Innenstaatssekretär Erben:
Sachsen-Anhaltisches Informationsfreiheitsgesetz soll mehr Information der
Bürgerinnen und Bürger und Transparenz der Verwaltung bringen
24.05.2007, Magdeburg – 123
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 123/07
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 123/07
Magdeburg, den 24. Mai 2007
Innenstaatssekretär Erben:
Sachsen-Anhaltisches Informationsfreiheitsgesetz soll mehr Information der
Bürgerinnen und Bürger und Transparenz der Verwaltung bringen
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) informierte die
Öffentlichkeit heute über das geplante sachsen-anhaltische
Informationsfreiheitsgesetz: ¿Bisher war der Informationszugang in
Sachsen-Anhalt nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, so dass Akten
der Verwaltung des Landes Außenstehenden grundsätzlich nicht zugänglich waren.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun amtliche Informationen
grundsätzlich voraussetzungslos frei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es nur bei
besonderen öffentlichen oder privaten Belangen.¿
Nach den Plänen des Innenministeriums soll jede Bürgerin
und jeder Bürger auf Antrag Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen
haben. Adressaten sind insbesondere Landesbehörden und die Kommunen. Diese
Stellen müssen grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder
Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Für den Zugang zu
amtlichen Informationen werden Gebühren und Auslagen nach dem
Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
Als amtliche Information ist jede Aufzeichnung zu
verstehen, die amtlichen Zwecken dient, und zwar unabhängig von der Art ihrer
Speicherung.
Die Information kann verweigert
werden:
- zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (u. a. bei
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bei laufenden strafrechtlichen,
ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen, bei
sicherheitsempfindlichen Anfragen oder wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der
Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde)
-
zum Schutz des behördlichen Endscheidungsprozesses
(beispielsweise zu Arbeiten und Beschlüssen zur Vorbereitung von
Behördenentscheidungen)
- zum Schutz personenbezogener Daten
- zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen
Weiterer zeitlicher Ablauf:
Nach der am 22. Mai 2007 erfolgten
ersten Vorlage im Kabinett erfolgt nun die Anhörung. Die endgültigen
Kabinettbefassung soll noch im Juli 2007 erfolgen, so dass der Gesetzentwurf
noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Beratung übersandt werden könnte. Nach
derzeitigem Zeitplan soll das Gesetz noch im Jahr 2007 in Kraft treten.
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