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Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler
Straßenbau muss auch weiterhin gefördert werden
Stadt Naumburg erhält 53.724,67 Euro

28.08.2007, Magdeburg – 231

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 231/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 231/07

 

 

 

Magdeburg, den 28. August 2007

 

 

 

 

 

Innenstaatssekretär Erben: Kommunaler

Straßenbau muss auch weiterhin gefördert werden

Stadt Naumburg erhält 53.724,67 Euro

 

 

 

Das

Innenministerium hat der Stadt Naumburg zur Aufbringung des Eigenanteils an der

Straßenbaumaßnahme zum Grundhaften Ausbau der

Wiesenstraße in Naumburg nach dem Finanzausgleichsgesetz 53.724,67 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿ Naumburg

ist eine der schönsten Städte Mitteldeutschlands, die besonders reich  an Sehenswürdigkeiten ist. Um die idyllische

Burgen- und Weinregion an Saale- und Unstrut zu entdecken, müssen die

Verkehrswege entsprechend ausgestaltet sein. Da die Kommune den Eigenanteil zur Förderung der

Straßenbaumaßnahme finanziell nicht erbringen kann, greift das Land der Stadt

hier unter die Arme. Die Verbesserung der Infrastruktur ist und bleibt auch

weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik. Investoren und Touristen

gleichermaßen wissen gute Verkehrsanbindungen und Straßenverhältnisse zu

schätzen.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune

einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist

eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu

erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2

Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de