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Landesregierung bringt Begleitgesetz zur
Gemeindegebietsreform in Landtag ein

11.10.2007, Magdeburg – 285

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 285/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 285/07

 

 

 

Magdeburg, den 11. Oktober 2007

 

 

 

 

 

Landesregierung bringt Begleitgesetz zur

Gemeindegebietsreform in Landtag ein

 

Hövelmann: Leitbild wird rechtlich umgesetzt

 

 

 

Sperrfrist: Beginn

der Rede

 

Die Landesregierung bringt am heutigen Donnerstag den Entwurf eines

Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform in den Landtag ein. Dabei erklärt

Innenminister Holger Hövelmann:

 

¿Mit dem Anfang August von der Landesregierung beschlossenen Leitbild der

Gemeindegebietsreform und den darin festgelegten Zielvorstellungen für die

künftigen Gemeindestrukturen ist ein wesentliches Reformvorhaben eingeleitet

worden, das leistungsfähige und zukunftssichere kommunale Strukturen möglich

macht. Der Gesetzentwurf setzt dieses Leitbild rechtlich um und schafft die

gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Gemeindegebietsreform.¿

 

Das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform enthält als Artikelgesetz

 

das Gesetz über

die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Lande Sachsen-Anhalt,

 

das Gesetz über

die Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt sowie

 

Vorschriften zur

Anpassung der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit

und des Kommunalwahlgesetzes.

 

Durch den

Gesetzentwurf werden insbesondere folgende Aspekte der Gemeindegebietsreform

geregelt:

 

Grundsätze: Das

Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz definiert als Ziel der Neugliederung

zukunftsfähige gemeindliche Strukturen, die in der Lage sind, die eigenen und

übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu

erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen

Einrichtungen zu sichern. Für die Bildung von Einheits- oder Verbandsgemeinden

werden die Mindestgröße von 10.000 Einwohnern und Regelungen für Ausnahmefälle

festgeschrieben. Der Entwurf legt fest, dass im Umland der kreisfreien Städte,

in Verwaltungsgemeinschaften mit Trägergemeinde oder mit einem prägenden

Grundzentrum als Bevölkerungsschwerpunkt nur Einheitsgemeinden gebildet werden

können. Das Gesetz regelt auch das Verfahren für notwendige Eingemeindungen in

die Mittelzentren.

 

Stichtag für die Bildung von Verbandsgemeinden ist der 30. Juni 2009. In der

anschließenden gesetzlichen Phase werden ausschließlich Einheitsgemeinden

gebildet.

 

 

 

Verbandsgemeinden:

Das

Verbandsgemeindegesetz regelt den Zuständigkeitskatalog für die

Verbandsgemeinde und die Übertragung der dafür erforderlichen Immobilien der

Mitgliedsgemeinden. Geregelt werden Wahl und Zusammensetzung des Verbandsgemeinderates

sowie Wahl und Aufgaben des Verbandsgemeindebürgermeisters. Wenn Belange ihrer

Gemeinde berührt sind, können Bürgermeister von Mitgliedsgemeinden an den

Sitzungen des Verbandsgemeinderates mit beratender Stimme teilnehmen. Für

Ortsteile der Mitgliedsgemeinden gibt es keine Ortschaftsverfassung.

 

Ortsvorsteher: In der

Gemeindeordnung wird für Einheitsgemeinden mit Ortschaftsverfassung als

Alternative zu Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister das Amt eines Ortsvorstehers

geschaffen, der vom Gemeinderat gewählt wird. Die Entscheidung, welche Variante

der Ortschaftsverfassung gewählt wird, trifft die Gemeinde.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de