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Gefahrenabwehr an stillgelegten
Bergbauanlagen

20.12.2007, Magdeburg – 399

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 399/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 399/07

 

 

 

Magdeburg, den 20. Dezember 2007

 

 

 

 

 

Gefahrenabwehr an stillgelegten

Bergbauanlagen

 

Zuständigkeit geht auf

Landesamt über

 

 

 

Das

Innenministerium hat durch Verordnung die Zuständigkeit für die Abwehr von

Gefahren, die von stillgelegten Bergbauanlagen ausgehen, auf das Landesamt für

Geologie und Bergwesen übertragen. Bislang lag die faktische Zuständigkeit bei

Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Mit der Verordnung wird ein

Beschluss der Landesregierung umgesetzt.

 

¿Das ist ein Stück Entlastung für die betroffenen Kommunen¿, erklärte dazu der

Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD). ¿Die Sicherung von

Altanlagen im Bergbau verlangt Sachkenntnis und mancherorts auch einen

erheblichen Aufwand. Wir haben die Aufgabe jetzt dorthin übertragen, wo sie

sachlich hingehört.¿

 

Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

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Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de