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Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform geht
in den Landtag

05.06.2007, Magdeburg – 286

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 286/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 286/07

 

 

 

Magdeburg, den 5. Juni 2007

 

 

 

Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform geht

in den Landtag

 

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung

beschlossen, den Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform an den Landtag zu

überweisen. Das Gesetz sieht vor, die Zahl der Gerichtsstandorte zu reduzieren.

¿Die Bürgernähe bleibt erhalten. Es ist eine Reform mit Augenmaß, durch die wir

zukunftsfeste Strukturen bekommen¿, sagte Justizministerin Prof. Angela Kolb.

So werde es zum Teil auswärtige Gerichtstage geben, um die Dichte des

Justizangebots in Sachsen-Anhalt weitestgehend zu erhalten. Der Auftrag, die

Justizlandschaft neu zu ordnen, war im Koalitionsvertrag von CDU und SPD

festgeschrieben worden.

 

Vor dem Hintergrund zunehmenden

Spezialisierungsdrucks in den Gerichten, sinkender Eingangszahlen vor allem bei

den Fachgerichten und rückläufiger Bevölkerungszahlen sei es  unumgänglich gewesen, leistungsfähige und

zukunftsfeste Strukturen in der Justiz zu schaffen. Kolb: ¿Dazu gab und gibt es

keine Alternative.¿

 

Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung bzw.

Zusammenführung von Gerichten vor. Im Einzelnen betroffen sind die beiden

kleinsten Amtsgerichte Sachsen-Anhalts in Hettstedt und Osterburg, die

Arbeitsgerichte Naumburg und Halberstadt, das Sozialgericht Stendal und das

kleinste Verwaltungsgericht Deutschlands in Dessau. Ferner wird das Gebiet der

Stadt Roßlau zum 1. Januar 2008 dem Amtsgericht Dessau (dann Amtsgericht

Dessau-Roßlau) zugeordnet.

 

Das Justizministerium hatte die

Zukunftsfähigkeit der Gerichtsstandorte im Land in den vergangenen Monaten

anhand einheitlicher Kriterien wie Bürgernähe und Infrastruktur,

Immobiliensituation und Personalkosten geprüft und auch umfassende

Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen. Kolb: ¿Die Reform erreicht, dass

in genügend großen Gerichten eine ausreichende Spezialisierung gewährleistet

ist.¿ Zudem werden auf zehn Jahre gerechnet 17 Millionen Euro eingespart, auf

20 Jahre sind es 25 Millionen Euro.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de