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Richtlinienentwurf für
freiwillige Naturschutzleistungen wurde ergänzt
Landwirtschaftsministerium hat Antragsverfahren neu eröffnet

17.08.2007, Magdeburg – 85

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

085/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 085/07

 

 

 

Magdeburg, den 17. August 2007

 

 

 

Richtlinienentwurf für

freiwillige Naturschutzleistungen wurde ergänzt

Landwirtschaftsministerium hat Antragsverfahren neu eröffnet

 

 

 

Das Ministerium für Landwirtschaft

und Umwelt hat das Antragsverfahren für freiwillige Agrarumweltverpflichtungen in Natura

2000-Gebieten und auf Grünlandflächen, die dem Biotopschutz nach § 37 des

Naturschutzgesetzes Sachsen-Anhalt dienen, erneut

eröffnet. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Förderprogrammen mit der

EU-Kommission haben sich Änderungen der entsprechenden Maßnahmebeschreibungen im

aktuellen Entwicklungsprogramm Sachsen-Anhalts für den ländlichen Raum 2007 bis

2013 ergeben. Das Ministerium hat deshalb

den Richtlinienentwurf überarbeitet und insbesondere um Ausnahmeregelungen für

Mahdtermine und um die Maßnahmen Beweidung von Bergmähwiesen und Mahd ohne

Balkenmähwerk ergänzt. Das Agrarministerium verweist zugleich darauf, dass die

Antragsverfahren und die Bewilligungen dennoch weiterhin unter dem Vorbehalt

der Genehmigung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013

durch die EU-Kommission stehen.

 

 

 

Die neuen Förderanträge können bis zum 20.09.2007 beim

zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht

werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 01.10.2007. Die zuständigen Unteren

Naturschutzbehörden (Landkreis) sollen wie bisher die Verpflichtungen zur

naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen beurteilen.

Dazu sind dort die Formblätter bis zum 24.08.2007 zur Bearbeitung durch die

Antragsteller einzureichen.

 

 

 

Die Antragsunterlagen, einschließlich der Merkblätter, und

weitere Informationen über den Inhalt der Programme sowie über die Höhe der

Zuwendungen sind bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung

und Forsten erhältlich oder im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de abrufbar.

 

 

 

 

Hintergrund

 

 

 

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im

Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013 (EPLR) zur Umsetzung von Natura 2000- Zielen Landwirte, die

freiwillig Agrarumweltverpflichtungen in Natura 2000-Gebieten und auf

Grünlandflächen, die dem Biotopschutz nach § 37 des Naturschutzgesetzes

Sachsen-Anhalt dienen, eingehen. Die

Zuwendungen dienen zur Deckung der zusätzlichen Kosten und der

Einkommensverluste infolge der eingegangenen Agrarumweltverpflichtungen.

Förderfähig sind in einer bestimmten Gebietskulisse die naturschutzgerechte Bewirtschaftung durch Mahd oder Beweidung

und die naturschutzgerechte Pflege von Streuobstwiesen. Die Richtlinie über die

Gewährung von Zuwendungen für freiwillige Naturschutzleistungen wird erstmals

ab dem Jahr 2007 zur Anwendung kommen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf

Jahre. In diesem Zusammenhang läuft der flächendeckende Vertragsnaturschutz

sukzessiv mit Beendigung der fünfjährigen Altverpflichtungen im Jahr 2011 aus.

 

 

 

Bei Rückfragen:

Thomas Kunstmann 0391/ 567-1800.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de