Innenausschuss des Bundesrates stimmt Antrag
aus Sachsen-Anhalt zu
Erben: Anscheinswaffen müssen verboten werden
12.12.2007, Magdeburg – 386
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 386/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 386/07
Magdeburg, den 12. Dezember 2007
Innenausschuss des Bundesrates stimmt Antrag
aus Sachsen-Anhalt zu
Erben: Anscheinswaffen müssen verboten werden
Mit großer
Mehrheit hat der Innenausschuss des Bundesrates gestern einem Antrag
Sachsen-Anhalts zugestimmt, bei der anstehenden Novellierung des Waffengesetzes
alle so genannten Anscheinswaffen zu verbieten. ¿Die Länder ziehen hier
größtenteils an einem Strang¿, stellte der Staatssekretär im Innenministerium,
Rüdiger Erben (SPD), fest. ¿Ich hoffe, dass es auch im Bundestag die Einsicht
gibt, dass täuschend echte Waffennachbildungen für die innere Sicherheit ein
echtes Problem darstellen.¿
Sachsen-Anhalts
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hatte den ursprünglichen Entwurf der
Bundesregierung, der nach dem Willen der Länderinnenminister jetzt geändert
werden soll, als ¿enttäuschend¿ bezeichnet. ¿Das Verbot von Anscheinswaffen
wird in den engen Grenzen des jetzt vorliegenden Entwurfs praktisch keine
zusätzliche Sicherheit bringen¿, sagte Hövelmann seinerzeit. ¿Bundesminister
Schäuble sollte wissen, dass Überfälle auf Bankfilialen und
Supermarktkassiererinnen normalerweise nicht mit nachgeahmten Panzerfäusten,
sondern mit täuschend echt aussehenden Handfeuerwaffen verübt werden.¿ Im
Entwurf der Bundesregierung erstreckte sich das Verbot jedoch nur auf
nachgeahmte Kriegswaffen und Pumpgun-Imitate.
Das Plenum des
Bundesrates entscheidet über das Votum des Innenausschusses am 20.12.2007.
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