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Kabinett beschließt Entwurf des
Informationszugangsgesetzes Innenminister Hövelmann: bessere Information, mehr
Transparenz

03.07.2007, Magdeburg – 361

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 361/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 361/07

 

 

 

Magdeburg, den 3. Juli 2007

 

 

 

Kabinett beschließt Entwurf des

Informationszugangsgesetzes Innenminister Hövelmann: bessere Information, mehr

Transparenz

 

Die Landesregierung hat heute auf

Vorschlag von Innenminister Holger Hövelmann den Entwurf eines

Informationszugangsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag

zugeleitet und noch in der Juli-Sitzung in erster Lesung beraten.

 

Hövelmann: ¿Bisher war der Informationszugang in Sachsen-Anhalt

nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, so dass Akten der Verwaltung

des Landes Außenstehenden grundsätzlich nicht zugänglich waren. Nach dem

vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun amtliche Informationen grundsätzlich

voraussetzungslos frei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es nur bei besonderen

öffentlichen oder privaten Belangen.¿

 

Nach

den Plänen des Innenministeriums soll jede Bürgerin und jeder Bürger auf Antrag

Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen haben. Adressaten sind

insbesondere Landesbehörden und die Kommunen. Diese Stellen müssen

grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in

sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Für den Zugang zu amtlichen

Informationen werden Gebühren und Auslagen nach dem Verwaltungskostengesetz des

Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

 

Als

amtliche Information ist jede Aufzeichnung zu verstehen, die amtlichen Zwecken

dient, und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung.

 

Die

Information kann verweigert werden:

 

· zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (u.

a. bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bei laufenden strafrechtlichen,

ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen, bei

sicherheitsempfindlichen Anfragen oder wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der

Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde),

 

· zum Schutz des behördlichen Endscheidungsprozesses

(beispielsweise zu Arbeiten und Beschlüssen zur Vorbereitung von

Behördenentscheidungen),

 

· zum Schutz personenbezogener Daten,

 

· zum Schutz des geistigen Eigentums und von

Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de