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Land unterstützt Straßenausbaumaßnahmen im
Saalekreis mit 554.890,66 Euro

17.08.2007, Magdeburg – 212

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 212/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 212/07

 

 

 

Magdeburg, den 17. August 2007

 

 

 

 

 

Land unterstützt Straßenausbaumaßnahmen im

Saalekreis mit 554.890,66 Euro

 

Viele Städte und Kommunen sind

aufgrund ihrer Haushaltslage nicht in Lage, die Eigenanteile an geförderten

Straßenbaumaßnahmen zu erbringen. Deshalb erfahren sie finanzielle Unterstützung

durch die Landesregierung.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger

Erben (SPD): ¿Das ökonomische Wachstumspotential im Saalekreis ist schon jetzt

besonders hoch. Eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur ermöglicht auch die

Anbindung an überregionale Märkte. Dieser Standortvorteil muss auch weiterhin

genutzt werden. Denn nur gut ausgebaute Verkehrswege ermög­lichen schnelle und

zuverlässige Verbindungen zu den zukünftigen Wirtschaftsräumen in Ost und

West.¿

 

Somit erhält der Saalekreis für

den Ausbau

 

¿

im

2. Bauabschnitt der K 2176 zwischen Kröllwitz ¿Weg der Märzgefallenen¿

und Daspig ¿Krähenberg 246.000 Euro ,

 

¿ der K 2180

Tollwitz-Ragwitz-Zöllschen, Ortsdurchfahrt

Ragwitz

251.536,65 Euro

 

und

 

¿

im

1. Bauabschnitt der K 2129 , Ortsdurchfahrt Höhnstedt 57.354,01 Euro .

 

Hintergrund:

 

Auf der Grundlage des Gesetzes

zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)

gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung

der Verkehrs­verhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der

kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Lan­des

unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe

von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen.

 

Ist eine Gemeinde finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigen­anteil

zu erbringen, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a

Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de