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Landtagsdebatte zur Änderung glücksspielrechtrechtlicher
Vorschriften / Konsequente Bekämpfung der Wettsucht

14.12.2007, Magdeburg – 389

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 389/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 389/07

 

 

 

Magdeburg, den 14. Dezember 2007

 

 

 

 

 

Landtagsdebatte zur Änderung glücksspielrechtrechtlicher

Vorschriften / Konsequente Bekämpfung der Wettsucht

 

Sperrfrist: Beginn der Rede

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

In der abschließenden Debatte zur Änderung glücksspielrechtlicher

Vorschriften erklärt Finanzminister Jens

Bullerjahn in Vertretung des erkrankten Innenministers Holger Hövelmann (beide SPD) am heutigen

Freitag im Landtag:

 

¿Die

Landesregierung hat am 2. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt als Zustimmungs- und

Ergänzungsgesetz zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in den

Landtag eingebracht.

 

Der Abschluss des

Staatsvertrages ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht

im März 2006 zu dem in Bayern bestehenden Sportwettmonopol entschieden hat,

dass es dem bayerischen Landesrecht an Regelungen mangele, die eine konsequente

Ausrichtung des Monopols am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren

gewährleisten. Dieses Regelungsdefizit werde, so das Verfassungsgericht, auch

durch den Staatsvertrag zum Lotteriewesen nicht ausgeglichen.

 

Zur Beseitigung der

Regelungsdefizite, die grundsätzlich, wenn auch in unterschiedlichen

Ausprägungen auch in den anderen Ländern bestehen bzw. zu vermuten sind, haben

die Länder gemeinsam den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen erarbeitet. Dieser

Staatsvertrag soll das Glücksspielmonopol im bisherigen Umfang bis zum Jahr

2011 festschreiben und den Staatsvertrag zum Lotteriewesen ersetzen, der sich

im Wesentlichen nur mit den sogenannten privaten Lotterien wie z.B. den

Fernsehlotterien befasste. Über den Inhalt des Staatsver­trages hatte Sie die

Landesregierung auch im Rahmen der Landtags­information vor der Unterzeichnung

durch Herrn Minister­präsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer umfassend

unterrichtet. Ferner hatte die Landesregierung von Dezember 2006 bis April 2007

¿ wie vom Landtag mit Beschluss vom 17. November 2006 erbeten - in den

Ausschüssen für Inneres, für Wirtschaft und Arbeit und für Finanzen über den

Glücksspielstaatsvertrag berichtet. Für eine Neuregelung hat das Gericht dem

Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumt. Diese Fristsetzung

führte nun dazu, dass die Gesetzgeber in den Ländern unter einen großen

Zeitdruck geraten sind. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle meinen herzlichen

Dank für Ihre Bereitschaft aussprechen, sich mit diesem sehr umfangreichen

Gesetzentwurf mit der gebotenen Eile zu befassen.

 

Der

Landtag hat den Gesetzentwurf am 12. Oktober 2007 zur Beratung in die

Ausschüsse für Inneres, für Soziales sowie für Finanzen überwiesen.

 

Trotz

der Dringlichkeit hat der Innenausschuss am 28. November 2007 zum Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land

Sachsen-Anhalt eine weitere Anhörung durchgeführt. Dies zeigt die politische

Bedeutung der Vorlage. Es zeigt aber auch, dass Sie sich Ihre Aufgabe nicht

leicht gemacht haben. Dies sage ich aus­drücklich auch unter Hinweis auf die in

der Anhörung geäußerte Unterstellung, der hiesige Gesetzgeber sei sich nicht im

Klaren darüber gewesen, was er hinsichtlich des Glücksspiel­gesetzes im Jahr

2004 entschieden hat.

 

Die

Anhörung hat aber auch deutlich gemacht, welche enormen finanziellen Interessen

an einer sogenannten Liberalisierung des Glücksspielwesens bestehen.

 

Seit

der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im März 2006 sehen sich die

Verantwortlichen einer beispiellosen öffentlichen Kampagne ausgesetzt ¿ ich

will hier exemplarisch nur die die Aktivitäten von kein-monopol.de oder der

Vertreter des Deutschen Lottoverbandes nennen.

 

Die

Landesregierung hat sich jedoch entschlossen, diesen finanziellen Interessen

nicht nachzugeben, sondern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Schutzzweck

des staatlichen Glücksspielmonopols hervorhebt.

 

Der

Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und der Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften im Land

Sachsen-Anhalt greifen die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts auf und

verfolgen nur ein Hauptziel ¿ die konsequente Ausrichtung des Glücksspielrechts

am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft.

Ich bin daher erfreut, dass die Empfehlung der Ausschüsse an Sie heute lautet,

dem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit zum Ausdruck bringt, dass die in

Sachsen-Anhalt von Anfang an bestehende Tradition einer streng regulierten

Glücksspielpolitik fortgesetzt werden soll.

 

Der

Gesetzentwurf hat im Übrigen in den Ausschussberatungen noch einige Änderungen

erfahren. Neben redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen sind hier

insbesondere die die Annahmestellen des Wettunternehmens betreffenden

Regelungen hervorzuheben. Die Landesregierung hatte im Gesetzentwurf eine

Regelung vorgesehen, nach der der Betrieb von Annahmestellen in Gaststätten den

Zielen des Staatsvertrages regelmäßig entgegen­steht. Der Beschlussvorschlag

des Innenausschusses sieht dies nicht mehr vor. Gestrichen wurde ebenfalls ein

Verbot der Ermöglichung der Teilnahme an Sportwetten und gefährlichen Lotterien

in einem Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr.

 

Ferner

sieht der Gesetzentwurf die Finanzierung eines Katalogs von Maßnahmen zur

Erforschung und Abwehr von Suchtgefahren vor. Der Innenausschuss empfiehlt

nunmehr, dass die Entscheidung über diese Maßnahmen auch im Benehmen mit den

Ausschüssen des Landtages für Inneres, Soziales sowie Finanzen erfolgt.

 

Ich

bitte Sie dringend, dem Gesetzentwurf - wie vom Innenausschuss empfohlen ¿ am

heutigen Tage zuzustimmen. Damit würde sich Sachsen-Anhalt den Ländern

anschließen, in denen die Landtage dem Glücksspielstaatsvertrag bereits

zugestimmt haben, wie unter anderem Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz und

Nordrhein-Westfalen. Anderenfalls besteht die erhebliche Gefahr, dass am 1.

Januar 2008 kein verfassungs- und europarechts­konformes Glücksspielrecht in

Sachsen-Anhalt existiert ¿ mit nicht absehbaren Folgen für die

unterschiedlichsten Betroffenen.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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