Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes über die
Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt
16.11.2007, Magdeburg – 25
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 25/07
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 25/07
Magdeburg, den 16. November 2007
Redebeitrag von Finanzminister Jens
Bullerjahn im Landtag von Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes über die
Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Ihnen liegt der Entwurf des Gesetzes über die
Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt zur ersten Beratung vor.
Das Projekt der Steuerschwankungsreserve ist
ein zentrales Vorhaben der Finanzpolitik dieser Landesregierung. Die
Finanzpolitik ist von drei Säulen geprägt. Die erste Säule ist die der
Konsolidierung der Landesfinanzen. Diese Zielsetzung wird mit dem Entwurf des
Doppelhaushaltes 2008/2009, der erstmals in der Geschichte des Landes ohne
Neuverschuldung auskommt bzw. für 2009 einen ersten Tilgungsbetrag von 25 Mio.
¿ vorsieht, umgesetzt und ist damit grundsätzlich erledigt. Es folgen Tilgungsleistungen
in den Jahren 2010 und 2011 von jeweils Mio. ¿.
Die Steuerschwankungsreserve ist Teil der
zweiten strategischen Säule, der der Vorsorge. Sie wird im Doppelhaushalt
2010/2011 an Bedeutung gewinnen, da ab diesem Zeitpunkt verpflichtend
Zuführungen zur Steuerschwankungsreserve zu leisten sind ¿ doch dazu im Einzelnen
später.
Die dritte strategische Säule bilden die
Investitionsausgaben. Sie werden im
Doppelhaushalt auf einem hohen Niveau gehalten. Wie auf Dauer ¿ vor dem
Hintergrund der Entwicklung des Zuweisungen aus dem Solidarpakt ¿ ein hohes
Investitionsniveau erhalten werden kann, ist eine der entscheidende Aufgaben,
die sich in den nächsten Jahren stellen und wesentlicher Inhalt unserer
Strategiediskussion bis zum Juli 2008 sein werden. Auch in diesem Zusammenhang
wird die Frage der vorsorgenden Steuerschwankungsreserve von Bedeutung sein ¿
doch auch dazu später mehr.
Ich möchte zu Beginn unserer Beratungen
zunächst die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes vorstellen.
Der Idee einer Steuerschwankungsreserve
liegen folgende Ansatzpunkte zugrunde:
Das Steueraufkommen als wichtigste
Finanzierungsquelle des Landes ist vor allem konjunkturbedingt Schwankungen
unterworfen.
Die Ausgaben des Landes, die zu großen Teilen
auf rechtlichen Verpflichtungen beruhen, sind dagegen kurzfristig nur in
geringem Maße gestaltbar. Eine stetige und verlässliche Finanzpolitik setzt
folglich stabile Einnahmen voraus.
In der Vergangenheit wurden Einnahmeausfälle
vor allem durch Kredite kompensiert, soweit sie nicht durch Ausgabenkürzungen
ausgeglichen werden konnten. Ab 2008 wird ¿ so sieht es der Regierungsentwurf
für den Doppelhaushalt 2008/2009 vor - das Land keine neuen Kredite mehr
aufnehmen. Dies ist dann auch der
Anspruch für die folgenden Jahre.
Künftige Steuereinnahmeausfälle sollen also
nicht mehr durch neue Schulden ausgeglichen werden. Wird nicht in anderer Form
Vorsorge getroffen, so drohen in Jahren mit Steuerausfällen
Haushaltsfehlbeträge, die durch Überschüsse in den Folgejahren ausgeglichen
werden müssen. Auf dieser Grundlage ist eine solide Finanzpolitik nicht
möglich. Es bedarf also eines Steuerungsinstruments, das die notwendige
Einnahmekontinuität schafft, ohne das Land in immer stärkerem Maße mit neuen
Schulden zu belasten.
Hier setzt die Steuerschwankungsreserve an.
Ihr werden in konjunkturell guten Zeiten Mittel zugeführt, die in Zeiten mit
Steuerausfällen entnommen werden können. Auf diese Weise wird ein wichtiger
Beitrag zur Glättung der Einnahmeentwicklung geleistet und damit die für die Ausgabenplanung
notwendige Kontinuität geschaffen.
Diese zentrale Funktion der
Steuerschwankungsreserve zeigt auch, dass in der Finanzpolitik nicht die Wahl
zwischen Vorsorgeleistungen einerseits und Schuldentilgung andererseits
besteht. Natürlich ist richtig, dass statt der Bildung einer Schwankungsreserve
die Mittel für einen beschleunigten Schuldenabbau genutzt werden könnten.
Zutreffend ist auch, dass das Land umso größere finanzielle Spielräume
zurückgewinnt, je schneller es ihm gelingt, die Schulden- und damit die Zinslast
zu reduzieren. Nicht ohne Grund habe ich es doch unterstützt, die
ursprünglichen Konsolidierungsziele der Landesregierung mehrfach vorzuziehen.
Zu berücksichtigen ist aber auch, dass
schneller Schuldenabbau die Probleme der schwankenden Steuereinnahmen nicht zu
lösen vermag. Wird keine Vorsorge für Einnahmeausfälle geleistet, so kann zwar
zunächst verstärkt getilgt werden ¿ es wird aber in Zeiten rückläufiger
Einnahmen auch weiterhin notwendig sein, den Kreditmarkt in Anspruch zu nehmen
¿ also neue Schulden zu machen, die wiederum Zinsen kosten. Wir können dabei im
Übrigen nicht davon ausgehen, dass das aktuelle, niedrige Zinsniveau auch noch
in Zukunft fortbesteht, sondern Kredite auch wieder teurer werden können.
