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Landtagsdebatte zur Statistik der politisch
motivierten Kriminalität / Landesregierung hat unverzüglich und konsequent
gehandelt

14.12.2007, Magdeburg – 390

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 390/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 390/07

 

 

 

Magdeburg, den 14. Dezember 2007

 

 

 

 

 

Landtagsdebatte zur Statistik der politisch

motivierten Kriminalität / Landesregierung hat unverzüglich und konsequent

gehandelt

 

Sperrfrist: Beginn der Rede

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

In der Debatte zur Kriminalstatistik bei rechtsextrem motivierten Straftaten

erklärt Finanzminister Jens Bullerjahn

in Vertretung des erkrankten Innenministers Holger

Hövelmann (beide SPD) am heutigen Freitag im Landtag:

 

¿Erlauben Sie mir zunächst eine

kurze Vorbemerkung: Das Thema Rechtsextremismus geht uns alle an. Es hat nichts

von seiner Aktualität verloren. Im Gegenteil: Noch immer werden wir nahezu

täglich mit Meldungen über rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten, über

Treffen rechtsextremistischer Parteien, über einschlägige Konzerte und ähnliche

Ereignisse konfrontiert. Vom Rechtsextremismus geht heutzutage um so mehr eine

Gefahr aus, denn die derzeitige Strategie der Rechtsextremen zielt darauf ab,

vorhandene Ängste und Probleme der Bevölkerung aufzunehmen und in ihrem Sinne

zu verwenden. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts sah und sieht deshalb einen

Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Bekämpfung des Rechtsextremismus.

 

Eine Vielzahl von Aktivitäten

sind vor diesem Hintergrund von der Landesregierung initiiert worden. Hinweisen

möchte ich insbesondere auf das Aktions­programm gegen Rechtsextremismus und

die Kampagne ,Hingucken!`, die Teil einer gesamtgesellschaftlichen Kraft­anstrengung

für ein demokratisches und weltoffenes Sachsen-Anhalt sind. Erforderlich sind

langfristige, möglichst aufklärende, gesamtgesell­schaftliche Maßnahmen, die

frühzeitig ansetzen, um das Phänomen Rechtsextremismus zurückzudrängen.

 

Nun zum eigentlichen Kern

dieses Tagesordnungspunktes, der Zuordnung von bereits erfassten Straftaten der

politisch motivierten Kriminalität. Zum besseren Verständnis möchte ich

zunächst einige Erläuterungen zum Erfassungssystem für Straftaten der politisch

motivierten Kriminalität, zur sogenannten Staatsschutzstatistik geben. Es

handelt sich bei dieser Statistik um eine sogenannte Eingangs­statistik. Im

Gegensatz zur Ausgangsstatistik, wie z.B. bei der allgemeinen Polizeilichen

Kriminalstatistik (PKS), werden Fälle nicht mit Abschluss des

Ermittlungsverfahrens erfasst, sondern werden

bereits mit Bekanntwerden der Straftat registriert.

 

Eventuell neue Erkenntnisse im

Rahmen der Ermittlungen sind nachzumelden und können auch zu einer anderen

Einstufung des Falles führen.

 

Eine endgültige abschließende

Bewertung und Erfassung der Delikte bei der politisch motivierten Kriminalität

erfolgt nach Abstimmung des Landeskriminalamtes mit dem Bundeskriminalamt immer

jeweils bis zum 31. Januar des auf die Erfassung folgenden Jahres. Dabei

handelt es sich um einen bundesweiten Meldeschluss. Die in der

Staatsschutzstatistik während des Jahres bekannt gegebenen Zahlen sind deshalb

nur vorläufig. Darauf ist auch bei der Vorstellung der Halbjahresstatistik 2007

ausdrücklich hingewiesen worden.

 

Das Innenministerium hat mit

Vorlage der Augustzahlen festgestellt, dass in den vorläufigen Erhebungen zur

Staatsschutzstatistik der Rückgang der rechtsextrem motivierten

Propagandadelikte mit einem weit überproportionalen Anstieg der Fälle in der

Kategorie ,Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation`

(kurz: STOEPM) einherging. Abweichend von der bis dahin in Sachsen-Anhalt

geübten Praxis wurden vermehrt Fälle dieser Kategorie zugeordnet, wenn zum

Beispiel keine Anhaltspunkte auf Tatverdächtige vorhanden waren.

 

Das zuständige Fachressort hat

diese vom Landeskriminalamt initiierte Vorgehensweise korrigiert und veranlasst,

zu der bisherigen Verfahrensweise zurückzukehren. Bestimmte Delikte sind

deshalb rückwirkend, beginnend mit dem 1. Januar 2007, einem anderen

Phänomenbereich, in der Regel dem Bereich ,rechts` zuzuordnen. Diese Korrektur

war erforderlich, um zum Einen eine Vergleichbarkeit der statistischen

Erhebungen mit dem Vorjahr sicherstellen und zum Anderen auch die Dimension

rechtsmotivierter Straftaten so umfassend wie möglich abbilden zu können.

 

Ferner hat das Ministerium des

Innern festgelegt, dass künftig die Erfassung einer politisch motivierten

Straftat zunächst grundsätzlich in einem der drei sogenannten Phänomen­bereiche

,rechts`, ,links` und ,politisch motivierte Ausländerkriminalität` zu erfolgen

hat. Nur wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass keine politi­sche

Motivation vorliegt, erfolgt der Eintrag im Bereich ,Sonstige bzw. nicht

zuzuordnen`. Hierunter fällt auch die ,Staatsschutzkriminalität ohne explizite

politische Motivation`. Wird bei einer bereits als politisch motiviert

erfassten Straftat im Laufe der Ermittlungen festgestellt, dass entgegen ersten

Erkenntnissen doch keine politische Motivation vorlag, wird der Fall ebenfalls

in dieser Rubrik aufgenommen. Mit dem Landeskriminalamt als inhaltlich

zuständiger Fachbehörde und den ausführenden Polizeidirektionen wurde eine

entsprechende Regelung abgestimmt.

 

Zu betonen ist, dass vor allem

bei der Verwendung verbotener NS-Symbole wie bisher immer von einer

rechtsextremen politischen Motivation auszugehen ist, wenn keine gegenteiligen

Tatsachen eine andere Tätermotivation belegen.

 

Die

vorläufigen statistischen Zahlen zur Politisch motivierten Kriminalität aus dem

Bereich der ,Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation`

werden deshalb gegenwärtig intensiv überprüft. Das sind nach gegenwärtigem

Stand fast 300 sogenannte Propaganda­delikte. Da die Polizeidienststellen jeden

Verdacht einer Straftat zur Anzeige gebracht haben, wird sich im Ergebnis

der Überprüfung die Gesamtzahl der bisher erfassten Fälle der politisch

motivierten Straftaten nicht ändern, wohl aber die Zuordnung innerhalb der

Phänomenbereiche.

 

Bei den rechtsmotivierten

Straften werden wir letztendlich eine höhere Anzahl von Delikten zu verzeichnen

haben, als noch im bisherigen Jahresverlauf angenommen. Die Überprüfung durch

das zuständige Fachressort dauert zur Zeit noch an und wird erst mit der

Erstellung der Jahresbilanz 2007 Anfang 2008 abgeschlossen sein.

 

Ich betone nochmals

ausdrücklich: Zu keiner Zeit sind bei der Polizei registrierte Straftaten der

politisch motivierten Kriminalität ,unter den Tisch gefallen`. Das

Innenministerium hat in dieser Angelegenheit eigenständig, unverzüglich und

konsequent gehandelt. In Stichworten nochmals der zeitliche Ablauf:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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