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Kabinettsbeschluss: Dienstgebäude können
täglich beflaggt werden

11.12.2007, Magdeburg – 665

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 665/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 665/07

 

 

 

Magdeburg, den 11. Dezember 2007

 

 

 

Kabinettsbeschluss: Dienstgebäude können

täglich beflaggt werden

 

Die

Landesregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, dass alle

obersten Landesbehörden und der Landtag ihre Dienstgebäude täglich beflaggen

können. Bislang wurden die Dienstgebäude nur an bestimmten Tagen, wie

beispielsweise historischen Gedenktagen, beflaggt.

 

Der

Erlass des Innenministeriums wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Er geht

auf eine Anregung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zurück und

ist in Abstimmung mit Landtagspräsident Dieter Steinecke vorgelegt worden.

 

Ministerpräsident

Böhmer betonte: ¿Nationale Symbole wie die Landesdienstflagge gehören zu den

Elementen staatlicher Repräsentation. Zur deutlicheren Repräsentation des

Landes Sachsen-Anhalt und stärkeren Identifikation wollen wir eine tägliche

Beflaggung der Dienstgebäude von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr ermöglichen.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de