Ausbruch der
Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen
Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen
03.07.2007, Magdeburg – 74
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
074/07
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07
Magdeburg, den 3. Juli 2007
Ausbruch der
Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen
Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen
Wie die zuständige oberste Landesbehörde Thüringens heute
mitteilt, ist bei einem toten Haubentaucher (Schwarzhalstaucher) die Aviäre
Influenza vom Typ H5N1 amtlich festgestellt worden.
Der Wildvogel wurde auf der Thüringer Seite des Stausees
Kelbra aufgefunden und zur Untersuchung an das thüringische
Landesuntersuchungsamt überbracht.
Die weitergehenden Abklärungsuntersuchungen am
Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems brachten letzte Gewissheit. Es
handelt sich um den hochpathogenen Typ des Aviären Influenzavirus vom Typ H 5 N
1. Dieser wurde bereits 2006 bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland und
anderen europäischen Staaten nachgewiesen.
Die thüringischen Behörden richten einen Sperrbezirk mit
einem Radius von drei kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius
von zehn Kilometern um den Fundort des infizierten Vogels ein. Diese Gebiete
erstrecken sich auch auf das Landesgebiet Sachsen-Anhalts (Landkreis Mansfeld
Südharz) und wurden in enger Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider
Länder festgelegt.
Daraus ergeben sich in den Gemeinden Rodleberode,
Uftrungen, Breitungen, Berga, Rossla, Bennungen und Kelbra nach den derzeit
gültigen rechtlichen Regelungen folgende Einschränkungen für Tierhalter und
andere Personen:
- regelmäßige amtliche Untersuchung
aller gewerblichen Geflügelhaltungen,
- Verbringungsbeschränkungen
für lebendes Geflügel und für Geflügelerzeugnisse,
- Verbot
des Freilassens von Wildvögeln zur Aufstockung des Wildbestandes,
-
Genehmigungspflicht für die Federwildjagd,
-
Verbot des freien Herumlaufens von Hunden und Katzen.
Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter strenge
Hygienemaßnahmen zu beachten. So sind an den Ein- und Ausgängen der
Geflügelställe oder sonstigen Geflügelhaltungsstandorte Desinfektionsmatten
auszulegen und der Personenverkehr in Geflügelhaltungen ist auf ein Mindestmaß
zu beschränken.
Ausnahmen von den genannten Beschränkungen sind zwar
möglich, werden jedoch nur auf Antrag und nach einer Risikoabwägung durch das
zuständige Veterinäramt des Landkreises Mansfeld Südharz genehmigt.
Sofern kein weiterer Geflügelpestausbruch
festgestellt wird, können im Sperrbezirk die Maßnahmen frühestens nach 21 Tagen
und im Beobachtungsgebiet frühestens nach 15 Tagen aufgehoben werden. Dies gilt
nicht für jagdliche Beschränkungen und das freilassen von Vögeln in die freie
Wildbahn. Hier ist eine Aufhebung frühestens nach 30 Tagen möglich.
Die Einrichtung von Restriktionsgebieten und die darin
vorgeschriebenen Maßnahmen sollen das Risiko der Übertragung des Virus von
Wildgeflügel auf Hausgeflügelbestände weitestgehend minimieren.
In Sachsen-Anhalt sind im Sperrbezirk 15 registrierte
Geflügelhalter mit 211 Stück Geflügel und im Beobachtungsgebiet 148
registrierte Geflügelhalter mit 55799 Stück Geflügel von den Maßnahmen
betroffen.
Zuletzt war die Aviäre Influenza bei Wildvögeln
(Schwäne, Wildenten) Ende Juni 2007 bei Wildvögeln in Bayern und Sachsen
amtlich festgestellt worden.
Außerdem kam es im gleichen Zeitraum zu
Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelhaltungen in der Tschechischen Republik.
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