Kabinett beschließt Entwurf des
Informationszugangsgesetzes Innenminister Hövelmann: bessere Information, mehr
Transparenz
03.07.2007, Magdeburg – 361
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 361/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 361/07
Magdeburg, den 3. Juli 2007
Kabinett beschließt Entwurf des
Informationszugangsgesetzes Innenminister Hövelmann: bessere Information, mehr
Transparenz
Die Landesregierung hat heute auf
Vorschlag von Innenminister Holger Hövelmann den Entwurf eines
Informationszugangsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag
zugeleitet und noch in der Juli-Sitzung in erster Lesung beraten.
Hövelmann: ¿Bisher war der Informationszugang in Sachsen-Anhalt
nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, so dass Akten der Verwaltung
des Landes Außenstehenden grundsätzlich nicht zugänglich waren. Nach dem
vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun amtliche Informationen grundsätzlich
voraussetzungslos frei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es nur bei besonderen
öffentlichen oder privaten Belangen.¿
Nach
den Plänen des Innenministeriums soll jede Bürgerin und jeder Bürger auf Antrag
Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen haben. Adressaten sind
insbesondere Landesbehörden und die Kommunen. Diese Stellen müssen
grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in
sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Für den Zugang zu amtlichen
Informationen werden Gebühren und Auslagen nach dem Verwaltungskostengesetz des
Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
Als
amtliche Information ist jede Aufzeichnung zu verstehen, die amtlichen Zwecken
dient, und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung.
Die
Information kann verweigert werden:
· zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (u.
a. bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bei laufenden strafrechtlichen,
ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen, bei
sicherheitsempfindlichen Anfragen oder wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der
Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde),
· zum Schutz des behördlichen Endscheidungsprozesses
(beispielsweise zu Arbeiten und Beschlüssen zur Vorbereitung von
Behördenentscheidungen),
· zum Schutz personenbezogener Daten,
· zum Schutz des geistigen Eigentums und von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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