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Minister Bullerjahn: Neue Entwicklungen im
Harz, Entscheidung im Dezember

29.08.2007, Magdeburg – 19

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 19/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 19/07

 

 

 

Magdeburg, den 29. August 2007

 

 

 

Minister Bullerjahn: Neue Entwicklungen im

Harz, Entscheidung im Dezember

 

 

 

Auf der

heutigen Sitzung des Finanzausschusses hat Finanzminister Jens Bullerjahn zum

Tagesordnungspunkt ¿Kosten des künftigen Standortes der Finanzverwaltung im

Harz¿ Stellung genommen.

 

Es gehe nicht, so der Minister, um die ¿Verschleuderung von Immobilien¿,

wie es in den letzten Tagen zu lesen gewesen sei, sondern um ¿sinnvolle und

bedarfsgerechte Nutzungskonzepte für Landesliegenschaften und Immobilen¿.

Entgegen vielen Annahmen und Hoffnungen sei auch seit dem Jahre 2000 die

Bevölkerungszahl weiter stark rückläufig gewesen. Dies habe auch eine

Verminderung der Zahl der Landesbediensteten nötig gemacht.

 

Minister Bullerjahn: ¿Wenn wir durch zahlreiche Strukturreformen im Bereich

der Polizei, in der Justiz, im Bereich der Finanzverwaltung, bei Schulen,

Kindertagesstätten, bei den Krankenhäusern und in der allgemeinen Verwaltung

die Landesverwaltung verschlanken, muss auch über nicht mehr benötigte oder

ungenutzte Immobilien entschieden werden.

 

Dabei kommen die Konzentration von Standorten, evtl. Ausbau an einigen

Stellen, Umnutzung an anderen Stellen und im Zweifel auch ein Verkauf oder

Versteigerung in Frage. Ziel ist immer, langfristig zu möglichst

kostengünstigen und effizienten Lösungen zu kommen.

 

Ich bleibe bei meiner Aussage und dem bisher praktizierten Verfahren,

dass die Neustrukturierung der Finanzverwaltung transparent gestaltet wird und

auch weiterhin so gestaltet werden soll. Dies schließt auch ein, dass neue und

nicht vorhersehbare Entwicklungen in den weiteren Ablauf einfließen können.

 

Im konkreten Fall des ehemaligen Katasteramts Wernigerode habe ich das

Objekt aus einem Versteigerungsangebot herausnehmen lassen, da wir aufgrund

verschiedener Entwicklungen, die sich in den letzten Wochen ergeben haben, die

Standortfrage für die Finanzverwaltung Harz noch einmal überprüfen wollen.¿

 

Der Finanzminister weiter: ¿Zunächst zu den in den letzten Wochen in

der Presse zur Umsetzung der Entscheidung der Landesregierung zum Finanzamtsstandort

im Landkreis Harz aufgetretenen Irritationen.

 

Die Landesregierung hat den Standort in Quedlinburg aus wirtschaftlichen

und strukturpolitischen Gründen aufgrund eines Angebotes zu einem Preis von ca.

5,5 Mio. ¿ bestätigt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung ist aufgrund einer

Verkettung unglücklicher Umstände für dieses Finanzamt in einer Sitzung der

Landesregierung am 17. Juli 2007 zunächst intern ein falscher Kostenrahmen von

13,25 Mio. ¿ vorgesehen worden. Dieser falsche Kostenrahmen fiel sofort nach

der Kabinettssitzung beiden beteiligten Ministerien auf und wurde deshalb auf

die korrekte Summe herabgesetzt.

 

Deshalb

bestätige ich hier ausdrücklich, dass für die Baumaßnahmen für das im Landkreis

Harz vorgesehene Finanzamt 5,7 Mio. ¿ als oberer Kostenrahmen im Haushalt eingeplant

sind!

 

Der ganz aktuelle derzeitige Sachstand zum Finanzamtsstandort in

Quedlinburg ist, dass die Verhandlungen mit dem Anbieter nach seinem Schreiben

vom 12. Aug. 2007 nicht fortgesetzt werden können. Er hat das geplante Vorhaben

mit allen Planungsunterlagen für mich überraschend auf eine andere Firma, die

INDUSTRIEBAU Wernigerode GmbH, übertragen. Eine Bestätigung des bisherigen

Angebotes durch die INDUSTRIEBAU Wernigerode GmbH liegt mir bisher nicht vor.

