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Staatssekretär Aeikens weist
Vorwurf der Behinderung der Personalratsarbeit zurück

24.10.2007, Magdeburg – 115

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

115/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 115/07

 

 

 

Magdeburg, den 24. Oktober 2007

 

 

 

Staatssekretär Aeikens weist

Vorwurf der Behinderung der Personalratsarbeit zurück

 

 

 

Magdeburg. In einer heute verbreiteten

Erklärung von mehreren Personalräten des Landes werden der Leitung des

Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vertrauensmissbrauch und

rechtswidriges Verhalten im Umgang mit dem Hauptpersonalrat vorgeworfen.

 

Dazu erklärt Staatssekretär Dr.

Hermann Onko Aeikens:

 

¿Die Vorwürfe sind nicht haltbar.

So wird behauptet, dass auf dem EDV-Hauptserver hinterlegte Daten der

Personalräte mittels eines Suchprogrammes überprüft worden seien, obwohl die

Dateien der Personalräte einen besonderen Schutz genießen.

 

Nach dem Eingang eines anonymen

Schreibens, in dem das eher ungebräuchliche Wort ¿Rechtsordnungsorgane¿

auftauchte, wurde im Rahmen von internen Ermittlungen der gesamte Server

des Hauses nach diesem Wort durchsucht. Mehr nicht. Der Hausleitung ist nicht

bekannt, ob der Hauptpersonalrat überhaupt Daten auf dem Server liegen hat. Im

Gegenteil: Der Hauptpersonalrat verfügt über ein Laptop, auf dem er seine

Dateien unabhängig vom Netz des Ministeriums speichern kann. Dieser Laptop war

nie Gegenstand irgendwelcher Untersuchungen.

 

Die Hausleitung wird den

Datenschutzbeauftragten des Landes um eine abschließende rechtliche Beurteilung

des Sachverhaltes bitten.

 

Im Rahmen des

Ermittlungsverfahrens ¿Dr. Aeikens gegen Unbekannt¿ wegen Beleidigung,

Verleumdung und übler Nachrede haben Polizei und Staatsanwaltschaft im

Haus ermittelt. Dabei sind den Ermittlungsbehörden Unterlagen und

Informationen ausgehändigt und mitgeteilt worden. Der in der Erklärung erhobene

Vorwurf, hierbei seien von Mitarbeitern des Hauses intime und besonders

geschützte Informationen herausgegeben worden, geht ins Leere. Natürlich sind

die als Zeugen befragten Mitarbeiter verpflichtet, den Ermittlungsbehörden

Auskunft zu geben und die Ermittlungsarbeit nach bestem Wissen und Gewissen zu

unterstützen. Hierzu ist die Aussagegenehmigung nach Paragraph 61 des

Beamtengesetzes vom Dienstvorgesetzten einzuholen. Diese Genehmigungen lagen

vor. Inwieweit das Ermittlungsziel hiermit bedient werden konnte, kann

nur die ermittelnde Behörde beurteilen.

 

Es ist bedauerlich, dass in der

Erklärung der Eindruck erweckt wird, als ob Beschäftigte, die sich an die

Personalvertretungen wendeten, Repressalien zu befüchten hätten. Das ist an den

Haaren herbeigezogen und lässt sich nicht belegen. Im Gegenteil: Der Hausleitung

liegt nach wie vor viel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den

Personalvertretungen. Wir werden auch weiterhin den Dialog suchen und sind

jederzeit gesprächsbereit.

 

Die Ministerin wird sich mit allen

Personalvertretungen des Geschäftsbereiches zusammensetzen, um etwaige

Missverständnisse auszuräumen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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