Landtagsdebatte zur Änderung glücksspielrechtrechtlicher
Vorschriften / Konsequente Bekämpfung der Wettsucht
14.12.2007, Magdeburg – 389
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 389/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 389/07
Magdeburg, den 14. Dezember 2007
Landtagsdebatte zur Änderung glücksspielrechtrechtlicher
Vorschriften / Konsequente Bekämpfung der Wettsucht
Sperrfrist: Beginn der Rede
Es gilt das gesprochene Wort.
In der abschließenden Debatte zur Änderung glücksspielrechtlicher
Vorschriften erklärt Finanzminister Jens
Bullerjahn in Vertretung des erkrankten Innenministers Holger Hövelmann (beide SPD) am heutigen
Freitag im Landtag:
¿Die
Landesregierung hat am 2. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt als Zustimmungs- und
Ergänzungsgesetz zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in den
Landtag eingebracht.
Der Abschluss des
Staatsvertrages ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht
im März 2006 zu dem in Bayern bestehenden Sportwettmonopol entschieden hat,
dass es dem bayerischen Landesrecht an Regelungen mangele, die eine konsequente
Ausrichtung des Monopols am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren
gewährleisten. Dieses Regelungsdefizit werde, so das Verfassungsgericht, auch
durch den Staatsvertrag zum Lotteriewesen nicht ausgeglichen.
Zur Beseitigung der
Regelungsdefizite, die grundsätzlich, wenn auch in unterschiedlichen
Ausprägungen auch in den anderen Ländern bestehen bzw. zu vermuten sind, haben
die Länder gemeinsam den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen erarbeitet. Dieser
Staatsvertrag soll das Glücksspielmonopol im bisherigen Umfang bis zum Jahr
2011 festschreiben und den Staatsvertrag zum Lotteriewesen ersetzen, der sich
im Wesentlichen nur mit den sogenannten privaten Lotterien wie z.B. den
Fernsehlotterien befasste. Über den Inhalt des Staatsvertrages hatte Sie die
Landesregierung auch im Rahmen der Landtagsinformation vor der Unterzeichnung
durch Herrn Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer umfassend
unterrichtet. Ferner hatte die Landesregierung von Dezember 2006 bis April 2007
¿ wie vom Landtag mit Beschluss vom 17. November 2006 erbeten - in den
Ausschüssen für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit und für Finanzen über den
Glücksspielstaatsvertrag berichtet. Für eine Neuregelung hat das Gericht dem
Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumt. Diese Fristsetzung
führte nun dazu, dass die Gesetzgeber in den Ländern unter einen großen
Zeitdruck geraten sind. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle meinen herzlichen
Dank für Ihre Bereitschaft aussprechen, sich mit diesem sehr umfangreichen
Gesetzentwurf mit der gebotenen Eile zu befassen.
Der
Landtag hat den Gesetzentwurf am 12. Oktober 2007 zur Beratung in die
Ausschüsse für Inneres, für Soziales sowie für Finanzen überwiesen.
Trotz
der Dringlichkeit hat der Innenausschuss am 28. November 2007 zum Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land
Sachsen-Anhalt eine weitere Anhörung durchgeführt. Dies zeigt die politische
Bedeutung der Vorlage. Es zeigt aber auch, dass Sie sich Ihre Aufgabe nicht
leicht gemacht haben. Dies sage ich ausdrücklich auch unter Hinweis auf die in
der Anhörung geäußerte Unterstellung, der hiesige Gesetzgeber sei sich nicht im
Klaren darüber gewesen, was er hinsichtlich des Glücksspielgesetzes im Jahr
2004 entschieden hat.
Die
Anhörung hat aber auch deutlich gemacht, welche enormen finanziellen Interessen
an einer sogenannten Liberalisierung des Glücksspielwesens bestehen.
Seit
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im März 2006 sehen sich die
Verantwortlichen einer beispiellosen öffentlichen Kampagne ausgesetzt ¿ ich
will hier exemplarisch nur die die Aktivitäten von kein-monopol.de oder der
Vertreter des Deutschen Lottoverbandes nennen.
Die
Landesregierung hat sich jedoch entschlossen, diesen finanziellen Interessen
nicht nachzugeben, sondern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Schutzzweck
des staatlichen Glücksspielmonopols hervorhebt.
Der
Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und der Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land
Sachsen-Anhalt greifen die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts auf und
verfolgen nur ein Hauptziel ¿ die konsequente Ausrichtung des Glücksspielrechts
am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft.
Ich bin daher erfreut, dass die Empfehlung der Ausschüsse an Sie heute lautet,
dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit zum Ausdruck bringt, dass die in
Sachsen-Anhalt von Anfang an bestehende Tradition einer streng regulierten
Glücksspielpolitik fortgesetzt werden soll.
Der
Gesetzentwurf hat im Übrigen in den Ausschussberatungen noch einige Änderungen
erfahren. Neben redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen sind hier
insbesondere die die Annahmestellen des Wettunternehmens betreffenden
Regelungen hervorzuheben. Die Landesregierung hatte im Gesetzentwurf eine
Regelung vorgesehen, nach der der Betrieb von Annahmestellen in Gaststätten den
Zielen des Staatsvertrages regelmäßig entgegensteht. Der Beschlussvorschlag
des Innenausschusses sieht dies nicht mehr vor. Gestrichen wurde ebenfalls ein
Verbot der Ermöglichung der Teilnahme an Sportwetten und gefährlichen Lotterien
in einem Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr.
Ferner
sieht der Gesetzentwurf die Finanzierung eines Katalogs von Maßnahmen zur
Erforschung und Abwehr von Suchtgefahren vor. Der Innenausschuss empfiehlt
nunmehr, dass die Entscheidung über diese Maßnahmen auch im Benehmen mit den
Ausschüssen des Landtages für Inneres, Soziales sowie Finanzen erfolgt.
Ich
bitte Sie dringend, dem Gesetzentwurf - wie vom Innenausschuss empfohlen ¿ am
heutigen Tage zuzustimmen. Damit würde sich Sachsen-Anhalt den Ländern
anschließen, in denen die Landtage dem Glücksspielstaatsvertrag bereits
zugestimmt haben, wie unter anderem Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen. Anderenfalls besteht die erhebliche Gefahr, dass am 1.
Januar 2008 kein verfassungs- und europarechtskonformes Glücksspielrecht in
Sachsen-Anhalt existiert ¿ mit nicht absehbaren Folgen für die
unterschiedlichsten Betroffenen.¿
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