 

Entsprechend meinem Konzept habe ich die Verwaltung nach der Kabinettsentscheidung

im Januar beauftragt, mit dem Anbieter die Verhandlungen aufzunehmen und die

weiteren rechtlichen Schritte, z. B: die Notwendigkeit einer Ausschreibung der

Bauleistung, zu prüfen und umzusetzen. (... )

 

Bei meinen Planungen musste auch immer damit gerechnet werden, dass die

Verhandlungen scheitern können und das Finanzamt in einer anderen Liegenschaft

unterzubringen ist. Diese Annahme scheint sich zu bestätigen. Die Verhandlungen

sind ¿ wie bereits ausgeführt - auch nach Ablauf eines halben Jahres noch nicht

abgeschlossen.

 

Der bisher

geplante Standort in Quedlinburg, Klopstockweg 10, ist durch diese nicht

vorhersehbare Entwicklung zwar nicht undurchführbar geworden, aber er ist in

Frage zu stellen.

 

Nach

Abstimmung mit Herrn Minister Dr. Daehre am 07. Aug. 2007 habe ich die

Oberfinanzdirektion Magdeburg gebeten, gemeinsam mit dem LIMSA und dem

Landesbetrieb Bau eine aktuelle Kostenermittlung für die denkbaren und in der

aktuellen Diskussion gehandelten Finanzamtsstandorte durchführen zu lassen.

 

Mit Schreiben vom 16. Aug. 2007 hat mir der Landkreis Harz nunmehr auch

noch sein bisheriges Kreisgebäude in Quedlinburg zum Tausch gegen das

Finanzamtsgebäude in Halberstadt angeboten. Diese stark sanierungsbedürftige

Liegenschaft ist vor dem Hintergrund der Nutzung vorhandener Bausubstanz der

öffentlichen Hand und städtebaulicher Aspekte als Finanzamtsstandort

interessant. So würde es nach eigener Darstellung des Landkreises Platz für

alle Mitarbeiter des neuen Finanzamtes im Harzkreis bieten.

 

Die derzeit von der Verwaltung zu bewertenden Liegenschaften sind:

 

Quedlinburg, Heiligegeiststraße 6/7 und Mummental 2/2a (Kreishaus in

Quedlinburg)

 

Wernigerode, Kurtsstraße 13 (Kreishaus III in Wernigerode)

 

Halberstadt, Schulamt und Grundschulen am Paulsplan

 

Halberstadt, Fachhochschule Harz

 

Wie bereits öffentlich bekannt geworden ist,

habe ich die zunächst durch LIMSA vorgesehene Versteigerung des ehemaligen

Katasteramtsgebäudes in Wernigerode absagen lassen. Zum Einen, weil ich das

Gebäude noch als Tauschangebot für den Landkreis brauche, wenn das Finanzamt in

der bisherigen Kreisliegenschaft in Wernigerode untergebracht werden sollte und

zum Anderen, weil es einen Kaufinteressenten in Wernigerode gibt.

 

Ein Liegenschaftstausch mit dem Landkreis

würde die Wirtschaftlichkeit der Strukturreform der Finanzverwaltung bzw. einen

möglichen finanziellen Rahmen für Sanierungsaufgaben erhöhen. So habe ich als

Veräußerungswert bisher nur 50 Prozent der Liegenschaftswerte angesetzt. Kommt

es zu einem Tausch, wären 100 Prozent zu berücksichtigen. Bereits durch die

ziemlich sichere Nachnutzung des Finanzamtsgebäudes in Quedlinburg durch die

Justizverwaltung erhöht sich die Wirtschaftlichkeit um die besagten 50 v. H. des

bisher in die Berechnung eingeflossenen Liegenschaftswertes. Ich gehe derzeit

nicht davon aus, dass die prognostizierte Wirtschaftlichkeit geringer werden

wird. Einzelheiten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung meiner Strukturreform

werde ich Ihnen mit Ausnahme der Vorschläge für die Harzregion im Rahmen der

Haushaltsberatungen zum Einzelplan 04 im Oktober vortragen.

 

Nach der Vorlage der Ergebnisse für die

Harzregion, die ich im Dezember diesen Jahres erwarte, ist die bisher

getroffene Entscheidung auf der Grundlage der neuesten Entwicklungen zu überprüfen.

Ich bin bemüht, Ihnen dieses Ergebnis in der Sitzung am 17./18. Dezember 2007

vorzustellen.¿

 

 

 

 

 

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