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Zulassungsbehörden sollen Kraftfahrzeugsteuer
einziehen dürfen / Landesregierung
beschließt den Entwurf eines Gesetzes

25.09.2007, Magdeburg – 507

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 507/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 507/07

 

 

 

Magdeburg, den 25. September 2007

 

 

 

Zulassungsbehörden sollen Kraftfahrzeugsteuer

einziehen dürfen /  Landesregierung

beschließt den Entwurf eines Gesetzes

 

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt

hat heute in ihrer Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes über die

Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

beschlossen, nachdem die Kommunalen Spitzenverbände dazu angehört wurden. Der

Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beschlussfassung  zugeleitet.

 

Finanzminister Jens Bullerjahn

sagte dazu: ¿Der Gesetzentwurf trifft Regelungen für das Zulassungsverfahren

für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2008 die Erhebung der

Kraftfahrzeugsteuer effizienter gestalten sollen. Dies wird neben einer

Verwaltungsvereinfachung auch im Interesse aller Steuerzahlerinnen und

Steuerzahler für mehr Steuergerechtigkeit im Land sorgen.¿

 

Der Minister informierte

darüber, dass zum Ende des letzten Jahres fast 33.000 Halter/innen ihre

Kraftfahrzeugsteuern nicht entrichtet hätten. Es fehlten folglich rund

6,6 Mio. Euro in der Landeskasse. Deshalb soll bisher säumigen

Fahrzeughaltern zukünftig die Neuzulassung eines Fahrzeugs solange verwehrt

werden, bis sie ihre Rückstände an Kraftfahrzeugsteuer beim zuständigen

Finanzamt in Sachsen-Anhalt beglichen haben oder der Zulassungsbehörde eine

Bescheinigung ihres Finanzamts vorlegen, dass gegen eine Zulassung trotz der

Rückstände keine Bedenken bestehen. Zu diesem Zweck sollen die Zulassungsbehörden

vor jeder Zulassung automatisch prüfen, ob für die Halterin bzw. den Halter

noch Kraftfahrzeugsteuerrückstände, die 10 Euro übersteigen, bestehen (sog. Rückstandsprüfung).

 

Damit auch die laufenden

Kraftfahrzeugsteuern künftig pünktlich entrichtet werden, sieht der

Gesetzentwurf außerdem vor, dass die Zulassungsbehörden von jedem Halter/jeder

Halterin bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges eine Ermächtigung zur

Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer von seinem/ihrem Konto zugunsten des

zuständigen Finanzamts verlangen.

 

Mit dem Bankeinzug soll ein

Verfahren verbindlich eingeführt werden, das für alle Bürger/innen einen

einfachen, risikolosen und pünktlichen Zahlungsweg festschreibt. Damit werden

Verwaltungskosten gesenkt, ohne dass eine nennenswerte Belastung für die Betroffenen

eintritt. Für die Steuerpflichtigen bietet die Einzugsermächtigung den Vorteil,

dass sie Zahlungstermine in den folgenden Jahren nicht mehr versäumen können

und somit das Entstehen von Säumniszuschlägen vermieden wird.

 

Auf eine Einzugsermächtigung

kann verzichtet werden, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der

Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder das Vorliegen eines Härtefalles mit einer

Bescheinigung des Finanzamts bei der Zulassungsbehörde nachgewiesen wird.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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