Staatssekretär Aeikens weist
Vorwurf der Behinderung der Personalratsarbeit zurück
24.10.2007, Magdeburg – 115
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
115/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 115/07
Magdeburg, den 24. Oktober 2007
Staatssekretär Aeikens weist
Vorwurf der Behinderung der Personalratsarbeit zurück
Magdeburg. In einer heute verbreiteten
Erklärung von mehreren Personalräten des Landes werden der Leitung des
Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vertrauensmissbrauch und
rechtswidriges Verhalten im Umgang mit dem Hauptpersonalrat vorgeworfen.
Dazu erklärt Staatssekretär Dr.
Hermann Onko Aeikens:
¿Die Vorwürfe sind nicht haltbar.
So wird behauptet, dass auf dem EDV-Hauptserver hinterlegte Daten der
Personalräte mittels eines Suchprogrammes überprüft worden seien, obwohl die
Dateien der Personalräte einen besonderen Schutz genießen.
Nach dem Eingang eines anonymen
Schreibens, in dem das eher ungebräuchliche Wort ¿Rechtsordnungsorgane¿
auftauchte, wurde im Rahmen von internen Ermittlungen der gesamte Server
des Hauses nach diesem Wort durchsucht. Mehr nicht. Der Hausleitung ist nicht
bekannt, ob der Hauptpersonalrat überhaupt Daten auf dem Server liegen hat. Im
Gegenteil: Der Hauptpersonalrat verfügt über ein Laptop, auf dem er seine
Dateien unabhängig vom Netz des Ministeriums speichern kann. Dieser Laptop war
nie Gegenstand irgendwelcher Untersuchungen.
Die Hausleitung wird den
Datenschutzbeauftragten des Landes um eine abschließende rechtliche Beurteilung
des Sachverhaltes bitten.
Im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens ¿Dr. Aeikens gegen Unbekannt¿ wegen Beleidigung,
Verleumdung und übler Nachrede haben Polizei und Staatsanwaltschaft im
Haus ermittelt. Dabei sind den Ermittlungsbehörden Unterlagen und
Informationen ausgehändigt und mitgeteilt worden. Der in der Erklärung erhobene
Vorwurf, hierbei seien von Mitarbeitern des Hauses intime und besonders
geschützte Informationen herausgegeben worden, geht ins Leere. Natürlich sind
die als Zeugen befragten Mitarbeiter verpflichtet, den Ermittlungsbehörden
Auskunft zu geben und die Ermittlungsarbeit nach bestem Wissen und Gewissen zu
unterstützen. Hierzu ist die Aussagegenehmigung nach Paragraph 61 des
Beamtengesetzes vom Dienstvorgesetzten einzuholen. Diese Genehmigungen lagen
vor. Inwieweit das Ermittlungsziel hiermit bedient werden konnte, kann
nur die ermittelnde Behörde beurteilen.
Es ist bedauerlich, dass in der
Erklärung der Eindruck erweckt wird, als ob Beschäftigte, die sich an die
Personalvertretungen wendeten, Repressalien zu befüchten hätten. Das ist an den
Haaren herbeigezogen und lässt sich nicht belegen. Im Gegenteil: Der Hausleitung
liegt nach wie vor viel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den
Personalvertretungen. Wir werden auch weiterhin den Dialog suchen und sind
jederzeit gesprächsbereit.
Die Ministerin wird sich mit allen
Personalvertretungen des Geschäftsbereiches zusammensetzen, um etwaige
Missverständnisse auszuräumen.
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