Info-Broschüre "Betreuung
und Vorsorge" - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt
26.11.2007, Magdeburg – 68
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 068/07
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 068/07
Magdeburg, den 26. November 2007
Info-Broschüre "Betreuung
und Vorsorge" - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt
Magdeburg
(MJ). Sachsen-Anhalts
Justizministerium hat den Leitfaden zum Betreuungsrecht in einer überarbeiteten
Fassung neu aufgelegt. Die Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge - ...das geht
jeden etwas an¿ beantwortet Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und
Patientenverfügung. Außerdem enthält sie hilfreiche Muster und Formulierungshilfen
für all jene, die selbst eine solche Verfügung erstellen wollen.
¿Dieses
Thema geht wirklich jeden etwas an. Jeder von uns kann in eine Situation
kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere
Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen,
dass Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr von einem selbst
geregelt werden können¿, sagte Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Da ist es
gut, wenn vor dem Fall der Fälle Vorkehrungen getroffen wurden.¿
Ohne
diese Vorkehrungen wird ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer
bestellen. Jeder Mensch könne jedoch im Vorfeld seine Wünsche zur Auswahl eines
Betreuers schriftlich formulieren, sagte die Ministerin weiter. In
Sachsen-Anhalt waren Ende 2006 insgesamt 46.500 Betreuungsverfahren anhängig,
5.600 mehr als noch zwei Jahre zuvor.
Auch
bei der Gesundheitsfürsorge sei es wichtig, an die Zukunft zu denken. Wenn im
Falle einer schweren Erkrankung keine Aussicht auf Heilung bestehe, ergäben
sich Fragen wie etwa nach der Beendigung oder Fortsetzung lebenserhaltender
Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. ¿Wer für sich
auf diese Fragen keine Antwort findet, muss damit rechnen, dass im Ernstfall
andere für ihn eine Entscheidung treffen, die möglicherweise nicht seinem
Willen entspricht¿, so Kolb. Mit einer Patientenverfügung könne jeder
bestimmen, ob er bei einer unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Hilfe
möchte.
Die
Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge¿ ist kostenlos bei den anerkannten
Betreuungsvereinen, den örtlichen Betreuungsbehörden und den Amtsgerichten des
Landes sowie im Ministerium der Justiz erhältlich. Zudem kann sie im Internet
auf der Seite des Justizministeriums unter www.mj.sachsen-anhalt.de
heruntergeladen werden.
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