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Landesregierung will Schulabbrecherquote
drastisch senken

28.08.2007, Magdeburg – 441

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 441/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 441/07

 

 

 

Magdeburg, den 28. August 2007

 

 

 

Landesregierung will Schulabbrecherquote

drastisch senken

 

Die Landesregierung will die Schulabbrecherquote in Sachsen-Anhalt

spürbar senken. Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe und Kultusminister Prof.

Dr. Jan Hendrik Olbertz stellten dazu am heutigen Dienstag im Kabinett ein 59

Millionen Euro umfassendes Programm gegen Schulversagen vor. Das Ziel des

Programms ist die weitere Senkung der Schulabbrecherquote (Schülerinnen und

Schüler, die ihre Schullaufbahn ohne Abschluss beenden).

 

Bei der Senkung dieser Misserfolgsquote habe das Land in den letzten

Jahren bereits beträchtliche Erfolge erreicht. In Sachsen-Anhalt liegt die

Quote von Schülerinnen und Schülern, die keinen Hauptschulabschluss erreichen,

bei gegenwärtig 11,1 v.H. (Schuljahr 2005/06). Im Schuljahr 2004/05 lag die

Quote bei 12,0 v.H.. Diese Quoten basieren auf zwei Schülerteilgruppen: Zum

einen den Schülerinnen und Schülern, die vorwiegend von Gesamtschulen bzw.

Sekundarschulen ohne Hauptschulabschluss abgehen (6,4 v.H. im Schuljahr 2004/05

und 5,4 v.H. im Schuljahr 2005/06), und zum anderen den Schülerinnen und

Schülern, die den Abschluss einer Förderschule (z.B. LB, GB) erreichen, der

jedoch nicht mit dem Hauptschulabschluss vergleichbar ist (5,6 v.H. im

Schuljahr 2004/05 und 5,7 v.H. im Schuljahr 2005/06). Dennoch könne man mit

diesen Ergebnissen nicht zufrieden sein, betonten die Sozialministerin und der

Kultusminister, denn nach wie vor verließen zu viele junge Menschen die Schule

ohne Erfolg oder mit einem Abschluss unterhalb des Hauptschulabschlusses.

 

Mit dem Programm soll der Anteil der Abgängerinnen und Abgänger der

Sekundarschulen ohne Abschluss um mindestens die Hälfte, d.h. auf 3,2 Prozent,

verringert werden. Eine Senkung der Quote der Abgängerinnen und Abgänger der

Förderschulen in demselben Umfang werde zwar auf Grenzen stoßen, dennoch wolle

man ¿ u.a. durch intensive Frühförderung ¿ auch hier die Quote so weit wie

möglich senken.

 

Das Programm besteht aus drei tragenden Säulen und hat dabei Prävention

ebenso wie eine effektive Intervention bei manifesten Lernschwierigkeiten im

Blick. In erster Linie setzt es auf eine bedarfsorientierte Schulsozialarbeit.

Zweitens sollen individuelle Förderangebote der Schule und außerschulischer

Bildungsträger deutlich ausgebaut werden. Die dritte Säule schließlich umfasst

den Aufbau von regionalen Netzwerken gegen Schulversagen in den Landkreisen und

kreisfreien Städten. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen

Strukturfonds finanziert. Es ist bis zum Jahr 2013 angelegt. Jährlich sollen

rund 48.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden.

 

Sozialministerin Kuppe erklärte: ¿ Gute Bildung ist der Schlüssel

für Berufserfolg und Sinnerfüllung im Leben. Wir wollen kein Kind zurück lassen.

Unser Ziel besteht darin, dass jedes Mädchen und jeder Junge mit Erfolg die

Schulausbildung abschließt. Um dieses Ziel zu erreichen, stoßen wir mit dem

Programm das Tor auf zu einer sehr umfangreichen Kooperation zwischen Schule,

Jugendhilfe, freien Bildungsträgern sowie Beratungsstellen. Wir wollen so

frühzeitig wie möglich Probleme erkennen und dann effektive individuelle Hilfen

organisieren. Dabei ist die engere Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte

und Schule ein weiterer Schlüssel zum Schulerfolg.¿

 

Kultusminister Olbertz unterstrich die Bedeutung eines vielfältigen und

frühzeitig einsetzendenes Förder- bzw. Hilfesystems für Schülerinnen und

Schüler mit Lernschwierigkeiten. ¿ Hierzu bedarf es neben

aufmerksamen Lehrerinnen und Lehrern qualifizierter und engagierter Fachkräfte

der Schulsozialarbeit bzw. Kinder- und Jugendhilfe, die ein funktionierendes

Kooperationsnetzwerk mit den Schulen aufbauen und die Eltern einbeziehen. Die

schulischen, schulübergreifenden und außerschulischen Programmbestandteile

bieten den Schulen die Chance, dem jeweiligen Bedarf entsprechende Präventions-

und Fördermaßnahmen zu entwickeln. Nur vor Ort, nämlich unmittelbar in der

jeweiligen Schule, können die Faktoren für das Schulversagen oder die

Schulverweigerung analysiert und wirksame Lösungskonzepte entwickelt werden.¿

 

Wichtig sei gerade bei diesem Programm die Nachhaltigkeit, damit nach

seinem Auslaufen 2013 selbsttragende Strukturen der Schulsozialarbeit zur

Verfügung stehen. Olbertz kündigte zugleich eine enge Verknüpfung des Programms

mit bereits laufenden Initiativen, z. B. der Lehrplanreform an, mit der den

Schülerinnen und Schülern mehr Erfolg beim Lernen in der Schule ermöglicht

werden soll. ¿Nur so kann es gelingen, durch guten Unterricht und individuelle

Förderung die Anlässe für die Schulsozialarbeit allmählich zurückzudrängen.

 

Landesweit soll es 14 Netzwerkstellen gegen Schulversagen geben. Sie

initiieren und organisieren als Koordinationsplattformen in den Regionen die

Zusammenarbeit zwischen Schule und sonstigen Beteiligten wie Kommunen,

öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Kindertagesstätten und

Beratungsstellen. Die Netzwerke bilden die Gewähr, dass Probleme schneller

erkannt werden, damit bereits in einem frühen Stadium konzentriert Hilfe

angeboten werden kann. Für die bedarfsorientierte Schulsozialarbeit an den Schulen

sollen etwa 100 Stellen neu eingerichtet werden. Darüber hinaus sind die

Schulen aufgefordert, eigene Förderkonzepte und -projekte zu entwickeln und

dabei auch die entsprechende Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

einzuschließen.

 

Kultus- und Sozialministerium setzen auf eine breite Unterstützung für

das neue Programm und laden daher auf der Seite www.schulerfolg.sachsen-anhalt.de

zu einer Diskussion zu den Eckpunkten ein.

Anmerkungen und Anregungen zum Programm können per Mail bis Ende

September an schulerfolg@ms.sachsen-anhalt.de

gesendet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass unmittelbar nach Freigabe

der EU-Mittel ein nahtloser Start erfolgen kann.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de