Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform geht
in den Landtag
05.06.2007, Magdeburg – 286
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 286/07
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 286/07
Magdeburg, den 5. Juni 2007
Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform geht
in den Landtag
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung
beschlossen, den Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform an den Landtag zu
überweisen. Das Gesetz sieht vor, die Zahl der Gerichtsstandorte zu reduzieren.
¿Die Bürgernähe bleibt erhalten. Es ist eine Reform mit Augenmaß, durch die wir
zukunftsfeste Strukturen bekommen¿, sagte Justizministerin Prof. Angela Kolb.
So werde es zum Teil auswärtige Gerichtstage geben, um die Dichte des
Justizangebots in Sachsen-Anhalt weitestgehend zu erhalten. Der Auftrag, die
Justizlandschaft neu zu ordnen, war im Koalitionsvertrag von CDU und SPD
festgeschrieben worden.
Vor dem Hintergrund zunehmenden
Spezialisierungsdrucks in den Gerichten, sinkender Eingangszahlen vor allem bei
den Fachgerichten und rückläufiger Bevölkerungszahlen sei es unumgänglich gewesen, leistungsfähige und
zukunftsfeste Strukturen in der Justiz zu schaffen. Kolb: ¿Dazu gab und gibt es
keine Alternative.¿
Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung bzw.
Zusammenführung von Gerichten vor. Im Einzelnen betroffen sind die beiden
kleinsten Amtsgerichte Sachsen-Anhalts in Hettstedt und Osterburg, die
Arbeitsgerichte Naumburg und Halberstadt, das Sozialgericht Stendal und das
kleinste Verwaltungsgericht Deutschlands in Dessau. Ferner wird das Gebiet der
Stadt Roßlau zum 1. Januar 2008 dem Amtsgericht Dessau (dann Amtsgericht
Dessau-Roßlau) zugeordnet.
Das Justizministerium hatte die
Zukunftsfähigkeit der Gerichtsstandorte im Land in den vergangenen Monaten
anhand einheitlicher Kriterien wie Bürgernähe und Infrastruktur,
Immobiliensituation und Personalkosten geprüft und auch umfassende
Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgenommen. Kolb: ¿Die Reform erreicht, dass
in genügend großen Gerichten eine ausreichende Spezialisierung gewährleistet
ist.¿ Zudem werden auf zehn Jahre gerechnet 17 Millionen Euro eingespart, auf
20 Jahre sind es 25 Millionen Euro.
Impressum:
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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