Kabinettsbeschluss: Dienstgebäude können
täglich beflaggt werden
11.12.2007, Magdeburg – 665
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 665/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 665/07
Magdeburg, den 11. Dezember 2007
Kabinettsbeschluss: Dienstgebäude können
täglich beflaggt werden
Die
Landesregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung beschlossen, dass alle
obersten Landesbehörden und der Landtag ihre Dienstgebäude täglich beflaggen
können. Bislang wurden die Dienstgebäude nur an bestimmten Tagen, wie
beispielsweise historischen Gedenktagen, beflaggt.
Der
Erlass des Innenministeriums wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Er geht
auf eine Anregung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer zurück und
ist in Abstimmung mit Landtagspräsident Dieter Steinecke vorgelegt worden.
Ministerpräsident
Böhmer betonte: ¿Nationale Symbole wie die Landesdienstflagge gehören zu den
Elementen staatlicher Repräsentation. Zur deutlicheren Repräsentation des
Landes Sachsen-Anhalt und stärkeren Identifikation wollen wir eine tägliche
Beflaggung der Dienstgebäude von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr ermöglichen.¿
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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