Gesetzlicher Rahmen für Gemeindegebietsreform
auf den Weg gebracht / Kabinett gibt Begleitgesetz zur Anhörung frei
11.09.2007, Magdeburg – 470
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 470/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 470/07
Magdeburg, den 11. September 2007
Gesetzlicher Rahmen für Gemeindegebietsreform
auf den Weg gebracht / Kabinett gibt Begleitgesetz zur Anhörung frei
Die Landesregierung hat den gesetzlichen Rahmen für
die Gemeindegebietsreform auf den Weg gebracht. In ihrer heutigen Sitzung gab
sie den Entwurf für ein so genanntes Begleitgesetz zur Anhörung frei. ¿Damit
wird das am 7. August 2007 vom Kabinett beschlossene Leitbild gesetzestechnisch
umgesetzt¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. Die Landesregierung
schaffe so ¿klare Regeln für die freiwillige Phase der Reform¿.
Das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform enthält
als Artikelgesetz
¿
das
Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Lande
Sachsen-Anhalt,
¿
das
Gesetz über die Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt sowie
¿
Vorschriften
zur Anpassung der Gemeindeordnung, des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit und des Kommunalwahlgesetzes.
Durch den Gesetzentwurf werden insbesondere
folgende Aspekte der Gemeindegebietsreform geregelt:
Grundsätze: Das Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz
definiert als Ziel der Neugliederung zukunftsfähige gemeindliche Strukturen,
die in der Lage sind, die eigenen und übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht,
effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der
erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu sichern. Für die Bildung von
Einheits- oder Verbandsgemeinden werden die Mindestgröße von 10.000 Einwohnern
und Regelungen für Ausnahmefälle festgeschrieben. Der Entwurf legt fest, dass
im Umland der kreisfreien Städte, in Verwaltungsgemeinschaften mit
Trägergemeinde oder mit einem prägenden Grundzentrum als
Bevölkerungsschwerpunkt nur Einheitsgemeinden gebildet werden können. Das
Gesetz regelt auch das Verfahren für notwendige Eingemeindungen in die
Mittelzentren.
Stichtag für die Bildung von Verbandsgemeinden ist
der 30. Juni 2009. In der anschließenden gesetzlichen Phase werden
ausschließlich Einheitsgemeinden gebildet.
Verbandsgemeinden: Das Verbandsgemeindegesetz regelt den Zuständigkeitskatalog
für die Verbandsgemeinde und die Übertragung der dafür erforderlichen
Immobilien der Mitgliedsgemeinden. Geregelt werden Wahl und Zusammensetzung des
Verbandsgemeinderates sowie Wahl und Aufgaben des Verbandsgemeindebürgermeisters.
Wenn Belange ihrer Gemeinde berührt sind, können Bürgermeister von
Mitgliedsgemeinden an den Sitzungen des Verbandsgemeinderates mit beratender
Stimme teilnehmen. Für Ortsteile der Mitgliedsgemeinden gibt es keine Ortschaftsverfassung.
Ortsvorsteher: In der Gemeindeordnung wird für Einheitsgemeinden
mit Ortschaftsverfassung als Alternative zu Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister
das Amt eines Ortsvorstehers geschaffen, der vom Gemeinderat gewählt wird. Die
Entscheidung, welche Variante der Ortschaftsverfassung gewählt wird, trifft die
Gemeinde.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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