Menu
menu

Innenstaatssekretär Erben:
Sachsen-Anhaltisches Informationsfreiheitsgesetz soll mehr Information der
Bürgerinnen und Bürger und Transparenz der Verwaltung bringen

24.05.2007, Magdeburg – 123

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 123/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 123/07

 

 

 

Magdeburg, den 24. Mai 2007

 

 

 

 

 

Innenstaatssekretär Erben:

Sachsen-Anhaltisches Informationsfreiheitsgesetz soll mehr Information der

Bürgerinnen und Bürger und Transparenz der Verwaltung bringen

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) informierte die

Öffentlichkeit heute über das geplante sachsen-anhaltische

Informationsfreiheitsgesetz: ¿Bisher war der Informationszugang in

Sachsen-Anhalt nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich, so dass Akten

der Verwaltung des Landes Außenstehenden grundsätzlich nicht zugänglich waren.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun amtliche Informationen

grundsätzlich voraussetzungslos frei zugänglich sein. Ausnahmen gibt es nur bei

besonderen öffentlichen oder privaten Belangen.¿

 

Nach den Plänen des Innenministeriums soll jede Bürgerin

und jeder Bürger auf Antrag Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen

haben. Adressaten sind insbesondere Landesbehörden und die Kommunen. Diese

Stellen müssen grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder

Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Für den Zugang zu

amtlichen Informationen werden Gebühren und Auslagen nach dem

Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

 

Als amtliche Information ist jede Aufzeichnung zu

verstehen, die amtlichen Zwecken dient, und zwar unabhängig von der Art ihrer

Speicherung.

 

Die Information kann verweigert

werden:

 

- zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen (u. a. bei

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, bei laufenden strafrechtlichen,

ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen, bei

sicherheitsempfindlichen Anfragen oder wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der

Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde)

 

-

zum Schutz des behördlichen Endscheidungsprozesses

(beispielsweise zu Arbeiten und Beschlüssen zur Vorbereitung von

Behördenentscheidungen)

 

- zum Schutz personenbezogener Daten

 

- zum Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und

Geschäftsgeheimnissen

 

Weiterer zeitlicher Ablauf:

 

Nach der am 22. Mai 2007 erfolgten

ersten Vorlage im Kabinett erfolgt nun die Anhörung. Die endgültigen

Kabinettbefassung soll noch im Juli 2007 erfolgen, so dass der Gesetzentwurf

noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Beratung übersandt werden könnte. Nach

derzeitigem Zeitplan soll das Gesetz noch im Jahr 2007 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Klaus-Peter Knobloch

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5508/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de