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?Energieausweis bei
Baudenkmälern??

17.12.2007, Halle (Saale) – 75

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 75/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung

Nr.: 75/07

 

 

 

Halle, den 03. Dezember 2007

 

 

 

¿Energieausweis bei

Baudenkmälern?¿

 

 

 

Am 01.Oktober 2007 ist die

Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) über

energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden in

Kraft getreten. Danach sind für Gebäude zukünftig Energieausweise zu erstellen,

mit denen das Gebäude energetisch bewertet wird.

 

 

 

Ausnahmen gibt es

allerdings für Eigentümer von Baudenkmälern. Sie sind von der Pflicht zur

Erstellung eines Energieausweises ausgenommen.

 

Baudenkmäler in diesem

Sinne sind in Sachsen-Anhalt sogenannte

Einzeldenkmäler sowie Gebäude in Denkmalbereichen. Auch für Gebäude innerhalb

eines Denkmalbereichs, die nicht Einzeldenkmäler sind, besteht keine Pflicht

zur Erstellung eines Energieausweises.

 

 

 

Darüber hinaus kann bei

Baudenkmälern von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung abgewichen

werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen, z.B. bei der Wärmedämmung oder

der Anlagentechnik, die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen

würde oder andere Energiesparmaßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand

führen würden. Dafür ist dann auch keine Ausnahmegenehmigung mehr notwendig.

Der Eigentümer kann sich dabei durch das Landesamt für Denkmalpflege und

Archäologie fachlich beraten lassen.

 

 

 

Bei vorgesehenen

Sanierungsmaßnahmen haben die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege

Vorrang vor Energiesparmaßnahmen.

 

Die Erlaubnis für

eine energetische Sanierung von Baudenkmälern ist von der zuständigen Behörde

in der Regel zu versagen, wenn die beabsichtigten Maßnahmen die Substanz oder

das Erscheinungsbild des Denkmals erheblich beeinträchtigen würden.

 

 

 

Auskünfte, ob es sich bei

einem Gebäude um ein Baudenkmal im Sinne der Verordnung handelt, erteilen die

unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise oder Städte mit eigener unterer

Denkmalschutzbehörde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244

Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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