Eine schnelle Tilgung ist angesichts des
derzeitigen Haushaltsvolumens, des Gesamtschuldendsands, der rückläufigen
Zuweisungen von Bund und EU und weiterer demographisch bedingter Abschläge auf
das Steueraufkommen ohne Vorsorge kein Weg, die finanzpolitischen Aufgaben
schneller zu lösen. Ob das immer so bleiben muss, können spätere Regierungen
und Parlamente an Hand der dann bestehenden Rahmenbedingungen neu bewerten.
Die Steuerschwankungsreserve jedenfalls ist
nur ein Instrument der jahresübergreifenden Mittelumschichtung ¿ weder
schmälert noch erweitert sie die finanziellen Kapazitäten, die Altschulden
zurückzuzahlen.
Die eben erwähnte Einnahmekontinuität kommt
vor allem der Investitionsfinanzierung des Landes zugute und sie verbessert die
Voraussetzungen für eine vollständige Bindung von Drittmitteln.
Wie gestalten sich nun die Regelungen im
Einzelnen?
Der Gesetzentwurf sieht eine
Zuführungspflicht von mindestens 50 Mio. ¿ pro Jahr vor, bis das angestrebte
Volumen von 500 Mio. ¿ erreicht ist. Weiterhin gehe ich davon aus, dass
Haushaltsüberschüsse in den nächsten Jahren
bis zur Erreichung der Obergrenze ebenfalls zugeführt werden.
Eine Reserve dieser Größenordnung ist -
gemessen an der Einnahmeentwicklung der vergangenen Jahre - in der Lage, die
Schwankungen zu großen Teilen auszugleichen. In den Jahren, in denen aus der
Steuerschwankungsreserve Gelder entnommen werden können, ist die Zuführungspflicht
allerdings ausgesetzt.
Entnahmen aus der Reserve sind möglich, wenn
die Einnahmen geringer als im Vorjahr ausfallen. Das Gesetz fasst die
Entnahmemöglichkeit restriktiv, was den Vorsorgecharakter der
Steuerschwankungsreserve stärkt. Der Zugriff auf die Reserve ist ausdrücklich geregelt
und steht damit nicht im Belieben der jeweils politisch Verantwortlichen.
Die Mittel sind wirtschaftlich anzulegen, die
Erträge fließen der Rücklage zu. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass
die Geldanlage bei gleichzeitiger Verschuldung sich grundsätzlich als
wirtschaftlich erwiesen hat. Das Ansparen einer Reserve als Vorsorge für
Steuerausfälle wird dem Land also keinen Zinsnachteil bringen.
Die erste ¿ freiwillige - Zuführung an die
Steuerschwankungsreserve ist im Jahr 2009 vorgesehen, ab 2010 setzt die
jährliche Zuführungspflicht ein. Der rechtliche Rahmen sollte schon jetzt
zusammen mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 auf den Weg gebracht werden.
Lassen sie mich den doch recht abstrakten
Regelungsmechanismus anhand einer Beispielsrechnung erläutern:
Unterstellt man einmal für die Jahre bis 2013
steigende, zumindest aber gleichbleibende Steuereinnahmen, so werden aufgrund
der Zuführungspflicht ab 2010 und des Zuführungsbetrags von 25 Mio. ¿ im Jahr
2009 insgesamt 225 Mio. ¿ zuzüglich Zinserträgen angespart sein.
Kommt es dann im Verlauf des
Haushaltsvollzugs im Jahr 2014 zu einem Rückgang der Einnahmen im
Vorjahresvergleich, so wird die Zuführungspflicht suspendiert und die Möglichkeit
zur Entnahme aus der Reserve eröffnet.
Für den Haushaltsvollzug ergibt sich daraus
eine zweifache Entlastung: Zum einen ist der im Haushaltsplan veranschlagte
Zuführungsbetrag nicht zu leisten, es ergibt sich so eine Entlastung auf der
Ausgabenseite. Zum anderen kann durch die Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve
die Einnahmesituation verbessert werden. Im übrigen besteht die Möglichkeit, im
betreffenden Jahr zur Haushaltsentlastung von Tilgungsleistungen abzusehen.
Unterstellt man ¿ alternativ betrachtet ¿,
dass keine Reserven gebildet worden sind, so blieben dem Land im Jahr 2014 nur
zwei Möglichkeiten. Die eine bestünde darin,
drastische Kürzungen auf der Ausgabenseite zu veranlassen, also
Einschnitte vor allem bei den Investitionen und der Drittmittelbindung in Kauf
zu nehmen.
Die andere würde bedeuten, einen
Nachtragshaushalt aufzulegen, Kredite zum Ausgleich der fehlenden Einnahmen
aufzunehmen, deren Zinslasten das Land über Jahre belasten. Die Kredite würden
im Übrigen die anfänglichen Tilgungserfolge, die durch den Vorsorgeverzicht
möglich wurden, zunichte machen.
Ich denke, dass dieses Beispiel die
Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen verdeutlicht.
Ich bitte daher im Interesse des Landes und
der Fortsetzung unser Finanzpolitik ¿ natürlich nach einer Diskussion in diesem
Hohen Hause und im Finanzausschuss - um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Vielen Dank
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