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Landesverfassungsgericht bestätigt
Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt / Urteil zum Landkreis Anhalt-Zerbst

25.06.2007, Magdeburg – 155

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 155/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 155/07

 

 

 

Magdeburg, den 25. Juni 2007

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht bestätigt

Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt / Urteil zum Landkreis Anhalt-Zerbst

 

Das

Landesverfassungsgericht hat heute über die kommunale Verfassungsbeschwerde des

Landkreises Anhalt-Zerbst wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach

Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 87 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

durch §§ 7, 8, 9, und 13 des Gesetzes zur Kreisneu­gliederung (LKGebNRG) vom

11.11.2005 (GVBl. LSA S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2006

(GVBl. LSA S. 544) entschieden und damit die Entscheidung des Gesetz­gebers

bestätigt.

 

Der

Landkreis Anhalt-Zerbst ist nach dem vorgenannten Gesetz der einzige Landkreis,

der nicht im Wege der Vollfusion in die neuen Strukturen überführt wird,

sondern dessen Territorium anderen Landkreisen zugeteilt wird.

 

Die

Neugliederung des Landkreises Anhalt-Zerbst hat nach dem heutigen Urteil des

Landesverfassungsgerichtes Bestand. Insoweit hat das Landesverfassungsgericht

keinen Anlass zum Einschreiten gesehen.

 

Um

den bisherigen Landkreisen ein gleichberechtigtes Zusam­menwachsen zu

ermöglichen, werden alle von der Neuglie­derung betroffenen bisherigen

Landkreise im Fusionsfalle auf­gelöst und zu einem neuen Landkreis zusammengeschlossen.

Beim Zuschnitt der neuen Kreise wurden die Anhörungsergeb­nisse zum Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz

einbezogen. Darin hatte sich der Landkreis Anhalt-Zerbst mit dem aufgestellten

System der Neugliederung der Landkreise grundsätzlich einverstanden erklärt und

sich für eine Vollfusion mit einem oder mehreren benachbarten Landkreisen

ausgesprochen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

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39112  Magdeburg

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