Landesregierung beschließt Zulässigkeit
unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze in neuen Einheits- bzw.
Verbandsgemeinden / Nunmehr zehn- statt fünf-jährige Übergangszeit
28.08.2007, Magdeburg – 444
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 444/07
Magdeburg, den 28. August 2007
Landesregierung beschließt Zulässigkeit
unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze in neuen Einheits- bzw.
Verbandsgemeinden / Nunmehr zehn- statt fünf-jährige Übergangszeit
Auf
Vorschlag des Innenministeriums hat die Landesregierung heute beschlossen, im
Rahmen der Gemeindegebietsreform für bis zu zehn Jahre unterschiedliche
Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze in einzelnen Gemeindeteilen zuzulassen.
Bisher war dies nur für fünf Jahre möglich.
Innenstaatssekretär
Rüdiger Erben: ¿Zum einen wollen wir den Unternehmen hohe finanzielle
Belastungen durch drastisch erhöhte Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuerzahlungen
ersparen. Zweitens geht es um Planungssicherheit für investitionswillige
Unternehmen. Drittens schließlich wollen wir einen möglichen Hinderungsgrund
für kommunale Zusammenschlüsse ausschließen.¿
Die
zehnjährige Übergangsfrist, in der in einer Stadt oder Gemeinde unterschiedliche
Gewerbesteuerhebesätze zugelassen werden, ist bereits im Leitbild der
Gemeindereform verankert. Nunmehr ist
die Entscheidung ¿amtlich¿, der Beschluss der Landesregierung tritt nach
Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft.
Impressum:
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des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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