Gefahrenabwehr an stillgelegten
Bergbauanlagen
20.12.2007, Magdeburg – 399
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 399/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 399/07
Magdeburg, den 20. Dezember 2007
Gefahrenabwehr an stillgelegten
Bergbauanlagen
Zuständigkeit geht auf
Landesamt über
Das
Innenministerium hat durch Verordnung die Zuständigkeit für die Abwehr von
Gefahren, die von stillgelegten Bergbauanlagen ausgehen, auf das Landesamt für
Geologie und Bergwesen übertragen. Bislang lag die faktische Zuständigkeit bei
Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Mit der Verordnung wird ein
Beschluss der Landesregierung umgesetzt.
¿Das ist ein Stück Entlastung für die betroffenen Kommunen¿, erklärte dazu der
Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD). ¿Die Sicherung von
Altanlagen im Bergbau verlangt Sachkenntnis und mancherorts auch einen
erheblichen Aufwand. Wir haben die Aufgabe jetzt dorthin übertragen, wo sie
sachlich hingehört.¿
Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.
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