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Raumordnungsverfahren zur B 190n
eingeleitet

03.07.2007, Halle (Saale) – 40

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 040/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 040/07

 

 

 

Halle (Saale), den 3. Juli 2007

 

 

 

Raumordnungsverfahren zur B 190n

eingeleitet

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde

hat am 02. Juli 2007 das Raumordnungsverfahren (RO-Verfahren) für die geplante Maßnahme

¿B 190n von der Landesgrenze Niedersachsen / Sachsen-Anhalt bis zur

Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Brandenburg¿ auf Antrag der Straßenbauverwaltung

des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Nord)

eingeleitet.

 

 

 

Mit der B 190n soll eine leistungsfähige, überregionale

Straßenverbindung in Ost-West-Richtung geschaffen und gleichzeitig eine

optimale Anbindung der Region Altmark an das europäische Straßennetz

gewährleistet werden. Die Neubautrasse der B 190n, die Gegenstand des

RO-Verfahrens ist, verläuft auf einer Länge von ca. 105 km zwischen den Grenzen

der Bundesländer Niedersachen und Brandenburg durch Sachsen-Anhalt.

 

 

 

In Vorbereitung des RO-Verfahrens hat bereits am 15. Juni

2004 eine Antragskonferenz stattgefunden, in deren Ergebnis der

Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die

beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.

 

Mit der Einleitung des RO-Verfahrens werden die

öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch die Straßenbaumaßnahme

berührt werden könnten, beteiligt.

 

Es sind ca. 175 Behörden und Ämter, kommunale

Gebietskörperschaften sowie anerkannte Naturschutzverbände, Vereine und

sonstige Verbände zu berücksichtigen. Dabei erstrecken sich die Betroffenheiten

auch auf die Länder Niedersachsen und Brandenburg.

 

 

 

Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren

einbezogen. Dazu legen die betroffenen Gemeinden die Verfahrensunterlagen einen

Monat öffentlich zur Einsicht aus.

 

Die genauen Termine werden rechtzeitig in der örtlichen

Presse bekannt gegeben.

 

Jeder, dessen Belange durch diese Maßnahme berührt werden,

kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich

oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt/Gemeinde äußern. Die vorgebrachten

Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Gemeinde

berücksichtigt bzw. mit einem Votum versehen der Landesplanungsbehörde beim

Landesverwaltungsamt übermittelt. Die Landesplanungsbehörde berücksichtigt die

Stellungnahmen der Gemeinden im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

 

 

 

Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein

sollte, werden die Stellungnahmen mit den am RO-Verfahren Beteiligten erörtert.

Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin.

 

 

 

Das RO-Verfahren wird mit einer landesplanerischen

Beurteilung abgeschlossen. Voraussichtlicher Abschlusstermin ist  Januar 2008.

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Das RO-Verfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das

in einem frühen Planungsstadium bei raumbedeutsamen Planungen / Maßnahmen mit überörtlicher

Bedeutung durchgeführt wird. Es ist dem Planfeststellungsverfahren

vorgeschaltet und soll klären, ob die geplante Maßnahme mit den Zielen und

Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist und wie sie mit anderen raumbedeutsame

Planungen/ Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden kann.

 

Das RO-Verfahren ist querschnittsorientiert und

koordiniert sowohl ökonomische, wie auch ökologische, kulturelle und soziale

Aspekte.

 

Zum RO-Verfahren gehört auch eine raumordnerische

Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

Das Ergebnis des RO-Verfahrens stellt eine wichtige

Planungsgrundlage für das nachfolgende Genehmigungsverfahren dar, in dem die

insgesamt verträglichste Variante unter mehreren möglichen Trassen ermittelt

wird.

 

 

 

 

 

Der nordöstliche Teil der Bundesrepublik Deutschland, der

von den Autobahnen A 2, A 7,

 

A 10 und A 24 umgrenzt wird, ist straßenverkehrlich

unterdurchschnittlich erschlossen und stellt gleichzeitig die größte Lücke im

deutschen Autobahnnetz dar. Zur wesentlichen Verbesserung der Infrastruktur in

diesem Raum ist im überarbeiteten Bundesverkehrswegeplan ein Gesamtkonzept mit

Neubau- und Ertüchtigungsmaßnahmen enthalten. Bestandteil dieses

Maßnahmenpaketes ist u. a. der Neubau der B 190n zwischen der A 39 und der A 14

als Querspange im Großraum Salzwedel ¿ Seehausen mit Weiterführung in Richtung

Osten über Havelberg bis zur A 24 bei Neuruppin (so genannte ¿Hosenträgervariante¿).

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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