Ministerpräsident Böhmer würdigt Arbeit des
Landesverfassungsgerichts
07.12.2007, Magdeburg – 655
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 655/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 655/07
Magdeburg, den 7. Dezember 2007
Ministerpräsident Böhmer würdigt Arbeit des
Landesverfassungsgerichts
Im Rahmen einer
Festveranstaltung des Landesverfassungsgerichts im Schloss Georgium in
Dessau-Roßlau wurden heute die ausscheidenden Mitglieder des
Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt verabschiedet sowie die neu gewählten
Mitglieder begrüßt. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer würdigte in
seinem Grußwort die Arbeit des Landesverfassungsgerichts. "In
Sachsen-Anhalt wie insgesamt in den neuen Bundesländern haben die
Verfassungsgerichte einen erheblichen Anteil zur Gestaltung der Strukturen der
Länder erbracht und zugleich zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit
unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beigetragen", betonte
Böhmer.
Der Ministerpräsident würdigte,
dass das Landesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung in seinen
Entscheidungen stets die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers respektiert habe.
Dies sei ebenso unerlässlich für das Funktionieren der Demokratie wie die
Bereitschaft, Entscheidungen des Gerichtes zu akzeptieren. Böhmer erinnerte in
diesem Zusammenhang an Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zur Bestimmung
der Kreissitze im Rahmen der Kreisgebietsreform. Alle diese Verfahren seien
rechtzeitig vor Inkrafttreten der Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007
abgeschlossen worden. "Diese Schnelligkeit gab Rechtssicherheit und hat
die Stellung des Landesverfassungsgerichts als einer verlässlichen Institution
des Rechtsstaates untermauert", lobte der Regierungschef.
Hintergrund
Das Landesverfassungsgericht
besteht aus sieben Mitgliedern und ihren Vertretern. Drei Mitglieder werden aus
der Gruppe der Präsidenten der Gerichte des Landes und der Vorsitzenden Richter
an den oberen Landesgerichten gewählt. Die weiteren Mitglieder werden aufgrund
ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben in das Amt berufen. Mindestens ein Mitglied
muss Universitätsprofessor des Rechts sein. Die Amtszeit der Mitglieder des
Landesverfassungsgerichts beträgt sieben Jahre. Der Landtag von Sachsen-Anhalt
hatte am 15. November 2007 die neuen Verfassungsrichter und ¿richterinnen
gewählt.
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39104 Magdeburg
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Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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