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Ausbruch der
Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen
Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen

03.07.2007, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

074/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 074/07

 

 

 

Magdeburg, den 3. Juli 2007

 

 

 

Ausbruch der

Wildvogel-Geflügelpest in Thüringen

Sperrbezirke in Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgewiesen

 

 

 

Wie die zuständige oberste Landesbehörde Thüringens heute

mitteilt, ist bei einem toten Haubentaucher (Schwarzhalstaucher) die Aviäre

Influenza vom Typ H5N1 amtlich festgestellt worden.

 

Der Wildvogel wurde auf der Thüringer Seite des Stausees

Kelbra aufgefunden und zur Untersuchung an das thüringische

Landesuntersuchungsamt überbracht.

 

Die weitergehenden Abklärungsuntersuchungen am

Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems brachten letzte Gewissheit. Es

handelt sich um den hochpathogenen Typ des Aviären Influenzavirus vom Typ H 5 N

1. Dieser wurde bereits 2006 bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland und

anderen europäischen Staaten nachgewiesen.

 

Die thüringischen Behörden richten einen Sperrbezirk mit

einem Radius von drei kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius

von zehn Kilometern um den Fundort des infizierten Vogels ein. Diese Gebiete

erstrecken sich auch auf das Landesgebiet Sachsen-Anhalts (Landkreis Mansfeld

Südharz) und wurden in enger Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider

Länder festgelegt.

 

Daraus ergeben sich in den Gemeinden Rodleberode,

Uftrungen, Breitungen, Berga, Rossla, Bennungen und Kelbra nach den derzeit

gültigen rechtlichen Regelungen folgende Einschränkungen für Tierhalter und

andere Personen:

 

- regelmäßige amtliche Untersuchung

aller gewerblichen Geflügelhaltungen,

 

- Verbringungsbeschränkungen

für lebendes Geflügel und für Geflügelerzeugnisse,

 

- Verbot

des Freilassens von Wildvögeln zur Aufstockung des Wildbestandes,

 

-

Genehmigungspflicht für die Federwildjagd,

 

-

Verbot des freien Herumlaufens von Hunden und Katzen.

 

Darüber hinaus haben alle Geflügelhalter strenge

Hygienemaßnahmen zu beachten. So sind an den Ein- und Ausgängen der

Geflügelställe oder sonstigen Geflügelhaltungsstandorte Desinfektionsmatten

auszulegen und der Personenverkehr in Geflügelhaltungen ist auf ein Mindestmaß

zu beschränken.

 

Ausnahmen von den genannten Beschränkungen sind zwar

möglich, werden jedoch nur auf Antrag und nach einer Risikoabwägung durch das

zuständige Veterinäramt des Landkreises Mansfeld Südharz genehmigt.

 

Sofern kein weiterer Geflügelpestausbruch

festgestellt wird, können im Sperrbezirk die Maßnahmen frühestens nach 21 Tagen

und im Beobachtungsgebiet frühestens nach 15 Tagen aufgehoben werden. Dies gilt

nicht für jagdliche Beschränkungen und das freilassen von Vögeln in die freie

Wildbahn. Hier ist eine Aufhebung frühestens nach 30 Tagen möglich.

 

Die Einrichtung von Restriktionsgebieten und die darin

vorgeschriebenen Maßnahmen sollen das Risiko der Übertragung des Virus von

Wildgeflügel auf Hausgeflügelbestände weitestgehend minimieren.

 

In Sachsen-Anhalt sind im Sperrbezirk 15 registrierte

Geflügelhalter mit 211 Stück Geflügel und im Beobachtungsgebiet 148

registrierte Geflügelhalter mit 55799 Stück Geflügel von den Maßnahmen

betroffen.

 

Zuletzt war die Aviäre Influenza bei Wildvögeln

(Schwäne, Wildenten) Ende Juni 2007 bei Wildvögeln in Bayern und Sachsen

amtlich festgestellt worden.

 

Außerdem kam es im gleichen Zeitraum zu

Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelhaltungen in der Tschechischen Republik.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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