Landesregierung will Schulabbrecherquote
drastisch senken
28.08.2007, Magdeburg – 441
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 441/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 441/07
Magdeburg, den 28. August 2007
Landesregierung will Schulabbrecherquote
drastisch senken
Die Landesregierung will die Schulabbrecherquote in Sachsen-Anhalt
spürbar senken. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe und Kultusminister Prof.
Dr. Jan Hendrik Olbertz stellten dazu am heutigen Dienstag im Kabinett ein 59
Millionen Euro umfassendes Programm gegen Schulversagen vor. Das Ziel des
Programms ist die weitere Senkung der Schulabbrecherquote (Schülerinnen und
Schüler, die ihre Schullaufbahn ohne Abschluss beenden).
Bei der Senkung dieser Misserfolgsquote habe das Land in den letzten
Jahren bereits beträchtliche Erfolge erreicht. In Sachsen-Anhalt liegt die
Quote von Schülerinnen und Schülern, die keinen Hauptschulabschluss erreichen,
bei gegenwärtig 11,1 v.H. (Schuljahr 2005/06). Im Schuljahr 2004/05 lag die
Quote bei 12,0 v.H.. Diese Quoten basieren auf zwei Schülerteilgruppen: Zum
einen den Schülerinnen und Schülern, die vorwiegend von Gesamtschulen bzw.
Sekundarschulen ohne Hauptschulabschluss abgehen (6,4 v.H. im Schuljahr 2004/05
und 5,4 v.H. im Schuljahr 2005/06), und zum anderen den Schülerinnen und
Schülern, die den Abschluss einer Förderschule (z.B. LB, GB) erreichen, der
jedoch nicht mit dem Hauptschulabschluss vergleichbar ist (5,6 v.H. im
Schuljahr 2004/05 und 5,7 v.H. im Schuljahr 2005/06). Dennoch könne man mit
diesen Ergebnissen nicht zufrieden sein, betonten die Sozialministerin und der
Kultusminister, denn nach wie vor verließen zu viele junge Menschen die Schule
ohne Erfolg oder mit einem Abschluss unterhalb des Hauptschulabschlusses.
Mit dem Programm soll der Anteil der Abgängerinnen und Abgänger der
Sekundarschulen ohne Abschluss um mindestens die Hälfte, d.h. auf 3,2 Prozent,
verringert werden. Eine Senkung der Quote der Abgängerinnen und Abgänger der
Förderschulen in demselben Umfang werde zwar auf Grenzen stoßen, dennoch wolle
man ¿ u.a. durch intensive Frühförderung ¿ auch hier die Quote so weit wie
möglich senken.
Das Programm besteht aus drei tragenden Säulen und hat dabei Prävention
ebenso wie eine effektive Intervention bei manifesten Lernschwierigkeiten im
Blick. In erster Linie setzt es auf eine bedarfsorientierte Schulsozialarbeit.
Zweitens sollen individuelle Förderangebote der Schule und außerschulischer
Bildungsträger deutlich ausgebaut werden. Die dritte Säule schließlich umfasst
den Aufbau von regionalen Netzwerken gegen Schulversagen in den Landkreisen und
kreisfreien Städten. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen
Strukturfonds finanziert. Es ist bis zum Jahr 2013 angelegt. Jährlich sollen
rund 48.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
Sozialministerin Kuppe erklärte: ¿ Gute Bildung ist der Schlüssel
für Berufserfolg und Sinnerfüllung im Leben. Wir wollen kein Kind zurück lassen.
Unser Ziel besteht darin, dass jedes Mädchen und jeder Junge mit Erfolg die
Schulausbildung abschließt. Um dieses Ziel zu erreichen, stoßen wir mit dem
Programm das Tor auf zu einer sehr umfangreichen Kooperation zwischen Schule,
Jugendhilfe, freien Bildungsträgern sowie Beratungsstellen. Wir wollen so
frühzeitig wie möglich Probleme erkennen und dann effektive individuelle Hilfen
organisieren. Dabei ist die engere Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte
und Schule ein weiterer Schlüssel zum Schulerfolg.¿
Kultusminister Olbertz unterstrich die Bedeutung eines vielfältigen und
frühzeitig einsetzendenes Förder- bzw. Hilfesystems für Schülerinnen und
Schüler mit Lernschwierigkeiten. ¿ Hierzu bedarf es neben
aufmerksamen Lehrerinnen und Lehrern qualifizierter und engagierter Fachkräfte
der Schulsozialarbeit bzw. Kinder- und Jugendhilfe, die ein funktionierendes
Kooperationsnetzwerk mit den Schulen aufbauen und die Eltern einbeziehen. Die
schulischen, schulübergreifenden und außerschulischen Programmbestandteile
bieten den Schulen die Chance, dem jeweiligen Bedarf entsprechende Präventions-
und Fördermaßnahmen zu entwickeln. Nur vor Ort, nämlich unmittelbar in der
jeweiligen Schule, können die Faktoren für das Schulversagen oder die
Schulverweigerung analysiert und wirksame Lösungskonzepte entwickelt werden.¿
Wichtig sei gerade bei diesem Programm die Nachhaltigkeit, damit nach
seinem Auslaufen 2013 selbsttragende Strukturen der Schulsozialarbeit zur
Verfügung stehen. Olbertz kündigte zugleich eine enge Verknüpfung des Programms
mit bereits laufenden Initiativen, z. B. der Lehrplanreform an, mit der den
Schülerinnen und Schülern mehr Erfolg beim Lernen in der Schule ermöglicht
werden soll. ¿Nur so kann es gelingen, durch guten Unterricht und individuelle
Förderung die Anlässe für die Schulsozialarbeit allmählich zurückzudrängen.
Landesweit soll es 14 Netzwerkstellen gegen Schulversagen geben. Sie
initiieren und organisieren als Koordinationsplattformen in den Regionen die
Zusammenarbeit zwischen Schule und sonstigen Beteiligten wie Kommunen,
öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Kindertagesstätten und
Beratungsstellen. Die Netzwerke bilden die Gewähr, dass Probleme schneller
erkannt werden, damit bereits in einem frühen Stadium konzentriert Hilfe
angeboten werden kann. Für die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit an den Schulen
sollen etwa 100 Stellen neu eingerichtet werden. Darüber hinaus sind die
Schulen aufgefordert, eigene Förderkonzepte und -projekte zu entwickeln und
dabei auch die entsprechende Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte
einzuschließen.
Kultus- und Sozialministerium setzen auf eine breite Unterstützung für
das neue Programm und laden daher auf der Seite www.schulerfolg.sachsen-anhalt.de
zu einer Diskussion zu den Eckpunkten ein.
Anmerkungen und Anregungen zum Programm können per Mail bis Ende
September an schulerfolg@ms.sachsen-anhalt.de
gesendet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass unmittelbar nach Freigabe
der EU-Mittel ein nahtloser Start erfolgen kann.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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