Landrat Bannert zum
Antrittsbesuch bei Präsident Leimbach
"Identifikation der Bürger mit dem neuen Landkreis stärken"
02.08.2007, Halle (Saale) – 48
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 48/07
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 48/07
Halle (Saale), den 2. August 2007
Landrat Bannert zum
Antrittsbesuch bei Präsident Leimbach
"Identifikation der Bürger mit dem neuen Landkreis stärken"
Am 02. August 2007 hat Landrat Frank
Bannert (CDU), Landrat des Saalekreises, sich in seiner neuen Funktion beim
Präsidenten des Landesverwaltungsamt, Thomas Leimbach, vorgestellt. Beide
Politiker stimmten überein, dass es nach der nun abgeschlossenen
Kreisgebietsreform eine vordringliche Aufgabe sei, dass die Identifikation der
Bürger mit dem neuen Landkreis Saalekreis gestärkt werde.
Im Landesverwaltungsamt ist Frank
Bannert aufgrund seiner vorigen Tätigkeit im Landkreises Merseburg-Querfurt gut
bekannt. Präsident Thomas Leimbach: ¿Aufgrund seines langjährigen Wirkens als
Beigeordneter hat Herr Bannert bereits viel Erfahrung in der Zusammenarbeit mit
meiner Behörde. Es ist für alle Beteiligten hilfreich, an die vorhandenen
Kontakte anknüpfen zu können.¿ Über viele Aufgaben, die der Landkreis
Saalekreis wahrnimmt, hat das Landesverwaltungsamt die Fachaufsicht; zudem übt
es als Kommunalaufsichtsbehörde auch die Rechtsaufsicht in den
Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises aus.
In dem Gespräch über die
Aufgabenschwerpunkte der kommenden Jahre haben die beiden Politiker sowohl
Themen aus dem Bereich der Arbeitsmarkt- und Unternehmensförderung als auch der
freiwilligen Aufgaben wie Kultur und Infrastruktur besprochen sowie die
gegenwärtige Haushaltssituation des Landkreises Saalekreis erörtert. Landrat
Frank Bannert: ¿Die Zusammenführung der beiden früheren Kreisteile in den neuen
Landkreis Saalekreis ist eine große Herausforderung. Ich freue mich über die
Bereitschaft des Landesverwaltungsamtes, mich hierbei zu unterstützen.¿
Hintergrund
Das Landesverwaltungsamt nimmt etwa
1.200 Fachaufgaben entweder in erster Instanz oder als Fachaufsicht und
Widerspruchsbehörde sowohl für die Landes- als auch für die Bundesregierung
wahr. Nahezu spiegelbildlich werden die Bundes- bzw. Landesgesetze von den
Landkreisen als Behörden der Ortsebene vollzogen. Als mittlere
Verwaltungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt das Bindeglied zwischen der
Landesregierung und der kommunalen Ebene.
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