Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen im
Landkreis Harz mit insgesamt 108.739,88 Euro
09.08.2007, Magdeburg – 198
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 198/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 198/07
Magdeburg, den 9. August 2007
Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen im
Landkreis Harz mit insgesamt 108.739,88 Euro
Das
Innenministerium stellt dem Landkreis Harz erneut Mittel zur Aufbringung seines
Eigenanteils an geförderten Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung und bewilligt
Zuweisungen für die folgenden Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kreisstraßenbau:
·
für den Ausbau
der K 2365 in der Ortslage Thale über 30.734,56 Euro ,
·
für Stützmauern
entlang der K 2363 bei Mägdesprung
über 317,37 Euro ,
·
für den Ausbau
der K 2344/K 2350 in der Ortslage Harzgerode über 4.107,54 Euro und
·
für den Ersatzneubau der Wipperbrücke zwischen
Dankerode und Königerode (K 2351)
über 73.580,41 Euro.
Innenstaatssekretär Rüdiger
Erben (SPD): ¿Der Harz, mit seiner herrlichen Landschaft, die man auch entlang
des Straßennetzes bewundern kann, ist eine der touristischen Hochburgen
Sachsen-Anhalts. Um dies genießen zu können, sind entsprechende Straßen
erforderlich. Ein gut ausgebautes Netz an Verkehrswegen ist die Lebensader
einer intakten Infrastruktur und die wiederum macht eine Region für Investoren
und Touristen gleichermaßen attraktiv. Da der Landkreis Harz insbesondere als
Rechtsnachfolger des Landkreises Quedlinburg finanziell nicht in der Lage ist,
allein den Eigenanteil von geförderten Straßenbaumaßnahmen zu erbringen,
übernimmt das Land die Verantwortung.¿
Auf der Grundlage
des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
(EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich
der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des
Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in
Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen.
Ist eine Gemeinde
finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein
Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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