Täter durch genetischen
Fingerabdruck überführt
18.05.2007, Dessau – 45
- Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 045/07
Polizeidirektion Dessau -
Pressemitteilung Nr.: 045/07
Dessau, den 18. Mai 2007
Täter durch genetischen
Fingerabdruck überführt
Der sogenannte genetische Fingerabdruck ist ein sicheres
Beweismittel, einen Täter über sein DNA ¿ Identifizierungsmuster zweifelsfrei
auch nach Jahren zu überführen.
So konnten jetzt mehrere Straftaten aus dem Jahre 2005 geklärt
werden. Damals stellte ein Wachmann am 24.12.2005 eine zerstörte Fensterscheibe
und später eine männliche Person in einem Objekt in Dessau ¿ Alten fest. Die
Person verließ kurze Zeit später das Gebäude mit einer Reistasche und begab
sich zu einem an der Hauswand stehenden Mountainbike. Plötzlich warf der junge
Mann sein Fahrrad und seine mitgeführte Tasche vor die Füße des Wachmanns und
flüchtete. Durch die angeforderte Kriminalpolizei wurde später festgestellt,
dass in dem Gebäude ein Getränkeautomat aufgebrochen wurde. Eine
fahndungsmäßige Überprüfung des mitgeführten Fahrrades der Person ergab, dass
dieses wenige Tage zuvor von einem Schulhof entwendet wurde.
In der Reisetasche fanden die Polizisten mehrere
Sektflaschen. Später stellte sich heraus, dass diese zuvor aus einer Firma im
Gewerbegebiet Mitte entwendet wurden. Die damaligen Ermittlungen führten nicht
zur Überführung des Täters.
Nun konnte der doch recht dreiste Täter durch die
Spurenauswertung ermittelt werden. Er hatte nämlich am Tatort seinen
genetischen Fingerabdruck hinterlassen.
Dem mittlerweile 28- jährigen Mann wird ein weiterer Einbruch
in eine Firma im Gewerbegebiet Mitte, bei welchem mehrere Getränkeautomaten
aufgebrochen wurden, zur Last gelegt..
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