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Info-Broschüre "Betreuung
und Vorsorge" - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt

26.11.2007, Magdeburg – 68

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 068/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 068/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. November 2007

 

 

 

Info-Broschüre "Betreuung

und Vorsorge" - Leitfaden zum Betreuungsrecht neu aufgelegt

 

Magdeburg

(MJ). Sachsen-Anhalts

Justizministerium hat den Leitfaden zum Betreuungsrecht in einer überarbeiteten

Fassung neu aufgelegt. Die Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge - ...das geht

jeden etwas an¿ beantwortet Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und

Patientenverfügung. Außerdem enthält sie hilfreiche Muster und Formulierungshilfen

für all jene, die selbst eine solche Verfügung erstellen wollen.

 

¿Dieses

Thema geht wirklich jeden etwas an. Jeder von uns kann in eine Situation

kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere

Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen,

dass Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr von einem selbst

geregelt werden können¿, sagte Justizministerin Prof. Angela Kolb. ¿Da ist es

gut, wenn vor dem Fall der Fälle Vorkehrungen getroffen wurden.¿

 

Ohne

diese Vorkehrungen wird ein Gericht eine Betreuerin oder einen Betreuer

bestellen. Jeder Mensch könne jedoch im Vorfeld seine Wünsche zur Auswahl eines

Betreuers schriftlich formulieren, sagte die Ministerin weiter. In

Sachsen-Anhalt waren Ende 2006 insgesamt 46.500 Betreuungsverfahren anhängig,

5.600 mehr als noch zwei Jahre zuvor.

 

Auch

bei der Gesundheitsfürsorge sei es wichtig, an die Zukunft zu denken. Wenn im

Falle einer schweren Erkrankung keine Aussicht auf Heilung bestehe, ergäben

sich Fragen wie etwa nach der Beendigung oder Fortsetzung lebenserhaltender

Maßnahmen, nach künstlicher Ernährung oder künstlicher Beatmung. ¿Wer für sich

auf diese Fragen keine Antwort findet, muss damit rechnen, dass im Ernstfall

andere für ihn eine Entscheidung treffen, die möglicherweise nicht seinem

Willen entspricht¿, so Kolb. Mit einer Patientenverfügung könne jeder

bestimmen, ob er bei einer unheilbaren Krankheit intensivmedizinische Hilfe

möchte.

 

Die

Broschüre ¿Betreuung und Vorsorge¿ ist kostenlos bei den anerkannten

Betreuungsvereinen, den örtlichen Betreuungsbehörden und den Amtsgerichten des

Landes sowie im Ministerium der Justiz erhältlich. Zudem kann sie im Internet

auf der Seite des Justizministeriums unter www.mj.sachsen-anhalt.de

heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de