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Kabinett macht Weg frei für Änderung des
Fleischhygienegesetzes

04.09.2007, Magdeburg – 456

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 456/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 456/07

 

 

 

Magdeburg, den 4. September 2007

 

 

 

Kabinett macht Weg frei für Änderung des

Fleischhygienegesetzes

 

Sachsen-Anhalts Gesetz zur Ausführung fleisch- und

geflügelfleischhygienischer Vorschriften wird geändert. Damit wird eine

EU-Vorschrift umgesetzt und für die Kreise und kreisfreien Städte die

Rechtsgrundlage zur Erhebung kostendeckender Gebühren bei der Fleischbeschau

angepasst. Das Kabinett gab am heutigen Dienstag grünes Licht für die Gesetzesänderung.

Der Entwurf für das neue Fleischhygienegesetz geht nunmehr an den Landtag.

 

Verbraucherschutzministerin Dr. Gerlinde Kuppe

erklärte: ¿Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist im Interesse eines wirksamen

Verbraucherschutzes. Allen muss aber auch klar sein, dass effektiver

Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist.¿

 

Mit der Gesetzesänderung wird zugleich

sichergestellt, dass den erhobenen Gebühren nachvollziehbare Kalkulationen

zugrunde gelegt werden müssen. Das Landesverwaltungsamt prüft demnach, ob die

Methode der Berechnung der Gebühren den Anforderungen entspricht.

 

Bei der Fleischkontrolle begutachten die

Tierärztinnen und Tierärzte die lebenden Tiere, die zur Schlachtung vorgesehen

sind. Unter anderem werden die Tiere auf Trichine, Medikamentenrückstände und

Seuchen untersucht. Es gilt zu ergründen, ob das Tier gesund und stressfrei

gehalten wurde, um eine optimale Lebensmittelqualität zu erzielen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de