Richtlinienentwurf für
freiwillige Naturschutzleistungen wurde ergänzt
Landwirtschaftsministerium hat Antragsverfahren neu eröffnet
17.08.2007, Magdeburg – 85
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
085/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 085/07
Magdeburg, den 17. August 2007
Richtlinienentwurf für
freiwillige Naturschutzleistungen wurde ergänzt
Landwirtschaftsministerium hat Antragsverfahren neu eröffnet
Das Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt hat das Antragsverfahren für freiwillige Agrarumweltverpflichtungen in Natura
2000-Gebieten und auf Grünlandflächen, die dem Biotopschutz nach § 37 des
Naturschutzgesetzes Sachsen-Anhalt dienen, erneut
eröffnet. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu den Förderprogrammen mit der
EU-Kommission haben sich Änderungen der entsprechenden Maßnahmebeschreibungen im
aktuellen Entwicklungsprogramm Sachsen-Anhalts für den ländlichen Raum 2007 bis
2013 ergeben. Das Ministerium hat deshalb
den Richtlinienentwurf überarbeitet und insbesondere um Ausnahmeregelungen für
Mahdtermine und um die Maßnahmen Beweidung von Bergmähwiesen und Mahd ohne
Balkenmähwerk ergänzt. Das Agrarministerium verweist zugleich darauf, dass die
Antragsverfahren und die Bewilligungen dennoch weiterhin unter dem Vorbehalt
der Genehmigung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013
durch die EU-Kommission stehen.
Die neuen Förderanträge können bis zum 20.09.2007 beim
zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht
werden. Der Verpflichtungszeitraum beginnt am 01.10.2007. Die zuständigen Unteren
Naturschutzbehörden (Landkreis) sollen wie bisher die Verpflichtungen zur
naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen beurteilen.
Dazu sind dort die Formblätter bis zum 24.08.2007 zur Bearbeitung durch die
Antragsteller einzureichen.
Die Antragsunterlagen, einschließlich der Merkblätter, und
weitere Informationen über den Inhalt der Programme sowie über die Höhe der
Zuwendungen sind bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten erhältlich oder im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Hintergrund
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im
Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2007-2013 (EPLR) zur Umsetzung von Natura 2000- Zielen Landwirte, die
freiwillig Agrarumweltverpflichtungen in Natura 2000-Gebieten und auf
Grünlandflächen, die dem Biotopschutz nach § 37 des Naturschutzgesetzes
Sachsen-Anhalt dienen, eingehen. Die
Zuwendungen dienen zur Deckung der zusätzlichen Kosten und der
Einkommensverluste infolge der eingegangenen Agrarumweltverpflichtungen.
Förderfähig sind in einer bestimmten Gebietskulisse die naturschutzgerechte Bewirtschaftung durch Mahd oder Beweidung
und die naturschutzgerechte Pflege von Streuobstwiesen. Die Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für freiwillige Naturschutzleistungen wird erstmals
ab dem Jahr 2007 zur Anwendung kommen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf
Jahre. In diesem Zusammenhang läuft der flächendeckende Vertragsnaturschutz
sukzessiv mit Beendigung der fünfjährigen Altverpflichtungen im Jahr 2011 aus.
Bei Rückfragen:
Thomas Kunstmann 0391/ 567-1800.
Impressum:
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt
Pressestelle
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr@mlu.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de






