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Ministerpräsident Böhmer würdigt Arbeit des
Landesverfassungsgerichts

07.12.2007, Magdeburg – 655

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 655/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 655/07

 

 

 

Magdeburg, den 7. Dezember 2007

 

 

 

Ministerpräsident Böhmer würdigt Arbeit des

Landesverfassungsgerichts

 

Im Rahmen einer

Festveranstaltung des Landesverfassungsgerichts im Schloss Georgium in

Dessau-Roßlau wurden heute die ausscheidenden Mitglieder des

Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt verabschiedet sowie die neu gewählten

Mitglieder begrüßt. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer würdigte in

seinem Grußwort die Arbeit des Landesverfassungsgerichts. "In

Sachsen-Anhalt wie insgesamt in den neuen Bundesländern haben die

Verfassungsgerichte einen erheblichen Anteil zur Gestaltung der Strukturen der

Länder erbracht und zugleich zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit

unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beigetragen", betonte

Böhmer.

 

Der Ministerpräsident würdigte,

dass das Landesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung in seinen

Entscheidungen stets die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers respektiert habe.

Dies sei ebenso unerlässlich für das Funktionieren der Demokratie wie die

Bereitschaft, Entscheidungen des Gerichtes zu akzeptieren. Böhmer erinnerte in

diesem Zusammenhang an Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zur Bestimmung

der Kreissitze im Rahmen der Kreisgebietsreform. Alle diese Verfahren seien

rechtzeitig vor Inkrafttreten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007

abgeschlossen worden. "Diese Schnelligkeit gab Rechtssicherheit und hat

die Stellung des Landesverfassungsgerichts als einer verlässlichen Institution

des Rechtsstaates untermauert", lobte der Regierungschef.

 

 

 

Hintergrund

 

Das Landesverfassungsgericht

besteht aus sieben Mitgliedern und ihren Vertretern. Drei Mitglieder werden aus

der Gruppe der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter

an den oberen Landesgerichten gewählt. Die weiteren Mitglieder werden aufgrund

ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben in das Amt berufen. Mindestens ein Mitglied

muss Universitätsprofessor des Rechts sein. Die Amtszeit der Mitglieder des

Landesverfassungsgerichts beträgt sieben Jahre. Der Landtag von Sachsen-Anhalt

hatte am 15. November 2007 die neuen Verfassungsrichter und ¿richterinnen

gewählt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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