?Energieausweis bei
Baudenkmälern??
17.12.2007, Halle (Saale) – 75
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 75/07
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung
Nr.: 75/07
Halle, den 03. Dezember 2007
¿Energieausweis bei
Baudenkmälern?¿
Am 01.Oktober 2007 ist die
Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden in
Kraft getreten. Danach sind für Gebäude zukünftig Energieausweise zu erstellen,
mit denen das Gebäude energetisch bewertet wird.
Ausnahmen gibt es
allerdings für Eigentümer von Baudenkmälern. Sie sind von der Pflicht zur
Erstellung eines Energieausweises ausgenommen.
Baudenkmäler in diesem
Sinne sind in Sachsen-Anhalt sogenannte
Einzeldenkmäler sowie Gebäude in Denkmalbereichen. Auch für Gebäude innerhalb
eines Denkmalbereichs, die nicht Einzeldenkmäler sind, besteht keine Pflicht
zur Erstellung eines Energieausweises.
Darüber hinaus kann bei
Baudenkmälern von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung abgewichen
werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen, z.B. bei der Wärmedämmung oder
der Anlagentechnik, die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen
würde oder andere Energiesparmaßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
führen würden. Dafür ist dann auch keine Ausnahmegenehmigung mehr notwendig.
Der Eigentümer kann sich dabei durch das Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologie fachlich beraten lassen.
Bei vorgesehenen
Sanierungsmaßnahmen haben die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege
Vorrang vor Energiesparmaßnahmen.
Die Erlaubnis für
eine energetische Sanierung von Baudenkmälern ist von der zuständigen Behörde
in der Regel zu versagen, wenn die beabsichtigten Maßnahmen die Substanz oder
das Erscheinungsbild des Denkmals erheblich beeinträchtigen würden.
Auskünfte, ob es sich bei
einem Gebäude um ein Baudenkmal im Sinne der Verordnung handelt, erteilen die
unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise oder Städte mit eigener unterer
Denkmalschutzbehörde.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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