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Landesregierung beschließt Zulässigkeit
unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze in neuen Einheits- bzw.
Verbandsgemeinden / Nunmehr zehn- statt fünf-jährige Übergangszeit

28.08.2007, Magdeburg – 444

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 444/07

 

 

 

Magdeburg, den 28. August 2007

 

 

 

Landesregierung beschließt Zulässigkeit

unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze in neuen Einheits- bzw.

Verbandsgemeinden / Nunmehr zehn- statt fünf-jährige Übergangszeit

 

Auf

Vorschlag des Innenministeriums hat die Landesregierung heute beschlossen, im

Rahmen der Gemeindegebietsreform für bis zu zehn Jahre unterschiedliche

Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze in einzelnen Gemeindeteilen zuzulassen.

Bisher war dies nur für fünf Jahre möglich.

 

Innenstaatssekretär

Rüdiger Erben: ¿Zum einen wollen wir den Unternehmen hohe finanzielle

Belastungen durch drastisch erhöhte Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuerzahlungen

ersparen. Zweitens geht es um Planungssicherheit für investitionswillige

Unternehmen. Drittens schließlich wollen wir einen möglichen Hinderungsgrund

für kommunale Zusammenschlüsse ausschließen.¿

 

Die

zehnjährige Übergangsfrist, in der in einer Stadt oder Gemeinde unterschiedliche

Gewerbesteuerhebesätze zugelassen werden, ist bereits im Leitbild der

Gemeindereform verankert. Nunmehr ist 

die Entscheidung ¿amtlich¿, der Beschluss der Landesregierung tritt nach

Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de