Zulassungsbehörden sollen Kraftfahrzeugsteuer
einziehen dürfen / Landesregierung
beschließt den Entwurf eines Gesetzes
25.09.2007, Magdeburg – 507
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 507/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 507/07
Magdeburg, den 25. September 2007
Zulassungsbehörden sollen Kraftfahrzeugsteuer
einziehen dürfen / Landesregierung
beschließt den Entwurf eines Gesetzes
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt
hat heute in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes über die
Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
beschlossen, nachdem die Kommunalen Spitzenverbände dazu angehört wurden. Der
Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Finanzminister Jens Bullerjahn
sagte dazu: ¿Der Gesetzentwurf trifft Regelungen für das Zulassungsverfahren
für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2008 die Erhebung der
Kraftfahrzeugsteuer effizienter gestalten sollen. Dies wird neben einer
Verwaltungsvereinfachung auch im Interesse aller Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler für mehr Steuergerechtigkeit im Land sorgen.¿
Der Minister informierte
darüber, dass zum Ende des letzten Jahres fast 33.000 Halter/innen ihre
Kraftfahrzeugsteuern nicht entrichtet hätten. Es fehlten folglich rund
6,6 Mio. Euro in der Landeskasse. Deshalb soll bisher säumigen
Fahrzeughaltern zukünftig die Neuzulassung eines Fahrzeugs solange verwehrt
werden, bis sie ihre Rückstände an Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen
Finanzamt in Sachsen-Anhalt beglichen haben oder der Zulassungsbehörde eine
Bescheinigung ihres Finanzamts vorlegen, dass gegen eine Zulassung trotz der
Rückstände keine Bedenken bestehen. Zu diesem Zweck sollen die Zulassungsbehörden
vor jeder Zulassung automatisch prüfen, ob für die Halterin bzw. den Halter
noch Kraftfahrzeugsteuerrückstände, die 10 Euro übersteigen, bestehen (sog. Rückstandsprüfung).
Damit auch die laufenden
Kraftfahrzeugsteuern künftig pünktlich entrichtet werden, sieht der
Gesetzentwurf außerdem vor, dass die Zulassungsbehörden von jedem Halter/jeder
Halterin bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges eine Ermächtigung zur
Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von seinem/ihrem Konto zugunsten des
zuständigen Finanzamts verlangen.
Mit dem Bankeinzug soll ein
Verfahren verbindlich eingeführt werden, das für alle Bürger/innen einen
einfachen, risikolosen und pünktlichen Zahlungsweg festschreibt. Damit werden
Verwaltungskosten gesenkt, ohne dass eine nennenswerte Belastung für die Betroffenen
eintritt. Für die Steuerpflichtigen bietet die Einzugsermächtigung den Vorteil,
dass sie Zahlungstermine in den folgenden Jahren nicht mehr versäumen können
und somit das Entstehen von Säumniszuschlägen vermieden wird.
Auf eine Einzugsermächtigung
kann verzichtet werden, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der
Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen eines Härtefalles mit einer
Bescheinigung des Finanzamts bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen wird.
Impressum:
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Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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