die Akteure der Handwerkskammer Magdeburg

das wollen, müssen sie nur so weitermachen¿, bekräftigt Haseloff die Position

des Ministeriums.

 

 

 

In

der von Minister Dr. Reiner Haseloff unterschriebenen Anordnung an die

Handwerkskammer Magdeburg heißt es unter anderem:

 

 

 

¿Wie

in der Vergangenheit bereits beanstandet, sind bei der Handwerkskammer

Magdeburg vorhandene nicht zweckgebundene Rücklagen in Höhe von rd. 18,9 Mio.

Euro weder durch die Haushaltskassenrechnungslegungsordnung (HKRO) noch durch

die Rücklagenordnung (RLO) gedeckt. Die Struktur der Rücklagen verstößt somit

gegen das autonome Recht der Kammer.

 

 

 

Die

für den 18.12.2007 ordnungsgemäß geladene Vollversammlung hat sich gestern als

nicht beschlussfähig erwiesen, so dass eine mit dem Satzungsrecht der Kammer

übereinstimmende Rechtslage nicht herbeigeführt wurde.

 

 

 

Daher

ordne ich folgendes an:

 

 

 

1)

Für den 29.01.2008 ist unter Beachtung der Einladungsfrist des § 11 Abs. 1 Satz

1 der Satzung der Handwerkskammer eine neue Vollversammlung mit derselben

Tagesordnung einzuberufen. In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass die

Vollversammlung in dieser Sitzung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden

Mitglieder beschlussfähig ist.

 

 

 

2)

Die nicht zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von rd. 18,9 Mio. Euro sind

hinsichtlich zu finanzierender Maßnahmen mit Vollversammlungsbeschlüssen zu

unterlegen. Der Vorstand hat diesbezüglich die Absenkung der Grundbeiträge -

vgl. § 4 der Beitragsordnung der Handwerkskammer - auf Null für das

Beitragsjahr 2008 vorgeschlagen. Die Umsetzung dieses Vorschlages ordne ich

hiermit konkret an.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 43 16

Fax: (0391) 567 - 44 43

Mail:

pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel.: +49 391 567-4316

Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt