Minister Bullerjahn: Neue Entwicklungen im
Harz, Entscheidung im Dezember
29.08.2007, Magdeburg – 19
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 19/07
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 19/07
Magdeburg, den 29. August 2007
Minister Bullerjahn: Neue Entwicklungen im
Harz, Entscheidung im Dezember
Auf der
heutigen Sitzung des Finanzausschusses hat Finanzminister Jens Bullerjahn zum
Tagesordnungspunkt ¿Kosten des künftigen Standortes der Finanzverwaltung im
Harz¿ Stellung genommen.
Es gehe nicht, so der Minister, um die ¿Verschleuderung von Immobilien¿,
wie es in den letzten Tagen zu lesen gewesen sei, sondern um ¿sinnvolle und
bedarfsgerechte Nutzungskonzepte für Landesliegenschaften und Immobilen¿.
Entgegen vielen Annahmen und Hoffnungen sei auch seit dem Jahre 2000 die
Bevölkerungszahl weiter stark rückläufig gewesen. Dies habe auch eine
Verminderung der Zahl der Landesbediensteten nötig gemacht.
Minister Bullerjahn: ¿Wenn wir durch zahlreiche Strukturreformen im Bereich
der Polizei, in der Justiz, im Bereich der Finanzverwaltung, bei Schulen,
Kindertagesstätten, bei den Krankenhäusern und in der allgemeinen Verwaltung
die Landesverwaltung verschlanken, muss auch über nicht mehr benötigte oder
ungenutzte Immobilien entschieden werden.
Dabei kommen die Konzentration von Standorten, evtl. Ausbau an einigen
Stellen, Umnutzung an anderen Stellen und im Zweifel auch ein Verkauf oder
Versteigerung in Frage. Ziel ist immer, langfristig zu möglichst
kostengünstigen und effizienten Lösungen zu kommen.
Ich bleibe bei meiner Aussage und dem bisher praktizierten Verfahren,
dass die Neustrukturierung der Finanzverwaltung transparent gestaltet wird und
auch weiterhin so gestaltet werden soll. Dies schließt auch ein, dass neue und
nicht vorhersehbare Entwicklungen in den weiteren Ablauf einfließen können.
Im konkreten Fall des ehemaligen Katasteramts Wernigerode habe ich das
Objekt aus einem Versteigerungsangebot herausnehmen lassen, da wir aufgrund
verschiedener Entwicklungen, die sich in den letzten Wochen ergeben haben, die
Standortfrage für die Finanzverwaltung Harz noch einmal überprüfen wollen.¿
Der Finanzminister weiter: ¿Zunächst zu den in den letzten Wochen in
der Presse zur Umsetzung der Entscheidung der Landesregierung zum Finanzamtsstandort
im Landkreis Harz aufgetretenen Irritationen.
Die Landesregierung hat den Standort in Quedlinburg aus wirtschaftlichen
und strukturpolitischen Gründen aufgrund eines Angebotes zu einem Preis von ca.
5,5 Mio. ¿ bestätigt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung ist aufgrund einer
Verkettung unglücklicher Umstände für dieses Finanzamt in einer Sitzung der
Landesregierung am 17. Juli 2007 zunächst intern ein falscher Kostenrahmen von
13,25 Mio. ¿ vorgesehen worden. Dieser falsche Kostenrahmen fiel sofort nach
der Kabinettssitzung beiden beteiligten Ministerien auf und wurde deshalb auf
die korrekte Summe herabgesetzt.
Deshalb
bestätige ich hier ausdrücklich, dass für die Baumaßnahmen für das im Landkreis
Harz vorgesehene Finanzamt 5,7 Mio. ¿ als oberer Kostenrahmen im Haushalt eingeplant
sind!
Der ganz aktuelle derzeitige Sachstand zum Finanzamtsstandort in
Quedlinburg ist, dass die Verhandlungen mit dem Anbieter nach seinem Schreiben
vom 12. Aug. 2007 nicht fortgesetzt werden können. Er hat das geplante Vorhaben
mit allen Planungsunterlagen für mich überraschend auf eine andere Firma, die
INDUSTRIEBAU Wernigerode GmbH, übertragen. Eine Bestätigung des bisherigen
Angebotes durch die INDUSTRIEBAU Wernigerode GmbH liegt mir bisher nicht vor.
Entsprechend meinem Konzept habe ich die Verwaltung nach der Kabinettsentscheidung
im Januar beauftragt, mit dem Anbieter die Verhandlungen aufzunehmen und die
weiteren rechtlichen Schritte, z. B: die Notwendigkeit einer Ausschreibung der
Bauleistung, zu prüfen und umzusetzen. (... )
Bei meinen Planungen musste auch immer damit gerechnet werden, dass die
Verhandlungen scheitern können und das Finanzamt in einer anderen Liegenschaft
unterzubringen ist. Diese Annahme scheint sich zu bestätigen. Die Verhandlungen
sind ¿ wie bereits ausgeführt - auch nach Ablauf eines halben Jahres noch nicht
abgeschlossen.
Der bisher
geplante Standort in Quedlinburg, Klopstockweg 10, ist durch diese nicht
vorhersehbare Entwicklung zwar nicht undurchführbar geworden, aber er ist in
Frage zu stellen.
Nach
Abstimmung mit Herrn Minister Dr. Daehre am 07. Aug. 2007 habe ich die
Oberfinanzdirektion Magdeburg gebeten, gemeinsam mit dem LIMSA und dem
Landesbetrieb Bau eine aktuelle Kostenermittlung für die denkbaren und in der
aktuellen Diskussion gehandelten Finanzamtsstandorte durchführen zu lassen.
Mit Schreiben vom 16. Aug. 2007 hat mir der Landkreis Harz nunmehr auch
noch sein bisheriges Kreisgebäude in Quedlinburg zum Tausch gegen das
Finanzamtsgebäude in Halberstadt angeboten. Diese stark sanierungsbedürftige
Liegenschaft ist vor dem Hintergrund der Nutzung vorhandener Bausubstanz der
öffentlichen Hand und städtebaulicher Aspekte als Finanzamtsstandort
interessant. So würde es nach eigener Darstellung des Landkreises Platz für
alle Mitarbeiter des neuen Finanzamtes im Harzkreis bieten.
Die derzeit von der Verwaltung zu bewertenden Liegenschaften sind:
Quedlinburg, Heiligegeiststraße 6/7 und Mummental 2/2a (Kreishaus in
Quedlinburg)
Wernigerode, Kurtsstraße 13 (Kreishaus III in Wernigerode)
Halberstadt, Schulamt und Grundschulen am Paulsplan
Halberstadt, Fachhochschule Harz
Wie bereits öffentlich bekannt geworden ist,
habe ich die zunächst durch LIMSA vorgesehene Versteigerung des ehemaligen
Katasteramtsgebäudes in Wernigerode absagen lassen. Zum Einen, weil ich das
Gebäude noch als Tauschangebot für den Landkreis brauche, wenn das Finanzamt in
der bisherigen Kreisliegenschaft in Wernigerode untergebracht werden sollte und
zum Anderen, weil es einen Kaufinteressenten in Wernigerode gibt.
Ein Liegenschaftstausch mit dem Landkreis
würde die Wirtschaftlichkeit der Strukturreform der Finanzverwaltung bzw. einen
möglichen finanziellen Rahmen für Sanierungsaufgaben erhöhen. So habe ich als
Veräußerungswert bisher nur 50 Prozent der Liegenschaftswerte angesetzt. Kommt
es zu einem Tausch, wären 100 Prozent zu berücksichtigen. Bereits durch die
ziemlich sichere Nachnutzung des Finanzamtsgebäudes in Quedlinburg durch die
Justizverwaltung erhöht sich die Wirtschaftlichkeit um die besagten 50 v. H. des
bisher in die Berechnung eingeflossenen Liegenschaftswertes. Ich gehe derzeit
nicht davon aus, dass die prognostizierte Wirtschaftlichkeit geringer werden
wird. Einzelheiten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung meiner Strukturreform
werde ich Ihnen mit Ausnahme der Vorschläge für die Harzregion im Rahmen der
Haushaltsberatungen zum Einzelplan 04 im Oktober vortragen.
Nach der Vorlage der Ergebnisse für die
Harzregion, die ich im Dezember diesen Jahres erwarte, ist die bisher
getroffene Entscheidung auf der Grundlage der neuesten Entwicklungen zu überprüfen.
Ich bin bemüht, Ihnen dieses Ergebnis in der Sitzung am 17./18. Dezember 2007
vorzustellen.¿
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