Kabinett macht Weg frei für Änderung des
Fleischhygienegesetzes
04.09.2007, Magdeburg – 456
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 456/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 456/07
Magdeburg, den 4. September 2007
Kabinett macht Weg frei für Änderung des
Fleischhygienegesetzes
Sachsen-Anhalts Gesetz zur Ausführung fleisch- und
geflügelfleischhygienischer Vorschriften wird geändert. Damit wird eine
EU-Vorschrift umgesetzt und für die Kreise und kreisfreien Städte die
Rechtsgrundlage zur Erhebung kostendeckender Gebühren bei der Fleischbeschau
angepasst. Das Kabinett gab am heutigen Dienstag grünes Licht für die Gesetzesänderung.
Der Entwurf für das neue Fleischhygienegesetz geht nunmehr an den Landtag.
Verbraucherschutzministerin Dr. Gerlinde Kuppe
erklärte: ¿Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist im Interesse eines wirksamen
Verbraucherschutzes. Allen muss aber auch klar sein, dass effektiver
Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist.¿
Mit der Gesetzesänderung wird zugleich
sichergestellt, dass den erhobenen Gebühren nachvollziehbare Kalkulationen
zugrunde gelegt werden müssen. Das Landesverwaltungsamt prüft demnach, ob die
Methode der Berechnung der Gebühren den Anforderungen entspricht.
Bei der Fleischkontrolle begutachten die
Tierärztinnen und Tierärzte die lebenden Tiere, die zur Schlachtung vorgesehen
sind. Unter anderem werden die Tiere auf Trichine, Medikamentenrückstände und
Seuchen untersucht. Es gilt zu ergründen, ob das Tier gesund und stressfrei
gehalten wurde, um eine optimale Lebensmittelqualität zu erzielen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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