Raumordnungsverfahren zur B 190n
eingeleitet
03.07.2007, Halle (Saale) – 40
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 040/07
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 040/07
Halle (Saale), den 3. Juli 2007
Raumordnungsverfahren zur B 190n
eingeleitet
Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde
hat am 02. Juli 2007 das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) für die geplante Maßnahme
¿B 190n von der Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt bis zur
Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Brandenburg¿ auf Antrag der Straßenbauverwaltung
des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Nord)
eingeleitet.
Mit der B 190n soll eine leistungsfähige, überregionale
Straßenverbindung in Ost-West-Richtung geschaffen und gleichzeitig eine
optimale Anbindung der Region Altmark an das europäische Straßennetz
gewährleistet werden. Die Neubautrasse der B 190n, die Gegenstand des
RO-Verfahrens ist, verläuft auf einer Länge von ca. 105 km zwischen den Grenzen
der Bundesländer Niedersachen und Brandenburg durch Sachsen-Anhalt.
In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat bereits am 15. Juni
2004 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der
Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die
beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.
Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die
öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die Straßenbaumaßnahme
berührt werden könnten, beteiligt.
Es sind ca. 175 Behörden und Ämter, kommunale
Gebietskörperschaften sowie anerkannte Naturschutzverbände, Vereine und
sonstige Verbände zu berücksichtigen. Dabei erstrecken sich die Betroffenheiten
auch auf die Länder Niedersachsen und Brandenburg.
Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren
einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen
Monat öffentlich zur Einsicht aus.
Die genauen Termine werden rechtzeitig in der örtlichen
Presse bekannt gegeben.
Jeder, dessen Belange durch diese Maßnahme berührt werden,
kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt/Gemeinde äußern. Die vorgebrachten
Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde
berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen der Landesplanungsbehörde beim
Landesverwaltungsamt übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die
Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung.
Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein
sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert.
Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin.
Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen
Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist Januar 2008.
Hintergrund:
Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das
in einem frühen Planungsstadium bei raumbedeutsamen Planungen / Maßnahmen mit überörtlicher
Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Planfeststellungsverfahren
vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen raumbedeutsame
Planungen/ Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden kann.
Das RO-Verfahren ist querschnittsorientiert und
koordiniert sowohl ökonomische, wie auch ökologische, kulturelle und soziale
Aspekte.
Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Ergebnis des RO-Verfahrens stellt eine wichtige
Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, in dem die
insgesamt verträglichste Variante unter mehreren möglichen Trassen ermittelt
wird.
Der nordöstliche Teil der Bundesrepublik Deutschland, der
von den Autobahnen A 2, A 7,
A 10 und A 24 umgrenzt wird, ist straßenverkehrlich
unterdurchschnittlich erschlossen und stellt gleichzeitig die größte Lücke im
deutschen Autobahnnetz dar. Zur wesentlichen Verbesserung der Infrastruktur in
diesem Raum ist im überarbeiteten Bundesverkehrswegeplan ein Gesamtkonzept mit
Neubau- und Ertüchtigungsmaßnahmen enthalten. Bestandteil dieses
Maßnahmenpaketes ist u. a. der Neubau der B 190n zwischen der A 39 und der A 14
als Querspange im Großraum Salzwedel ¿ Seehausen mit Weiterführung in Richtung
Osten über Havelberg bis zur A 24 bei Neuruppin (so genannte ¿Hosenträgervariante¿).
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