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Böhmer: Die ?SED-Opferpension? ist ein
wichtiges politisches Signal

10.12.2007, Magdeburg – 660

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 660/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 660/07

 

 

 

Magdeburg, den 10. Dezember 2007

 

 

 

Böhmer: Die ¿SED-Opferpension¿ ist ein

wichtiges politisches Signal

 

 

 

¿Erlittenes

Unrecht kann nicht durch Geldzahlungen rückgängig gemacht werden. Aber die

Anerkennung und Würdigung des Widerstandes gegen die Diktatur der sowjetischen

Besatzungsmacht und der SED sagt etwas aus über das Selbstverständnis unserer

Gesellschaft und ihre Werte. Die ¿SED-Opferpension¿ ist ein wichtiges

politisches Signal. Sie ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Wertschätzung für

Menschen, die sich gegen die diktatorische Allmacht aufgelehnt haben. Ihr

Widerstand darf unserem demokratischen Staat nicht gleichgültig sein¿. Das

sagte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am Montag in Magdeburg. Dort

überreichte er in der Staatskanzlei zehn Opfern politischer Verfolgung in der

Sowjetischen Besatzungszone und der DDR ihre Rentenerstbescheide.

 

In

seiner Rede erinnerte der Ministerpräsident auch an die Bundesratsinitiative

der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus

dem Jahr 2004. Der Drei-Länder-Entwurf zur Bereinigung von SED-Unrecht sah im

Gegensatz zum jetzt verabschiedeten Gesetz eine nach Haftjahren gestaffelte

Opferpension ohne Bedürftigkeitsklausel vor. Dennoch bezeichnete der

Regierungschef das 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz als Erfolg für die Opfer

politischer Verfolgung.

 

Eindringlich warnte der

Regierungschef auch vor einer Schlussstrichmentalität. Böhmer: ¿Die DDR darf

nicht zu einer anonymisierten Epoche der Geschichte oder nostalgisch verklärt

werden. Die DDR war nicht harmlos. Wir dürfen die Perspektive der Opfer nicht

ausblenden. Sie muss ein wichtiger Teil unserer Erinnerungskultur sein. Die

Opfer politischer Verfolgung in der SBZ und der DDR haben verdient, dass man

ihnen besser zuhört.¿

 

 

 

Hintergrund

 

Am 6. Juli 2007 stimmte der

Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher

Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR zu (3.

SED-Unrechtsbereinigungsgesetz). Das Gesetz trat am 29. August 2007 in Kraft.

Danach können Personen eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro

erhalten, die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von mindestens sechs

Monaten erlitten haben und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt

sind.

 

In Sachsen-Anhalt rechnet man

mit der Bewilligung von rund 6.000 bis 8.000 Anträgen. Bundesweit wird der

Eingang von ca. 170.000 Anträgen erwartet. Laut Angaben des

Landesverwaltungsamtes, das per Kabinettsbeschluss mit der Bearbeitung der

Anträge beauftragt ist, sind nach derzeitigem Stand ( 7.12. 2007 ) bereits 1.757 Rentenbescheide versandt und die

Rentenzahlungen veranlasst worden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de