Naturpark
"Saale-Unstrut-Triasland" soll größer werden/
Eröffnung des Verfahrens zur Ausweisung der Erweiterung
13.11.2007, Magdeburg – 122
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
122/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 122/07
Magdeburg, den 8. November 2007
Naturpark
"Saale-Unstrut-Triasland" soll größer werden/
Eröffnung des Verfahrens zur Ausweisung der Erweiterung
Der Naturpark
¿Saale-Unstrut-Triasland¿ soll erweitert werden. Der Trägerverein des
Naturparks hat jetzt einen entsprechenden Antrag beim Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt gestellt.
Umweltministerin Petra Wernicke begrüßte heute in Magdeburg den Antrag aus der Region auf
Erweiterung des Naturparks. Sie betonte, dass Sachsen-Anhalt bei der Einrichtung und Erweiterung von
Naturparken auf Freiwilligkeit setze. Die Ministerin: ¿Es wird kein
Naturpark erklärt, wenn in der Region die Bereitschaft fehlt. Keine Kommune wird
in einen Naturpark gezwungen. Die Erweiterung des Naturparks
Saale-Unstrut-Triasland zeigt, dass die Möglichkeiten und Chancen, die sich mit dem
Naturpark ergeben, inzwischen von zunehmend mehr Kommunen erkannt wird. Das
freut mich sehr, zeigt es doch, dass ein Naturpark in Sachsen-Anhalt ein wirkungsvolles
Instrument einer nachhaltigen Regionalentwicklung bildet¿.
Der Naturpark
¿Saale-Unstrut-Triasland¿ wurde am 02.02.2000 durch eine Naturparkverordnung unter
Schutz gestellt. Es
ist ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit des
Naturparkträgers, dass nun auch umliegende Gemeinden Chancen für ihre
Regionalentwicklung unter dem Dach des Naturparks wahrnehmen wollen. Die Größe de r
geplanten Erweiterungsfläche beträgt ca. 32 620 ha, zurzeit
ist der Park 71 167 ha groß. Die Fläche des Naturparks nach der
Erklärung wird insgesamt 103,787 ha betragen.
Als Naturpark werden gem. § 36 Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG
LSA) großräumige Gebiete ausgewiesen, in denen neben dem Schutz der Natur
gleichzeitig auch dem Erhalt der Kulturlandschaft und der nachhaltigen regionalen Entwicklung eine besondere
Bedeutung beigemessen wird. Der Entwicklungs- und Entscheidungsspielraum der Gemeinden,
Landwirte und Unternehmen werden durch die Erklärung eines Naturparks nicht beeinträchtigt.
Die Erweiterung des Naturparks erfolgt durch eine Allgemeinverfügung
für die hinzukommenden Flächen gemäß § 36
Abs. 1 NatSchG LSA durch das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Erklärung per Allgemeinverfügung geht ein umfassendes
öffentliches Anhörungs- bzw. Beteiligungsverfahren voraus, so dass die
Gelegenheit besteht, Einwände oder Bedenken bezüglich der Erklärung des
Naturparks zu äußern. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Sachsen-Anhalts eröffnet heute (8.11.2007) das Anhörungsverfahren gemäß § 36
Abs. 5 in Verbindung mit § 29 Abs. 3 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt.
Der Text des Entwurfs der Allgemeinverfügung und die Entwürfe
der Übersichtskarten des geplanten Naturparks können bei den betroffenen
Gemeindenverwaltungen der Verwaltungsgemeinschaften Droyßiger-Zeitzer Forst,
Unstruttal, Wethautal und Wein-Weida-Land sowie der
verwaltungsgemeinschaftsfreien Stadtverwaltung Querfurt oder bei den Unteren
Naturschutzbehörden der Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis während der
üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Die genannten Unterlagen liegen
ebenfalls in allen Verwaltungsgemeinschaften, Gemeinden und der
verwaltungsgemeinschaftsfreien Stadtverwaltung Naumburg aus, die bereits im
verordneten Naturparkgebiet liegen.
Die Erklärung der Erweiterungsflächen zum Naturpark
erfolgt nach Abschluss und Auswertung des Anhörungsverfahrens durch die
Veröffentlichung der Allgemeinverfügung und der Gebietskarte im Ministerialblatt
Sachsen-Anhalts.
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