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Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen im
Landkreis Harz mit insgesamt 108.739,88 Euro

09.08.2007, Magdeburg – 198

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 198/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 198/07

 

 

 

Magdeburg, den 9. August 2007

 

 

 

 

 

Land unterstützt Straßenbaumaßnahmen im

Landkreis Harz mit insgesamt 108.739,88 Euro

 

 

 

Das

Innenministerium stellt dem Landkreis Harz erneut Mittel zur Aufbringung seines

Eigenanteils an geförderten Straßenbaumaß­nahmen zur Verfügung und bewilligt

Zuweisungen für die folgenden Vorhaben im Zusammenhang mit dem Kreisstraßenbau:

 

·

für den Ausbau

der K 2365 in der Ortslage Thale über 30.734,56 Euro ,

 

·

für Stützmauern

entlang der K 2363 bei Mägdesprung

über 317,37 Euro ,

 

·

für den Ausbau

der K 2344/K 2350 in der Ortslage Harzgerode über 4.107,54 Euro und

 

·

für den Ersatzneubau der Wipperbrücke zwischen

Dankerode und Königerode (K 2351)

über 73.580,41 Euro.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger

Erben (SPD): ¿Der Harz, mit seiner herrlichen Landschaft, die man auch entlang

des Straßennetzes bewundern kann, ist eine der touristischen Hochburgen

Sachsen-Anhalts. Um dies genießen zu können, sind entsprechende Straßen

erforderlich. Ein gut ausgebautes Netz an Verkehrswegen ist die Lebensader

einer intakten Infrastruktur und die wiederum macht eine Region für Investoren

und Touristen gleichermaßen attraktiv. Da der Landkreis Harz insbesondere als

Rechtsnachfolger des Landkreises Quedlinburg finanziell nicht in der Lage ist,

allein den Eigenanteil von geförderten Straßenbaumaßnahmen zu erbringen,

übernimmt das Land die Verantwortung.¿

 

Auf der Grundlage

des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen

(EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur

Verbesserung der Verkehrs­verhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich

der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des

Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in

Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen.

 

Ist eine Gemeinde

finanziell nicht in der Lage, den 25%igen Eigenanteil zu erbringen, so dass ein

Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz

(FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de