Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler
Straßenbau muss auch weiterhin gefördert werden
Stadt Naumburg erhält 53.724,67 Euro
28.08.2007, Magdeburg – 231
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 231/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 231/07
Magdeburg, den 28. August 2007
Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler
Straßenbau muss auch weiterhin gefördert werden
Stadt Naumburg erhält 53.724,67 Euro
Das
Innenministerium hat der Stadt Naumburg zur Aufbringung des Eigenanteils an der
Straßenbaumaßnahme zum Grundhaften Ausbau der
Wiesenstraße in Naumburg nach dem Finanzausgleichsgesetz 53.724,67 Euro zur Verfügung gestellt.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿ Naumburg
ist eine der schönsten Städte Mitteldeutschlands, die besonders reich an Sehenswürdigkeiten ist. Um die idyllische
Burgen- und Weinregion an Saale- und Unstrut zu entdecken, müssen die
Verkehrswege entsprechend ausgestaltet sein. Da die Kommune den Eigenanteil zur Förderung der
Straßenbaumaßnahme finanziell nicht erbringen kann, greift das Land der Stadt
hier unter die Arme. Die Verbesserung der Infrastruktur ist und bleibt auch
weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik. Investoren und Touristen
gleichermaßen wissen gute Verkehrsanbindungen und Straßenverhältnisse zu
schätzen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu
erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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