Böhmer: Die ?SED-Opferpension? ist ein
wichtiges politisches Signal
10.12.2007, Magdeburg – 660
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 660/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 660/07
Magdeburg, den 10. Dezember 2007
Böhmer: Die ¿SED-Opferpension¿ ist ein
wichtiges politisches Signal
¿Erlittenes
Unrecht kann nicht durch Geldzahlungen rückgängig gemacht werden. Aber die
Anerkennung und Würdigung des Widerstandes gegen die Diktatur der sowjetischen
Besatzungsmacht und der SED sagt etwas aus über das Selbstverständnis unserer
Gesellschaft und ihre Werte. Die ¿SED-Opferpension¿ ist ein wichtiges
politisches Signal. Sie ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Wertschätzung für
Menschen, die sich gegen die diktatorische Allmacht aufgelehnt haben. Ihr
Widerstand darf unserem demokratischen Staat nicht gleichgültig sein¿. Das
sagte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am Montag in Magdeburg. Dort
überreichte er in der Staatskanzlei zehn Opfern politischer Verfolgung in der
Sowjetischen Besatzungszone und der DDR ihre Rentenerstbescheide.
In
seiner Rede erinnerte der Ministerpräsident auch an die Bundesratsinitiative
der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus
dem Jahr 2004. Der Drei-Länder-Entwurf zur Bereinigung von SED-Unrecht sah im
Gegensatz zum jetzt verabschiedeten Gesetz eine nach Haftjahren gestaffelte
Opferpension ohne Bedürftigkeitsklausel vor. Dennoch bezeichnete der
Regierungschef das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz als Erfolg für die Opfer
politischer Verfolgung.
Eindringlich warnte der
Regierungschef auch vor einer Schlussstrichmentalität. Böhmer: ¿Die DDR darf
nicht zu einer anonymisierten Epoche der Geschichte oder nostalgisch verklärt
werden. Die DDR war nicht harmlos. Wir dürfen die Perspektive der Opfer nicht
ausblenden. Sie muss ein wichtiger Teil unserer Erinnerungskultur sein. Die
Opfer politischer Verfolgung in der SBZ und der DDR haben verdient, dass man
ihnen besser zuhört.¿
Hintergrund
Am 6. Juli 2007 stimmte der
Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher
Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR zu (3.
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz). Das Gesetz trat am 29. August 2007 in Kraft.
Danach können Personen eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro
erhalten, die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von mindestens sechs
Monaten erlitten haben und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt
sind.
In Sachsen-Anhalt rechnet man
mit der Bewilligung von rund 6.000 bis 8.000 Anträgen. Bundesweit wird der
Eingang von ca. 170.000 Anträgen erwartet. Laut Angaben des
Landesverwaltungsamtes, das per Kabinettsbeschluss mit der Bearbeitung der
Anträge beauftragt ist, sind nach derzeitigem Stand ( 7.12. 2007 ) bereits 1.757 Rentenbescheide versandt und die
Rentenzahlungen veranlasst worden.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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