Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage
TREA Leuna II:
Ministerpräsident Böhmer: Spezialist für umweltfreundliche Abfallentsorgung und
Energieerzeugung stärkt Industriestandort Leuna
12.09.2007, Magdeburg – 476
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 476/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 476/07
Magdeburg, den 12. September 2007
Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage
TREA Leuna II:
Ministerpräsident Böhmer: Spezialist für umweltfreundliche Abfallentsorgung und
Energieerzeugung stärkt Industriestandort Leuna
¿Der traditionsreiche
Industriestandort Leuna hat mit der zweiten Müllverbrennungsanlage TREA einen
ausgewiesenen Spezialisten für umweltfreundliche Abfallentsorgung und CO 2 ¿neutrale
Energieerzeugung aus Müll und Biomasse bekommen. Damit gewinnt Leuna an
wirtschaftlicher Attraktivität und bietet mehreren Landkreisen in
Mitteldeutschland eine umweltgerechte Abfallentsorgung.¿ Das sagte heute Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang
Böhmer im Chemiepark Leuna bei der Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage
TREA Leuna II des Mannheimer Energieunternehmens MVV.
Sachsen-Anhalt sei, so Böhmer,
gegenwärtig bei der thermischen Abfallbehandlung von Haus- und Gewerbemüll gut
aufgestellt. Die Abfallbehandlungsanlagen hätten ausreichend Kapazitäten, um
das Müllaufkommen im Land und in benachbarten Regionen umweltgerecht zu entsorgen.
Hintergrund:
Die Inbetriebnahme der zweiten
thermischen Restabfall Behandlungs- und Energieerzeugungsanlage (TREA) erhöht
die Jahreskapazität zur Müllentsorgung um das Doppelte auf 390.000 Tonnen. 11
Landkreise aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen entsorgen künftig ihre
Abfälle in Leuna. Durch die neue Anlage entstanden 40 Arbeitsplätze am Standort
Leuna und 150 Arbeitsplätze in deren Umfeld. Die erste Anlage des Mannheimer
Energieunternehmens war bereits im Oktober 2005 in Betrieb gegangen. Die Gesamtinvestition
für die Müllverbrennungsanlage TREA I und II belief sich nach
Unternehmensangaben auf rund 174 Millionen Euro.
Impressum:
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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